Freiwillige Impfangebote an Sachsens Schulen

Freiwillige Impfangebote an Sachsens Schulen

Nach den Sommerferien wird Sachsen an den Schulen freiwillige Impfangebote gegen das Coronavirus unterbreiten. Das Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren an Schulen in den Landkreisen, an deren Eltern, an das gesamte an diesen Schulen tätige pädagogische als auch nichtpädagogische Personal sowie sonstige Interessenten an den Schulen.

Die Aktion soll ab 13. September 2021 starten. Zuvor erfolgt in der ersten Unterrichtswoche (vom 6. bis 8. September) eine anonyme Abfrage der Impfbereitschaft. Die Schülerinnen und Schüler an Schulen in den Kreisfreien Städten (Dresden, Chemnitz, Leipzig) können das Impfangebot in den dortigen Impfzentren annehmen, weshalb hier grundsätzlich keine mobilen Teams eingesetzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler an Schulen in anderen Städten mit guter Erreichbarkeit der Impfzentren mittels ÖPNV.

Das kostenlose und freiwillige Angebot wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz durch mobile Impfteams bereitgestellt. Bei ausreichendem Interesse werden die Impftermine an Vor- und Nachmittagen wochentags vorrangig an ausgewählten Stützpunktschulen durchgeführt. Wochenendtermine können im Einzelfall ebenfalls abgestimmt werden.

Impftermin und Impfort werden der Schule mitgeteilt, sobald die Anzahl der impfwilligen Personen feststeht. Von dort erfolgt dann eine Information an die Schülerinnen und Schüler. Melden sich an einer Schule ca. 80 Impfwillige, kommt – abhängig von den freien Kapazitäten der mobilen Impfteams des DRK – auch eine Impfung direkt an der jeweiligen Schule in Betracht. Darüber hinaus ist es möglich, dass Schulen freiwillige Impfaktionen vor Ort anbieten können, wenn zugelassenen Ärzte dafür zur Verfügung stehen. Grundsätzlich angedacht ist, auch die Zweitimpftermine auf diesen Wegen vor Ort anzubieten.

Kultusminister Christian Piwarz:

„Jeder kann weiter zu einem sicheren und ungestörten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich über die Impfungen und wägen Sie sorgfältig die Argumente ab. Sie können sich und andere schützen. Es bleibt selbstverständlich eine individuelle und freiwillige Entscheidung. Wir stellen das Angebot und hoffen, dass es von vielen Interessierten wahrgenommen wird, für die die bisherigen Impfangebote nicht erreichbar waren.“

Der Minister betonte zudem, dass die Schulen hier sehr sensibel vorgehen, damit kein Druck entsteht. Auch eine angemeldete Person kann jederzeit ihre Bereitschaft, sich impfen zu lassen, zurücknehmen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfehlen die Impfungen gegen das Coronavirus für Kinder ab 12 Jahre. Für geimpfte und genesene Personen bestehen keine Testverpflichtungen mehr. Das gilt auch für den Schulbereich.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich immer auch beim Kinder- und Hausarzt impfen lassen, auch ohne Organisation durch die Schulen.

Weiterhin gibt es spezielle Familientage in den Impfzentren.

 

Download des Flyers »Informationen rund um die Corona-Schutzimfpung – für Kinder und Jugendliche«

Der Flyer kann als Druckversion kostenfrei bestellt werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/38251

Ralf-Thomas Schiebel - Internetredakteur in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

38 Kommentare

  1. Anja G. 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    mein Kind wird Ende September 12 Jahre alt und möchte sich dann gerne impfen lassen. Nun hat er einige Fragen:
    Muss er sich dann trotzdem weiterhin in der Schule testen?
    Muss er dann trotzdem in Quarantäne, wenn er Kontakt zu einer positiv getesteten Person/MitschülerIn/LehrerIn hatte?
    Kann er durchweg in die Schule, oder muss er trotzdem, wenn es hart auf hart kommt, beim Wechselunterricht mitmachen?

