Wenige Lehrer lassen sich mit Attest vom Unterricht befreien

Wenige Lehrer lassen sich mit Attest vom Unterricht befreien

Nur ein Prozent der Lehrerinnen und Lehrer möchte mit vorgelegtem Attest nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Kultusminister Christian Piwarz sprach von einem sehr bemerkenswerten Signal der sächsischen Lehrerschaft.

Sachsens Lehrerinnen und Lehrer mit einer Risikoerkrankung können sich mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen. Zu den Risikoerkrankungen gehören zum Beispiel chronische Lungenerkrankungen mit dauerhafter medikamentöser Behandlung oder Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen. Auch Personen mit Risikoerkrankungen wie etwa Diabetes, Leber-, Nieren- oder Krebserkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen müssen bei Vorliegen eines Attestes nicht in den Präsenzunterricht.

Von der Möglichkeit haben jedoch nur sehr wenige Lehrkräfte Gebrauch gemacht. Nach einer vorläufigen Erhebung des Landesamtes für Schule und Bildung haben zum Unterrichtsbeginn am 31. August 2020 von 33.097 Lehrkräften 668 ein Attest vorgelegt. Das sind zwei Prozent der Lehrerschaft. Davon wollen jedoch 338 Lehrkräfte trotz Attest und auf eigenen Wunsch Präsenzunterricht erteilen. Damit reduziert sich die Zahl der Lehrer, die für den Präsenzunterricht fehlen auf lediglich 330. Das ist ein Prozent der Lehrer.

Für Kultusminister Christian Piwarz ist das ein sehr bemerkenswertes Signal der sächsischen Lehrerschaft. „Das ist ein deutliches Bekenntnis der Lehrerinnen und Lehrer, selbst unter Pandemiebedingungen ihre Schüler an der Schule unterrichten zu wollen. Dafür bin ich der sächsischen Lehrerschaft sehr dankbar“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund der Vorlage eines Attests vom Präsenzunterricht befreit sind, werden dennoch für ihre Schulen tätig sein und andere Aufgaben übernehmen. Das können zum Beispiel unterrichtsvorbereitende pädagogische Aufgaben sowie auch Korrekturarbeiten sein. Auch ein Einsatz als Lehrkraft für Schülerinnen und Schüler, die ihre Lernzeit zu Hause verbringen, ist möglich.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

8 Kommentare

  1. Quacky 4 Jahren vor

    Sind für Lehrkräfte bzw. für PFiU auch bei Vorlage eines Attestes (aufgrund psychsomatischer Beschwerden wie Beklemmungsgefühle oder Angstzustände) statt enganliegender Masken auch Visiere möglich? Bestehen noch andere Möglichkeiten, dabei geht es nur um kurzzeitiges Tragen bei Gängen im Schulhaus.
    Wie kann der Schulleilter mit Kollegen verfahren, wenn eine permanente Verweigerung, trotz aller Alternativmöglichkeiten, vorliegt?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Quacky,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Diesen individuellen Fall muss die Schulleitung bitte in Absprache mit dem LaSuB klären.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Fr. Berger 4 Jahren vor

    Eine Frage, da nun an den ersten Schulen Corona-Fälle da sind: dürfen sich Lehrer*innen noch immer wie am Ende des letzten Schuljahres auch ohne konkreten engen Kontakt zu Infizierten testen lassen? Mein Schulleiter konnte zu Schuljahresbeginn nichts zu der Frage sagen. Und wenn ja, wie ist das Prozedere?

  3. Kathrin 4 Jahren vor

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
    man mag sich ja über den Nutzen zum Tragen von Masken streiten ABER wenn sich die Schule darüber einigt und das schulische Hygienekonzept es so vorsieht , dann ist es so. Das heißt; jeder hat diese Anweisung auch einzuhalten. Bekanntlich gibt es aber immer Personen, die sich dieser Anweisung widersetzen (trotz Weisungsrecht des SL). Natürlich schafft dies Unmut unter den anderen Kollegen, da hier auch die Mitverantwortung für das andere Personal und gegenüber den Schülern (FS gB) einfach missachtet wird. Welche konkreten Möglichkeiten hat denn nun ein Schulleiter, um hier Ruhe zu schaffen. Ist ein Übertragen von Aufgaben mit weniger Schüler-/Kollegenkontakt temporär möglich?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Kathrin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine entsprechende Information dazu ist kürzlich an die Schulen gegangen. So müssen zum Beispiel einrichtungsfremde Personen, die der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz Hinweis nicht nachkommen, das Schulgelände sofort verlassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Lehrer Schulze 4 Jahren vor

    Wie sieht es denn eigentlich überhaupt mit einer Risikobewertung der Arbeitsplätze durch einen arbeitsmedizinischen Dienst, Amts-oder Betriebsarzt aus? Schließlich sind ja grundsätzliche sog. AHA Regeln in Schulen außer Kraft gesetzt und mehrere Kollegen/Kolleginnen über 60 Jahre im Einsatz, die ohne Vorerkrankungen schon zur Risikogruppe (laut RKI und WHO ja rein vom Alter her schon eigentlich schon ab 50-60 Jahre) arbeiten ja derzeit und die wird ja sicher keiner bei steigenden Infektionszahlen ins Homeoffice schicken, oder? Wird Covid19 als Berufskrankheit anerkannt?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Lehrer Schulze,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer Risikogruppe gehören, können sich mit ärztlichem Attest von der Präsenzpflicht befreien lassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler