Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen ist im Freistaat konstant hoch – gleichzeitig sinkt der Einstellungsbedarf für die Schulart in den kommenden Jahren erheblich. Deshalb soll der Anwärtersonderzuschlag zum neuen Einstellungstermin im Februar 2026 angepasst werden.
In Sachsen gibt es an vielen Kitas zu wenig Kinder und an den Schulen zu wenig Lehrkräfte. Doch bereits jetzt ist klar: Der demographische Wandel wird auch vor den Schulen nicht Halt machen. In diesem Schuljahr wurden rund 3.500 Erstklässlerinnen und Erstklässler weniger als ein Jahr zuvor eingeschult.
Ziel des Anwärtersonderzuschlags ist es, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern finanzielle Anreize für eine Ausbildung in Regionen mit besonderem Bedarf zu bieten. Insbesondere im Lehramt an Grundschulen zeichnet sich zunehmend folgende Entwicklung ab: Es gibt weiterhin viele Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst, gleichzeitig ist der Einstellungsbedarf an den Grundschulen im Freistaat durch den Geburtenrückgang in den kommenden Jahren rückläufig. Dadurch besteht in Zukunft kein Bewerbermangel mehr für diese Schulart.
Wer soll den Anwärtersonderzuschlag in Zukunft erhalten?
Künftig zählen 1) das Lehramt an Grundschulen* und 2) die Gemeinde Weinböhla im Verdichtungsraum der Stadt Dresden nicht mehr als Bedarfsbereiche. Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten dafür keinen Anwärtersonderzuschlag mehr. Für alle anderen Schularten wird das Gehaltsplus von rund 1.250 Euro brutto weiterhin gezahlt.
*Eine Sonderregelung gilt für den Standort Bautzen (außer Radeberg und Ottendorf-Okrilla): Hier wird der Anwärtersonderzuschlag zunächst auch weiterhin für die Lehrämter aller Schularten inklusive Grundschule gewährt.
Die Neuerungen treten mit Beginn des Vorbereitungsdienstes im Februar 2026 in Kraft.
Das steckt hinter dem Gehaltsplus
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages, demnach von etwas über 1.250 Euro brutto, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten.
Wer den Zuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Dazu erhalten die Referendare nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom Landesamt für Schule und Bildung ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen. Zudem muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer der Bedarfsregionen absolviert werden. Für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Lehramt an Gymnasien schließt das gegebenenfalls auch die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten ein.
Noch mehr Informationen zum Anwärtersonderzuschlag gibt es hier.