    –> Natürlich freuen wir uns über den Impfschutz im Allgemeinen, aber kurzum: Was sind denn weitere Impfanreize für Kinder und Jugendliche? Hoffentlich keine Bratwurst…

    Mit freundlichen Grüßen
    Anja G.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Anja G.,

      Geimpfte und Genesene sind nach § 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
      https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-08-24.pdf
      von der Testpflicht befreit.

      In der Altersgruppe bis 12 Jahre an Schulen sollen grundsätzlich nur positiv getestete Schülerinnen oder Schüler in Quarantäne. Die anderen Schülerinnen und Schüler – sofern nicht genesen – sollen unter Einsatz einer erhöhten Testfrequenz (dreimal wöchentlicher Antigenschnelltest) über 14 Tage beobachtet werden. Dies gilt auch für die betroffene Lehrkraft.

      In der Altersgruppe ab 12 Jahre an Schulen sollen gemäß der aktuellen Leitlinie nur positiv getestete Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. In der Klasse sollen die direkten Sitznachbarn der infizierten Person sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen, als »enge Kontaktpersonen« mit Quarantänepflicht gelten, sofern keine Maske getragen wurde.

      Sitznachbarn und alle weiteren Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonal gelten grundsätzlich nicht als enge Kontaktpersonen, aber als beobachtungspflichtige Kontaktpersonen (wie auch die übrigen Schüler der Klasse).

      Letztlich bleibt es aber in jedem Einzelfall eine Entscheidung des Gesundheitsamtes entsprechend der Infektionslage vor Ort.

      Sachsen strebt generell Präsenzunterricht an. Regelungen zum Wechselunterricht in Abhängigkeit vom Impfstatus sind mir bisher nicht bekannt.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  2. Mama von 2 3 Jahren vor

    Warum sich Geimpfte nicht testen lassen müssen, muss man wohl auch nicht verstehen. Die tragen das Virus munter rum, aber alle anderen werden Gegängelt 🙁

  3. Sonja Weber 3 Jahren vor

    Ich brauch dringend mal eine Antwort, bis zu welchem Alter die Kinder das Einverständnis der Eltern zur Impfung brauchen. Außerdem, was passiert, wenn Eltern der Testung der Kinder nicht zustimmen oder die Kinder vor Ort in der Schule den Test verweigern. Da es für die (besonders die Kleinen) nervig ist, kann ich das durchaus verstehen. Wie gehen wir dann damit um. Bitte ich brauche Hilfe!
    Danke.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sonja Weber,

      für Schülerinnen und Schüler, die ein Angebot zur Impfung an oder in der Schule annehmen möchten, gelten hinsichtlich der Einwilligung und Begleitung die gleichen Regelungen wie an den Impfzentren:

      Bei 12- bis 15-Jährigen ist neben einer Einwilligung durch beide Sorgeberechtigte die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten bei der Impfung erforderlich.

      Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren reicht die Einwilligung von einem Sorgeberechtigten, die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Impfung ist nicht erforderlich.

      Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Einwilligungserklärung selbst.

      Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief und den zugehörigen Anlagen.

      https://www.coronavirus.sachsen.de/impfangebote-schule.html

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Katrin Wallstein 3 Jahren vor

      Und wie immer hat Herr Schiebel nur einen Teil der Fragen von Frau Weber beantwortet.

      Aber hey – immerhin hat er die Frage frei geschaltet und darauf geantwortet.

  4. René S. 3 Jahren vor

    Ich bin weiß Gott kein Impfgegner. Aber Kinder und Jugendliche an Schulen zu impfen ist ein Unding. Jede andere Impfung mache ich bei einem niedergelassen Arzt. Wir haben alle Impfungen die sonst empfohlen werden aber nach denen fragt keiner. Warum? Wir impfen jetzt die nächste Generation aber niemand weiß um evtl. Langzeit folgen. Das was hier mit Corona gemacht wird ist eine Impfpflicht durch die Hintertür wer nicht mitmacht wird auf anderen Wege unter Druck gesetzt.
    Ich finde dies nicht richtig.

