Gutachter empfehlen Fortsetzung der Verbeamtung von Lehrern

Gutachter empfehlen Fortsetzung der Verbeamtung von Lehrern

Die seit 2019 durchgeführte Verbeamtung sächsischer Lehrkräfte hat zu deutlich mehr Einstellungen in den Schuldienst geführt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, welches im Auftrag des Kultusministeriums von dem Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval erstellt wurde. Die Gutachter empfehlen an der Verbeamtung auch nach 2023 festzuhalten, andernfalls müsste Sachsen mit deutlich weniger Nachwuchslehrkräften rechnen.

Seit dem 1. Januar 2019 können in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Möglichkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Über die Fortführung wird im Zuge der laufenden Haushaltsverhandlungen entschieden. Derzeit sind 10.021 Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen verbeamtet und 22.783 angestellt. Zudem sind 1.744 Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt, 153 sind angestellt.

Kultusminister Christian Piwarz: »Unsere Erwartungen haben sich erfüllt. Die Attraktivität des sächsischen Schuldienstes konnten wir durch die Verbeamtung steigern und damit mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen. Auch unsere ausgebildeten Lehramtsstudenten und Referendare können wir so besser an Sachsen binden. Mit der Verbeamtung sind wir wettbewerbsfähig auf dem heiß umkämpften Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland.«

Mit Blick in die Zukunft verwies der Minister auf den Bericht, der deutlich machte, dass ohne Fortführung der Verbeamtung über den 31. Dezember 2023 hinaus Sachsen hinsichtlich der Attraktivität des Schuldienstes hinter den anderen Bundesländern zurückfallen würde. »Ohne die Verbeamtung entsteht ein Lehrerdelta, was wir nicht anders ausgleichen können. Das hätte fatale Folgen für die Bildungsqualität in Sachsen«, machte Piwarz deutlich. Aber auch mit der Möglichkeit zur Verbeamtung sei die Lehrergewinnung schwierig und bleibe eine der Hauptaufgaben für die kommenden Jahre, so der Minister. »Die Verbeamtung hilft uns beim Werben um junge Lehrkräfte und verbessert die Situation, aber wir sind noch nicht über den Berg«, so der Minister. Kultusminister Piwarz plädierte dafür, noch in diesem Jahr über eine Fortführung der Verbeamtungsmöglichkeit von Lehrkräften zu entscheiden.

Wesentliche Ergebnisse der Evaluierung

Die Verbeamtung leistet nach Auffassung der Gutachter einen signifikanten Beitrag zur Deckung des Stellenbesetzungsbedarfs im Sächsischen Schuldienst. Die Anzahl der Neueinstellungen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte wäre vermutlich ab dem Schuljahr 2018/2019 erheblich geringer ausgefallen als in der Realität. So schätzen die Gutachter, dass im Schuljahr 2018/2019 ohne die Möglichkeit der Verbeamtung weniger als die Hälfte oder höchstens zwei Drittel der tatsächlich erzielten Einstellungszahlen erreicht worden wären. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Gutachter für die erzielten Einstellungen zum laufenden Schuljahr.

Trotz eines Ausbaus der Kapazitäten für das Lehramtsstudium und das Referendariat wäre bei einem Verzicht auf die Verbeamtungsmöglichkeit ab dem Jahr 2024 ein weiterer Anstieg der Einstellungszahlen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte nicht zu erwarten.

Ein Wegfall der Verbeamtungsmöglichkeit hätte einen signifikant negativen Einfluss auf die Einstellungszahlen sowohl bei ausgebildeten Lehrkräften als auch bei Referendaren. Es sei zudem ein Rückgang bei Bewerbern um ein Lehramtsstudium zu erwarten, so die Gutachter. Es müsse außerdem damit gerechnet werden, dass Referendare nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in andere Bundesländer wechseln.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

6 Kommentare

  1. Katrin Wallstein 2 Jahren vor

    Ich kann nur empfehlen, die Verbeamtung von Lehrern in Sachsen fortzuführen.

    Aus Erfahrungen in der Familie weis ich, dass schon zum Ende des Masterstudienganges auf die Studenten zugegangen wird bzgl. Abschluss von Versicherungen im Beamtenstatus. Wer da Abschlüsse tätigt wird sich kein Bundesland aussuchen, wo er nicht verbeamtet wird.

    Es reicht schon, dass das Ref in jedem Bundesland anders gehandhabt wird – zumindest in Thüringen und Sachsen – was für mich wiederum nicht verständlich ist.

  2. Andreas 2 Jahren vor

    Da der Freitstaat noch 2/3 Angestellte beschäftigt, deren Zahl sich nach und nach gen 0 bewegen wird, möchte ich fragen, welche Ideen bereits vorliegen, um z.B. den ~180€ Betrag weiter zu zahlen oder eine andere Art der Wertschätzung für Kollegen, die es sich nicht mehr aussuchen konnten Beamte/r zu werden, nach 2023 einzuplanen.
    Gehaltsunterschiede für die gleiche Arbeit von Netto +- 800€ (verh. 2 Kinder) sind nicht gerade motivierend, von der Altersvorsorge ganz zu schweigen…

    Ich schlage vor, den heutigen IstBetrag für den „Z“-Ausgleich auf die nach und nach verbleibenden Angestellten zu verteilen, so dass der „Ausgleich“ mit dem Alter anwächst. Am Ende dürfte er so groß sein, dass es den Gehaltsunterschied im Vergleich zu einer lebenslangen Verbeamtung aufwiegt. Das wäre fair. Mir ist klar, dass das nicht mit einem Tarifvertrag des TVL gehen kann, aber wo ein Wille ist…

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Andreas,

      vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihren Vorschlag. Richtig, ein 1:1-Vergleich ist nicht möglich, da es sich um zwei unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse handelt. Um den Unterschied auszugleichen, wurde, wie Sie erwähnen, im Rahmen des Handlungsprogramms die Zulage zu E13 gezahlt. Diese wird auch weiterhin gezahlt. Eine Veränderung der Besoldung würde eine gesetzliche Änderung verlangen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Peter Miese 2 Jahren vor

    Stimmt es, dass gerade mal 5 bis 6 Prozent der Befragten die Umfrage beantwortet haben?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Peter Miese,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, so sieht die Verteilung bei der Befragung der Lehrkräfte (Neueinstellungen seit 2018) und Referendare aus.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Elli W. 2 Jahren vor

    Toll wäre, wenn in dem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Pauschalen Beihilfe (Hamburger Modell) diskutiert würde, welche ebenfalls Teil des aktuellen Koalitionsvertrages ist.

    Eine potentielle Junglehrerin für Sachsen, die gern wie alle anderen auch ihren solidarischen Beitrag leisten würde, indem sie in der GKV bleibt 🙂