Warnstreiks an Schulen: Worum es geht und was erlaubt ist

Warnstreiks an Schulen: Worum es geht und was erlaubt ist

Die Gewerkschaften verdi, dbb beamtenbund und tarifunion sowie GEW haben bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. Hintergrund dafür sind die laufenden Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unter anderem über die Weiterentwicklung der Gehälter der Landesbediensteten und strukturelle Anpassungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu eventuellen Warnstreiks an Schulen haben wir hier zusammengestellt.

Was ist die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)?

Als Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind die Bundesländer zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Die TdL vertritt die Länder bei Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, zu denen unter anderem auch die GEW gehört. Das Land Sachsen wird in der TdL vom amtierenden Finanzminister vertreten.

Dürfen Lehrer überhaupt streiken?

fotolia_81822684Angestellte Lehrer dürfen von ihrem Streikrecht Gebrauch machen. Das Recht dazu gründet sich auf Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. In diesem Paragrafen ist die Koalitionsfreiheit geregelt, die auch die Streikfreiheit umfasst. Für die Beamten hingegen gilt das Beamtenrecht – und das verbietet es Staatsbediensteten, nach den in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, in den Streik zu treten.

Wenn Lehrer streiken, wer kümmert sich um die Schüler?

Schulen haben auch im Streikfall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht gegenüber den Schülern. Kein Schüler darf vor verschlossenen Türen stehen. Der Unterricht fällt an den bestreikten Schulen nicht automatisch aus. Je nach Streikbeteiligung der Lehrer werden Betreuungspläne aufgestellt bzw. findet eine Beschulung statt. Sind sich Eltern unsicher, ob sie ihr Kind Zuhause lassen können, sollten sie sich telefonisch bei der Schule erkundigen. Schulleiter haben im Ausnahmefall auch die Möglichkeit – in Abstimmung mit der Gewerkschaft bzw. der örtlichen Streikleitung – so genannte Notdienstarbeiten anzuweisen.

Wer informiert die Eltern?

Die Sächsische Bildungsagentur hat die Schulleiter über die geplanten Warnstreiks informiert. Diese tragen dafür Sorge, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten und auch die Schüler über die Streiks und einen eventuellen alternativen Unterricht oder über die Betreuung informiert werden.

*12. Februar 2019: Aktuelle Informationen gibt es hier.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

3 Kommentare

  1. Jörg Grundig 7 Jahren vor

    Lehrer streiken, das hört man nun schon seit Jahren. Aber wieso streiken unsere Lehrer in Sachsen, ist unser Bildungssystem nicht eines der besten in Deutschland, gehören unsere Schüler nicht zu den Spitzenreitern bei PISA und anderen Schülervergleichen. Zu den besten der Welt gehören auch die Autos, die in Sachsen gebaut werden, aber im Gegensatz zu unseren Lehrern werden die Arbeiter in der Automobilindustrie regelmäßig am Erfolg ihrer Arbeit beteiligt. Kein studierter Mitarbeiter bei VW oder BMW würde für das Gehalt eines Lehrers in Sachsen arbeiten. Nein , er wäre ganz schnell in Wolfsburg oder München. Und so ist es auch bei den Lehrern, die gehen dort hin, wo es für eine hervorragende Arbeit auch entsprechenden Lohn gibt. Und weil man das auch in Leipzig und Zwickau weiß, werden in der sächsischen Autoindustrie ordentliche Löhne gezahlt. Nur im Finanzamt Dresden glaubt man immer noch, dass Lehrer auf eine leistungsgerechte Entlohnung verzichten und weiter dafür sorgen, dass Sachsen bei PISA glänzen kann. Aber wie lange noch ? Wachen die Verantwortlichen in Dresden erst auf, wenn Sachsen bei PISA auf die hinteren Plätze abgerutscht ist

  2. Walter Hempel 7 Jahren vor

    Eine Meldung im MDR heute nachmittag. Sogenannte Seiteneinsteiger bekommen mehr Geld als langjährige gestandene Pädagogen. Hallo, geht`s noch ? Will man so die eigene Unfähigkeit des Lehrermangels an Sachsens Schulen kaschieren ? Das ist ein Schlag in`s Gesicht aller studierten Pädagogen, die mit großem persönlichen Einsatz ihre Arbeit verrichten. Ein Beweis dafür, mit welcher Wertschätzung das Kultusministerium seine Angestellten bewertet. Diese Tatsache ist eine große Schweinerei und nicht zu tolerieren. Wer das veranlaßt hat, sollte sofort seinen Platz räumen ! Die Not muß ja riesengroß sein, wenn selbst alte Stasi-Leute wieder im Staatsdienst eingestellt werden. Ein Armutszeugnis !!

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der Ausbildung (Tarifvertrag der Länder). Die Entgeltgruppe hängt demzufolge vom Ausbildungsniveau ab. Ein Universitätsabschluss wird dabei anders eingruppiert als bspw. ein Fachschulabschluss.