  5. traurige Eltern 3 Jahren vor

    Ich finde, dass Schulen ider falsche Ort für Impfangebote sind. Das Impfen von Kindern ist eine rein private Angelegenheit. Ich frage mich auch, wieso Sie Ihren Lehrern und Schulleitern immer mehr Aufgaben übergeben, die außerhalb des Bildungsauftrages liegen. Wie sollen die anonymen Befragungen stattfinden? Warum müssen die Schulleiter die Absprachen mit den Stützpunktschulen führen? Viele Lehrer sind seit Monaten stark überlastet und im vergangenen Schuljahr sind viele auch vorzeitig in Rente gegangen, was den Lehrermangel nur verstärkt. Nun auch noch das Impfen organisieren überspannt den Bogen. Und es ist nicht gut für die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern, wenn ein so sensibles Thema wie Impfen in den Schulen diskutiert werden muss. Es wird auf lange Sicht auch zu einer Spaltung der Schülerschaft führen. Einfach nur schade diese Entwicklung.

  6. Lehrende 3 Jahren vor

    Bis zu welchem Alter brauchen Kinder die Einwilligung der Eltern – bis zur Volljährigkeit?

  7. Klais 3 Jahren vor

    Jedes Elternteil entscheidet selbstverständlich ganz allein, welches der Kinder leben soll.

    • Karsten 3 Jahren vor

      Worauf bitte bezieht sich dieser Kommentar?
      Die Grundlage zum Verständnis fehlt mir völlig.

    • Korona F. 3 Jahren vor

      Was soll mit diesem undurchsichtigen und scheinbar sinnlosem Kommentar gemeint sein? Welchen Bezug hat er bzw. hat er überhaupt einen und warum wird so etwas abgedruckt?
      Und andere erstgemeinte Kommentare bzw. auch dringende Fragen, die durchaus auch kritisch zum Thema sein können werden einfach unterbunden? Kritik ist doch nichts schlimmes, sie soll uns alle weiterbringen.

  8. Privat 3 Jahren vor

    Impfung ist Privatsache und gehört nicht in die Schule. In den Schulen sollten lieber täglich ALLE getestet werden, damit die Masken im Unterricht fallen können. Die Präsenzpflicht muss wieder ausgesetzt werden, damit Eltern ein Mitspracherecht haben, welches Risiko sie bereit sind zu tragen.

  9. KaMu 3 Jahren vor

    Bis zu welchem Alter haben die Eltern das sagen und wann darf/muss das Kind selbst entscheiden?
    Wie erfolgt die Aufklärung in den Schulen?
    Danke.

  10. Nancy Altmann 3 Jahren vor

    Ich hoffe die Eltern werden zuvor gefragt und es wird nicht einfach gemacht. Weil man sollte die Einwilligung der Eltern schon haben …..weil ich persönlich werde mein Kind nicht impfen lassen und sollte keine Einwilligung erfolgen soll es meon Sohn auch net entscheiden.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nancy Altmann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern folgender Überblick:

      Bei Schülerinnen und Schülern von 12 bis 15 Jahren wird die Einwilligungserklärung beider Sorgeberechtigten benötigt. Beim Impftermin muss mindestens ein Sorgeberechtigter mit vor Ort sein.

      Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren reicht die Einwilligung von einem Sorgeberechtigten aus, die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Impfung ist nicht erforderlich.

      Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Einwilligungserklärung selbst.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Stephan Horn 3 Jahren vor

    Welche Impfstoffe werden verimpft? Kann man die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen irgendwo nachlesen (Stichwort: kationische Lipide bei mRNA)? Welche Behörde untersucht die verschiedenen Chargen (Wareneingangskontrollen) oder verlässt man sich auf die Lieferanten? Ist die Haftungsfrage bei evtl. Komplikationen geklärt?

