Mathe-Abi: Noten werden leicht angehoben

Mathe-Abi: Noten werden leicht angehoben

Bei den diesjährigen Abiturprüfungen im Fach Mathematik werden die Noten um einen Punkt angehoben. Das hat Kultusminister Christian Piwarz nach Auswertung einer repräsentativen Erhebung unter den Gymnasien entschieden.

Klagen über ein zu schweres Abitur gibt es in jedem Jahr. Meist fokussiert sich der Protest auf die Prüfungen im Mathe-Abitur, weniger auf andere Fächer. Doch in diesem Jahr hatten die Hinweise eine andere Qualität. In den vergangenen Wochen erhielt das Kultusministerium vermehrt Kritiken an den schriftlichen Abituraufgaben im Unterrichtsfach Mathematik – nicht nur von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, sondern erstmals auch von Lehrkräften.

Daraufhin erhob das Kultusministerium eine repräsentative Stichprobe unter den Gymnasien. Danach ist der erreichte Notendurchschnitt im Mathe-Abi tatsächlich schlechter ausgefallen als im Vorjahr. So lag der Notendurchschnitt im Leistungskurs mit 3,1 deutlich schlechter als im Vorjahr (2,5). Es ist zudem das schlechteste Ergebnis seit 2013. Im Grundkurs war es mit 3,3 das zweitschlechteste Ergebnis. Neben einer Reihe von Schülerinnen und Schülern, die auch in dieser Prüfung gute und sehr gute Ergebnisse erzielten, gab es auch solche, die erheblich unter ihren Vorleistungen geblieben sind.

Die Überprüfung der gestellten Aufgaben hat ergeben, dass sie zwar grundsätzlich dem sächsischen Lehrplan und den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz entsprochen haben. Allerdings enthielten die Aufgaben einen hohen Anteil kompetenzorientierter Elemente im Sinne der Bildungsstandards. Hier ging es insbesondere darum, das erworbene Wissen auf neue und unbekannte Sachverhalte anzuwenden. Dies stellte insofern eine Neuerung dar, weil Sachsen in diesem Jahr mehr Aufgaben unverändert aus dem gemeinsamen Aufgabenpool der Länder entnommen hat und hier einige Aufgabenstellungen in ungewohnten Kontexten formuliert wurden.

Offenbar ist es dem Ministerium im Rahmen der Kommunikation zur Implementierung der Standards in diesem Schuljahr noch nicht hinreichend gelungen, solche Aufgabenstellungen in den Fokus der Prüfungsvorbereitung zu stellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Schwerpunkt der Vorbereitung in der häuslichen Lernzeit für einen Teil der Schülerinnen und Schüler vor allem im Lösen von Aufgaben vergangener Jahre lag und die Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme durch Lehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie geringer als üblich waren.

„Ich hatte bei der Begründung meiner Entscheidung im April, dass die Prüfungen in Sachsen wie geplant stattfinden werden, betont, dass unseren Schülerinnen und Schülern kein Nachteil erwachsen soll. Zu diesem Wort stehe ich. In Abwägung aller Vor- und Nachteile und insbesondere angesichts der nicht von den Schülerinnen und Schülern zu verantwortenden Problemlage in einigen Aufgabenstellungen, werden die Noten etwas angehoben“, so Kultusminister Christian Piwarz.

So wird im Grund- und Leistungskursfach Mathematik einschließlich eventueller zusätzlicher mündlicher Prüfungen die erteilte Punktzahl in einfacher Wertung um einen Notenpunkt erhöht. Diese neue Punktzahl der Prüfung fließt dann entsprechend den Regelungen der Schulordnung für allgemeinbildende Gymnasien in vierfacher Wertung in die Gesamtqualifikation ein.

Der Minister kündigte zudem an, während der Sommermonate Maßnahmen zu diskutieren, um künftig besser an allen Gymnasien die neue Aufgabenkultur und das damit verbundene Niveau der Bildungsstandards umzusetzen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

79 Kommentare

  1. A. Schneider 4 Jahren vor

    Hallo,
    wie ist die Formulierung „einschließlich eventueller zusätzlicher mündlicher Prüfungen“ auszulegen?
    Soll das heißen, dass die erteilten Notenpunkte in zusätzlichen mündlichen Prüfungen (in Mathematik) auch um einen Notenpunkt erhöht werden?

