Schulentwicklung: Schulen bekommen Qualitätsbudget

Schulentwicklung: Schulen bekommen Qualitätsbudget

Ab sofort steht den Schulen in Sachsen ein neues Budget für die Schulentwicklung zur Verfügung: das Qualitätsbudget. Es löst das bisherige Budget für die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) ab und kann für zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Personal, Organisation und Unterricht eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lehrkräfte.

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Das Qualitätsbudget soll das Einholen externer Expertise und Unterstützung sowie die Finanzierung damit verbundener Veranstaltungen und Maßnahmen erleichtern. Damit wird die Eigenverantwortung der Schulen weiter gestärkt: Sie erhalten mehr Handlungsfreiheit beim Umgang mit finanziellen Mitteln zur schulischen Weiterentwicklung. „Wir wollen, dass unsere Schulen eigenverantwortlich ihre Qualität verbessern und regelmäßig überprüfen. Dies geht bei innerschulischen Arbeitsprozessen los und hört bei der Einbindung von externer Unterstützung auf. Insofern war es uns wichtig, die Einsatzmöglichkeiten des Qualitätsbudgets flexibel zu gestalten“, so Kultusminister Christian Piwarz. Im Kalenderjahr 2019 umfasst das Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule einen Grundbetrag von 200 Euro zuzüglich 80 Euro pro Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft bzw. Lehramtsanwärter/Referendar. Das Qualitätsbudget wird es ab sofort für jedes Kalenderjahr geben. Die Buchung erfolgt, wie bisher bei den SCHILF-Mitteln, über das Landesamt für Schule und Bildung.

Für welche Maßnahmen kann das Qualitätsbudget verwendet werden?

Mit dem neuen Budget können alle Maßnahmen finanziert werden, die mit Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel:

  • schulinterne Fortbildung
  • Einzelmaßnahmen der Fortbildung
  • Einzelmaßnahmen oder Maßnahmen für Teile des Kollegiums, z. B. Coaching
  • Beratung und Unterstützung bei Schulprogrammarbeit, beim Qualitätsmanagement, bei der Evaluation, bei der Qualitätssicherung der Ganztagsangebote
  • Veranstaltungen im Rahmen von Netzwerktreffen
  • Prozessmoderation, Supervision, Teamentwicklung für gemeinsame pädagogische Prozesse
  • Antragsberatung bei pädagogischen Förder- und Austauschprogrammen wie beispielsweise Erasmus+
  • Begleitung und Training bei der Kompetenzentwicklung der Lehrkräfte zur Unterrichtsentwicklung, z.B. im Bereich bildungspolitischer Schwerpunkte wie Inklusion, Medienbildung, politische Bildung, individuelle Förderung u.a.

Welche Kosten können mit dem Budget beglichen werden?

Damit können Honorarverträge, Dienstleistungsverträge mit externen Unterstützern, Sachkosten und Personalkosten bezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Berater- und Dozentenhonorare
  • Kosten im Zusammenhang mit der Durchführungen von Maßnahmen außerhalb der Schule, wie beispielsweise Raummiete
  • Kosten für Getränke, wenn schulexterne Teilnehmer bei schulprogrammatischen Veranstaltungen anwesend sind
  • Literatur, Konferenzunterlagen, Verbrauchsmaterial wie Moderationskoffer etc.
  • Dienstreisen (Fahrtkosten, Gebühren etc.) im Zusammenhang mit den genannten Inhalten (über den Weg der Dienstreisekostenabrechnung)
  • Kosten im Zusammenhang mit Personalentwicklungsmaßnahmen, wie beispielsweise Zuschüsse zu Tagungsreisen oder Fortbildungen

Welche Kosten können mit dem Budget nicht beglichen werden?

  • Kollegienausfahrten
  • Weihnachtsfeiern
  • kulturelle Unterhaltungsveranstaltungen ohne inhaltlichen Bezug zu Schule
  • Kosten, die in den Verantwortungsbereich des Schulträgers fallen, wie beispielsweise Ausstattungsgegenstände
  • Speisen
Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

3 Kommentare

  1. Personal Fan 5 Jahren vor

    Vielen Dank für die vielen Informationen. Wie werden denn die Honorare abgerechnet? Ist das eine pauschale Summe oder wird sowas mit Leistungserfassung nach Zeit abgerechnet? Kenne mich mit solchen Dozenten leider nicht aus. 🙂

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Nutzer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Grundlage für die Abrechnung ist ein Honorarvertrag mit dem Dozenten. Dafür gibt es eine Vorlage auf dem Formularservice im Schulportal. Der Honorarsatz wird vereinbart. Je nach Art der Leistung kann das Honorar pauschal für eine Leistung oder stundenweise festgesetzt werden, sodass auch mehrere Rechnungen gestellt werden können, wenn beispielsweise mehrere Veranstaltungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden. Das Landesamt für Schule und Bildung des jeweiligen Standortes berät dazu gern die Schulleitungen bei Nachfragen.

      Einen schönen Tag
      Lynn Winkler

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