  12. T. Land 3 Jahren vor

    Hallo Mumof2,
    danke für die Antwort. Die Kinder können ja einen Antikörpertest machen, der allerdings selbst zu zahlen ist. Nach dem was ich beim RKI (was ich für eine seriöse Quelle halte) gelesen habe ist das so, weil die Aussagekraft bezüglich erworbener Immunität sehr begrenzt ist und selbst bei einem hohen Titer eine zweimalige Impfung als sicher gilt. Ich würde meine Kinder einfach zweimal impfen lassen, wenn nach der vermuteten Genesung mindestens 4 Wochen vergangen sind. Alternativ können Sie die Kinder auch einmal impfen lassen. Dann sind sie genau so geschützt, wie Sie das wollen, gelten aber im Sinne des Gesetzes nicht als vollständig geimpft. Ich vermute auch, dass Ihre Kinder nicht PCR-getestet (und auch nicht schnellgetestet?) sind, weil ein positives Ergebnis zu einer Verlängerung der Quarantäne geführt hätte. Ehrlich gesagt stört mich auch, dass Sie in Ihrem ersten Satz Begeisterung für das Impfen formulieren, um danach inhaltlich zur gegenteiligen Aussage zu kommen, weil der Staat Ihre Forderung nach einem kostenlosen Antikörpertest nicht erfüllt. Wir waren übrigens als Familie mit einem PCR-positiven Fall auch in Quarantäne und haben am Ende der Quarantäne bei allen Familienmitgliedern freiwillig einen Antigentest gemacht. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

    • Mumof2 3 Jahren vor

      Hallo T.Land,
      Ich verlange keinen kostenlosen Antikörpertest sondern dessen Anerkennung als Nachweis des Genesenenstatus. Wir wollten einen machen lassen, aber da er keinerlei Anerkennung findet, ist dies dann eben unterbleiben. Alle PCR-Getesteten benötigen, absolut unabhängig von der Höhe der Antikörper, nur eine Impfung. Andersherum zählt die Antikörperbestimmung nicht als Nachweis der Erkrankung. Dies ist mehr als unlogisch und unsauber geregelt. Ich würde meine Kinder einmal impfen lassen, weil sie einfach nur eine Impfung benötigen. Aber eben nicht zweimal ohne medizinische Notwendigkeit, nur weil etwas nicht durchdacht geregelt wurde. Schade.

  13. Sera 3 Jahren vor

    Wird es diese Aktionen auch geben, wenn die U12-Zulassung kommt? Ich fände das wahnsinnig wichtig.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sara,

      dazu gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen. Dies hängt auch davon ab, wie die Impfangebote ab 12 Jahren angenommen werden.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Maren Aude 3 Jahren vor

      Meinst du das ironisch? Dass du es wichtig findest, dass ein sagen wir 8jähriges Kind auch „selbst“ entscheiden darf?

  14. Lulu 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, werden impfwillige Kinder ab 12 ohne Anwesenheit der Eltern in der Schule geimpft? Brauchen Kinder ohne 14 Einverständnis beider Eltern?

    • Lulu 3 Jahren vor

      Unter 14*

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lulu,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Inzwischen sind Sie sicher schon informiert, wenn nicht: Bei 12- bis 15-Jährigen ist neben einer Einwilligung durch beide Sorgeberechtigte die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten bei der Impfung erforderlich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Doreen Kuhn 3 Jahren vor

    Hallo,
    wir sind uns noch unschlüssig mit der Impfung für unseren Sohn. Seine ältere Schwester ist bereits geimpft. Kosten die Tests ab Oktober dann auch was für Kinder ab 12, wenn ein Impfangebot aktuell nicht angenommen wird ?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Doreen Kuhn,

      ob Ihr Sohn geimpft werden soll können nur Sie gemeinsam mit Ihrem Sohn entscheiden. Dass in der Schule durchgeführte Tests durch die ungeimpften Schülerinnen und Schüler zu bezahlen sind kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Eine Regelung dazu existiert noch nicht.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  16. T. Land 3 Jahren vor

    Hallo Mumof2,
    mich würde interessieren, warum kein PCR-Test gemacht wurde. Es hört sich ja so an, als ob ein Antigen-Test positiv gewesen wäre.