    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo A. Schneider,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nein, den zusätzlichen Punkt gibt es für die schriftliche Punktzahl. Grundsätzlich bleibt eine bereits durchgeführte zusätzliche mündliche Prüfung aber bestehen und wird bewertet. Nur wenn sich durch diese Prüfung der Notenschnitt wieder verschlechtern würde, kann der Prüfungsausschuss zugunsten der Schülerin bzw. des Schülers entscheiden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. AnjB 4 Jahren vor

    Hallo, wie sieht es mit den Fachoberschulen aus? Auch dort hatten die Schüler aufgrund von Corona nur bedingt die Möglichkeit den Lernstoff beigebracht zu bekommen und die Prüfung war verhältnismäßig schwerer.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe AnjB,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gilt nur für die allgemeinbildenden Gymnasien, für die Fachoberschulen nicht. Bitte beachten Sie auch, dass es hier nicht um eine pauschale Verbesserung der Note aufgrund von Corona geht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Studiosus 4 Jahren vor

    Hallo,

    wurde die Stichprobe auch an Beruflichen Gymnasien durchgeführt? Die Formulierung von „(…) unter den Gymnasien.“ lässt diesen Schluss nicht einwandfrei zu.

    Die Aussage von Herrn StM Piwarz, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil erwachsen soll, ist ja durch die Tatsache, dass eine Notenverbesserung nur an den allgemeinbildenden Gymnasien stattfindet, grundsätzlich wertlos.

    Gilt die o. g. Studie auch für Berufliche Gymnasien, bzw. wurde eine solche durchgeführt? Und sind Sie dort zum Ergebnis gekommen, dass es keine vergleichbare Verschlechterung im Vergleich zu den Vorjahren gab?
    Die Schüler an den Beruflichen Gymnasien standen nicht weniger unter Druck als die Schüler an den allgemeinbildenden Gymnasien.

    Die Argumentation, dass andere Aufgaben, als die in der Prüfungsvorbereitung letztlich in der Prüfung verwendet wurden, ist unzureichend, da an den Beruflichen Gymnasien stellenweise de facto keine Prüfungsvorbereitung stattfand, und somit nur mit „vergleichbaren“ Aufgaben aus den allgemeinbildenden Gymnasien geübt werden konnte.

  4. Arndt 4 Jahren vor

    Ich kann die Unterscheidung zwischen den „normalen“ und den Beruflichen Gymnasien nicht nachvollziehen. Wo liegen hier die Unterschiede bei den Abiturprüfungen?
    Es wäre nur gerecht, wenn die Notenverbesserung für alle Abiturienten gleich gewertet wird und hier nicht wieder Unterschiede gemacht werden.

  5. Schülerin 4 Jahren vor

    Hallo
    Warum gilt die Regelung nicht für das berufliche Gymnasium? Wir erlagen ebenfalls das allgemeinbildende Abitur.

  6. Philipp B 4 Jahren vor

    Guten Tag,

    warum bekommen die beruflichen Gymnasien diesen Punkt nicht? Meiner Ansicht nach hatte das Abitur eine ähnliche Anforderung und wo ist die Verhältnismäßigkeit, dass jeder am Ende das gleiche Abitur hat, aber andere „bevorzugt“ werden? Vor dem Abitur wurde immer davon gesprochen, dass es unbedingt stattfinden muss, damit alle später die gleichen Voraussetzungen haben und später die Chancen auf eine noch höhere Bildung haben.
    Ich bin der Meinung, dass alle diesen Punkt bekommen sollten, damit die gleichen Voraussetzungen gegeben sind.

  7. Diana 4 Jahren vor

    Was ist mit den Mathenoten bei der Fachhovhschulreife? Sog. Fachabi? Wird da auch Rücksicht genommen?

