Lehrer werden über Seiteneinstieg – So funktioniert es in Sachsen
Oft haben wir es schon gesagt: Der Lehrerarbeitsmarkt ist leergefegt. Besonders für Mathematik, Naturwissenschaften und Fremdsprachen fehlen in Sachsen (und nicht nur hier) ausgebildete Lehrer. Können die freien Stellen nicht mit ausgebildeten Lehrern besetzt werden, steigen die Chancen als Seiteinsteiger Fuß zu fassen. Allerdings muss man dafür einige Hürden nehmen.
Gleich unterrichten und dabei berufsbegleitend studieren
Grundvoraussetzung ist ein universitärer Hochschulabschluss, bei dem mindestens ein Fach als Unterrichtsfach zugeordnet werden kann. Das heißt, es wird geschaut, ob die Studieninhalte des absolvierten Studiums den fachspezifischen Inhalten des entsprechenden Lehramtsstudiengangs entsprechen.
Ob aus dem Uniabschluss auch wirklich ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens geprüft. Ist das der Fall, muss man sich natürlich noch weiterqualifizieren. Das geht berufsbegleitend über ein Hochschulstudium und eine anschließende schulpraktische Ausbildung. Für den Seiteneinstieg muss man sich ganz normal für die Einstellung in den sächsischen Schuldienst bewerben.
Alle Infos und Termine dazu gibt es auf unserer Seite Lehrer werden in Sachsen.
Wer weitere Fragen zum Seiteneinstieg hat, kann sich per E-Mail an Experten in der Sächsischen Bildungsagentur wenden.
Andere Möglichkeit: Seiteneinstieg nur über Vorbereitungsdienst
In ganz bestimmten Fällen kann man auch gleich in den Vorbereitungsdienst einsteigen. Voraussetzung ist auch hier ein erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium, das entweder zwei Fächern für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach für die berufsbildenden Schulen oder einem Förderschwerpunkt und einem Fach für die Förderschulen zugeordnet werden kann.
Alle Infos zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst gibt es auf dem Bildungsserver.
14 Kommentare
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Hallo,
Ich bin staatlich anerkannter Erzieher und überlege den Quereinstieg in die Lehrerqualifikation. Wie und welche Möglichkeiten habe ich? Hilft mir hier meine einschlägige Berufserfahrung im schulischen Bereich, meine Lizensierung als Trainer sowie langjährige Trainererfahrung weiter?
Liebe Grüße
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Autor
Hallo Steffen,
danke für die Anfrage! Zum Seiteneinstieg haben wir an den Regionalstellen Experten, die dazu beraten. Es ist besser, Sie fragen dort konkret nach. Sie finden die Kontaktdaten hier: http://www.lehrerbildung.sachsen.de/offene_fragen.html
Liebe Grüße
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Hallo,
Werde ich als Seiteneinsteiger in einer Grundschule während der nebenberuflichen Ausbildung nur die Hälfte verdienen da ich ja nur teilzeit arbeiten kann während der Ausbildung?
Falls ja, gäbe es eine Möglichkeit Überstunden genehmigt zu bekommen um trotzdem das Vollzeit Gehalt zu erhalten?Danke für Ihre Antwort.
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Hallo,
die Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen erfolgt berufsbegleitend, je nach individueller Vorqualifikation über eine oder mehrere wissenschaftliche Ausbildungen nach Abschnitt 2 der Qualifizierungsverordnung für Lehrer und einen anschließenden Vorbereitungsdienst. Eine wissenschaftliche Ausbildung an zwei Präsenztagen pro Woche dauert 4 Semester. Während dieser Zeit ist eine befristete Reduzierung der Arbeitsverpflichtung auf 20 Unterrichtsstunden erforderlich (Teilzeit). Als Unterstützung werden während dieser Zeit vier Anrechnungsstunden pro Woche gewährt.
Viele Grüße
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Guten Tag,
können Sie bitte mir sagen welche Chancen habe ich als Verfahrensingenieur für ein Quereinstieg als Grundschullehrer?
Vielen Dank für Ihre Antwort-
Autor
Hallo Mohammed,
also das kann ich Ihnen von hier aus nicht konkret beantworten. Aber dafür haben wir extra Kollegen, die zum Seiteneinstieg beraten. Sie finden hier die Mailadressen und auch einige Infos zum Seiteneinstieg: http://www.lehrerbildung.sachsen.de/offene_fragen.html und hier http://www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm
Viele Grüße
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Guten Tag, sind Quereinsteiger mit einem Fachhochschulabschluss kategorisch als Quereinsteiger ausgeschlossen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Autor
Hallo Irina,
danke für Ihre Frage! Seiteneinsteiger mit Fachhochschulabschluss sind nicht komplett ausgeschlossen. Für welche Schularten der Seiteneinstieg möglich ist und noch mehr Infos dazu gibt es hier: http://www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm.