    • Mumof2 3 Jahren vor

      Weil alle daheim in Quarantäne waren. Die Eltern pcr getestet. Die Kinder mit einschlägigen Symptomen aber eben ohne Test, da sowieso alle in Quarantäne waren. Das Problem haben übrigens nicht wenige Leute! Zwar Corona gehabt, aber keinen pcr Test gemacht.

    • Christina 3 Jahren vor

      PCR Test und Antikörper Nachweis sind zweierlei paar Schuhe. PCR Test ist der Nachweis für eine Corona Infektion. Antikörper sind ein paar Monate nach der Infektion nachweisbar und verringern sich dann. Erst dann macht eine Impfung Sinn.

    • Meike 3 Jahren vor

      Liebe Christina,
      ich glaube hier geht es darum, dass kein PCR Test bei den Kindern gemacht wurde, weil die Eltern ja eh schon positiv gestestet wurden und deshalb alle in Quarantäne waren. Viele Ärzte haben sich dann den PCR bei Kindern gespart, weil sie ja keinen extra Krankenschein für den Arbeitgeber brauchten. Für mich ist diese Vorgehensweise ja logisch. Nur haben die Kinder eben jetzt das Problem: sie hatten Coroana, es wurde aus og. Gründen kein extra PCR Test gemacht und damit haben die Kinder jetzt aber keinen Nachweis der durchgemachten Infektion und folglich auch keinen Genesenennachweis. So verstehe ich das Problem von Mumof2.
      Hätten die Kinder den Genesenennachweis, würden sie von Testpflichten befreit oder bräuchten nur 1 Impfung.
      Das empfinde ich schon als einen Vorteil.

  17. Meike 3 Jahren vor

    „… auch an Vormittagen… “
    Darf dafür wertvolle Unterrichtszeit ausfallen oder ist das politischer psychologischer Druck?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Meike,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Impftermine am Vormittag sind möglich. Schülerinnen und Schüler werden für die Impftermine vom Unterricht freigestellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Mumof2 3 Jahren vor

    Ich finde das Angebot super und werde unsere Kinder impfen lassen. Allerdings erst wenn wir vorher mittels eines Antikörpertests den Immunstatus feststellen können, da unsere Kinder alle Corona hatten, aber kein PCR-Test gemacht wurde. Sie sind also Genesene – müssten sich aber dennoch zweimal impfen lassen. Dies werden wir nicht tun, denn sie benötigen eigentlich aber nur eine Impfung, so wie wir Eltern auch. Wenn sie den Weg freimachen würden für Antikörpertests und sich dann aus dem Immunstatus eine Impfempfehlung ableitet, gewinnen sie mit Sicherheit Vertrauen und viele Menschen mehr für eine Impfung. Schade, dass es hier nur diesen einen Weg gibt, der an den Realitäten, Bedürfnissen und Wünschen vorbei geht.

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Ich kenne selbst zwei Leute (1 Lehrer und 1 SuS), die einfach nur in Quarantäne geschickt wurden mit dem Hinweis „na wenn ihr Partner Corona hat (PCR), dann reicht das ja aus, damit sie auch zu hause bleiben“.
      Danach Antikörper-Test, sind massiv vorhanden, Befund sagt sogar „sicherer Nachweis einer durchgemachten Infektion oder Impfung“. Wird nicht anerkannt vom Kultus. Müssen sich weiterhin testen., sonst kein Zutritt zur Schule.
      Hier hat der Gesetzgeber leider geschlafen, Antwort des Gesundheitsamtes war „eine wissenschaftliche Begründung, warum ein Bluttest auf Antikörper gegen Covid19 nicht anerkannt wird, liegt nicht vor“. Auch Prof. Kekule sagte schon im Frühsommer, dass der Gesetzgeber hier unsauber gearbeitet hat.
      Auch wenn es mich nicht betrifft und ich geimpft bin – hier sollte dringend mal mit den zuständigen Ministerien (Sozialministerium? Innenministerium?) in Land oder Bund geredet werden, wenn selbst Gesundheitsämter meinen, eine logische Erklärung der Nichtanerkennung fehle.