Für weitere Fragen können Sie auch eine Mail an die Berater zum Seiteneinstieg schreiben: http://www.lehrerbildung.sachsen.de/offene_fragen.htmlViele Grüße
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BB
Mich würde interessieren, wie man hinsichtlich eines erfolgreichen Masterabschlusses in Kunstgeschichte verfahren kann, um die fehlenden Inhalte nachzuholen und somit wenigstens etwas Zeit zu sparen. Laut LAPO I sind wohl die praktischen Inhalte defizitär und somit wird dieser Hochschulabschluss leider nicht als Unterrichtsfach anerkannt, obwohl „nur“ das LA Grundschule angestrebt wird.-
Autor
Hallo! Ad hoc kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Ich melde mich nochmal dazu! Viele Grüße
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Autor
Wie versprochen hier die Antwort auf Ihre Frage:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Seiteneinstieg in den Lehrerberuf sind in Sachsen bindend geregelt und setzen die Standards und ländergemeinsamen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zur Lehrerausbildung um. Bewerber/innen für den Seiteneinstieg müssen daher nach gegenwärtiger Rechtslage einen universitären Hochschulabschluss auf dem Niveau eines Masters nachweisen, der sich mindestens einem Unterrichtsfach der gewünschten Schulart zuordnen lässt, d. h. der entsprechenden grundständigen Lehrerausbildung im Wesentlichen entspricht.
Allerdings wird aufgrund der aktuellen Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt und des beträchtlichen Bedarfes an neuen Lehrkräften derzeit konzeptionell geprüft, unter welchen Bedingungen auch der Seiteneinstieg von Absolventen von Studiengängen ohne Zuordnungsmöglichkeit zu einem Unterrichtsfach in den sächsischen Schuldienst ermöglicht und mit einem angemessenen Qualifizierungsangebot verbunden werden könnte.
Dafür müssten Sie sich erneut um Einstellung in den Schuldienst bei der Sächsischen Bildungsagentur in Ihrer Wunschregion in Sachsen bewerben, da eine berufsbegleitende Qualifizierung das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses als Lehrerin im Freistaat Sachsen voraussetzt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Internet unter http://www.lehrerbildung.sachsen.de/bewerber.html.
Grundsätzlich können Sie aber auch in den Studienberatungsstellen der sächsischen Universitäten prüfen lassen, ob und in welchem Umfang Ihre bisherigen Studienleistungen bei Aufnahme eines künstlerischen Studiums, bzw. eines grundständigen Lehramtsstudiums anerkannt werden können.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskünfte weiter helfen!
Viele Grüße
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Diese Antwort ist einfach unzureichend – überall gibt es Quer- und Seiteneinsteiger, sogar jetzt ohne AUSBILDUNG! Wann gibt es eine Öffnung bei Kitas und Horten; angeblich FACHKRÄFTEMANGEL!
Arbeit im Hort und Grundschule – gibt es da sooo gravierende Unterschiede als LEHRER zu arbeiten? NEIN!!!! Also Hortarbeit als arbeitslose Lehrerin müsste doch möglich sein! Überall wurden meine Bewerbungen abgelehnt – nur „Pädagogische Fachkräfte“ erlaubt; also auch keine Weiterbildung ohne Einstellung möglich!!!!! -
Wenn Seiteneinsteiger nun als Lehrer erlaubt sind, dann habe ich wohl auch eine Chance in Hort bzw. Kita als „Pädagogin“ zu arbeiten??? Bin seit 3 Jahren arbeitslose Mittelschullehrerin, sogar mit Heilpädagogischer Zusatzqualifikation, die aber nicht mehr unterrichten möchte! GEHT da endlich auch mal ein Weg rein als „Pädagogische Fachkraft“ zu arbeiten, die ich ja eigentlich auch bin, aber eben leider nicht nach RECHTSVORSCHRIFT des Kultusministerium! SCHLIMM und nicht nachzuvollziehen!!!!!!!!
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Autor
Es ist wirklich sehr bedauerlich, dass Sie als ausgebildete Mittelschullehrerin nicht mehr unterrichten wollen. Vielleicht lohnt sich aber für Sie die Überlegung, eventuell den Wiedereinstieg in einer Grund- oder Förderschule zu wagen? Hilfreich bei der Entscheidungsfindung kann hier eine Beratung bei der für Sie zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur sein. Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.sba.smk.sachsen.de/index.htm.
Kindertagesbetreuung ist ein sozialpädagogisches Tätigkeitsfeld in dem insbesondere staatlich anerkannte Erzieherinnen tätig sind. Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder findet auf der Grundlage des SächsKitaG und des darin verankerten Sächsischen Bildungsplans statt. Diesen sowie Gesetz und Verordnungen finden Sie unter http://www.kita-bildungsserver.de in der Rubrik „Recht“ –> „Gesetze“ und viele andere Informationen für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Wenn Sie das Unterrichten tatsächlich ganz aufgeben wollen und einen Einstieg in die Kinder- und Jugendhilfe ins Auge fassen, dann ist das im Kita-Bereich (bereits seit 2004) grundsätzlich möglich. Seiteneinsteiger können in Verbindung mit einer berufsbegleitenden Weiterbildung auf dem Gebiet der Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik ab Tätigkeitsbeginn in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort) eingesetzt werden. Kita-Träger haben die Möglichkeit, sich beim Landesjugendamt beraten zu lassen.
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