  8. Oberstufenberaterin 4 Jahren vor

    Ich möchte dringend um die Beantwortung der Frage von Kaiser bitten. Es ist sehr einfach, an den Oberstufenberater zu verweisen und in diesem konkreten fall sehr unfair. Die Oberstufenberater haben auch erst heute, wenn überhaupt, von Ihren Schulleitern erfahren, was sich das SMK „Tolles“ ausgedacht hat. Eine Beratung der Schüler ist aber aktuell noch nicht möglich. Fest steht, dass sich dadurch bei vielen Schülern die Gesamtqualifikation verändern wird, und bei einigen dadurch eine Verbesserung des Durchschnittes plötzlich realistisch und vielleicht auch erstrebenswert ist. Wie genau die Gesamtqualifikation dadurch beeinflusst wird, wissen wir noch nicht – das SMK hat eine Handlungsanweisung angekündigt. Der Termin für die Beantragung einer Zusatzprüfung ist allerdings vorbei (22.06.2020). Die Zusatzprüfungen laufen seit heute und dauern bis 30.06.2020. Wird der Zeitraum der Zusatzprüfungen verlängert?! Nur dann ist den Oberstufenberatern die Möglichkeit gegeben, die Gesamtqualifikation neu zu berechnen und die Schüler fundiert zu beraten.
    Noch einmal, bei allem Verständnis für die Angst des SMK vor Klagen der Abiturienten, mir fehlt der Respekt vor der Arbeit der Oberstufenberater. Auf deren Schultern lasten nunmal ein großer Teil der Arbeit und der Verantwortung während der Abiturprüfungen. Ohne rechtzeitige und genaue Informationen wird die Arbeit aber erschwert und einfach unmöglich.

  9. Ina Richter 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Blog-Moderator*innen,
    bei allem gebotenen Respekt erscheinen mir die Begründungen unseres Kultusministers für die Anhebung der Mathematik-Abiturprüfungsergebnisse doch nicht so ganz konsistent. Insofern möchte ich über dieses Forum um Erläuterungen bitten.
    Zum einen wird die ungewohnte Form der Aufgabenstellung als Grund aufgeführt. Die Bildungsstandards einschließlich der „kompetenzorientierten Elemente“ wurden von der KMK im Oktober 2012 beschlossen. Die dort festgeschriebenen Kompetenzbereiche und Leitideen für das Fach Mathematik wurden in die vom IQB erstellten Kompetenztests der Klassen 6 und 8 am GY eingearbeitet. Die jetzigen Abiturient*innen haben sowohl in Klasse 6 (März 2014) als auch in Klasse 8 (März 2016) einen Kompetenztest, erstellt vom IQB, geschrieben, der mit einer durch das IQB generierten Auswertung hinsichtlich der Kompetenzbereiche und Leitideen einherging. Das IQB selbst hat dann Aufgabensammlungen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung online veröffentlicht und die Aufgabenpools der abgeschlossenen Jahrgänge seit 2017 einsehbar gemacht – beides hätten Lehrer*innen bzw. Schüler*innen als Übungsaufgaben nutzen können.
    Zum anderen wird die „häusliche Lernzeit“, d.h. die durch die Corona-Pandemie bedingte unterrichtsfreie Zeit, als Grund genannt. Folgen wir dieser Argumentation, dann müssten wir tatsächlich bei den Ergebnissen aller schriftlichen Prüfungen nachsteuern, zumal die schriftlichen Prüfungen in den meisten Fächern zeitlich eher stattfanden als die in Mathematik – die Schüler*innen hatten dort also noch weniger Konsultationen mit den Fachlehrer*innen. Als Gegenargument muss hier ganz klar benannt werden, dass die Abiturient*innen dieses Jahrgangs den entscheidenden Vorteil hatten, sich ab dem 16.03.2020 nur noch auf ihre prüfungsrelevanten Fächer konzentrieren zu können. Verglichen damit mussten sich alle bisherigen Jahrgänge bis kurz vor Beginn der Prüfungszeit noch allen Unterrichtsfächern widmen.
    Abgesehen davon stellt sich mir als Lehrerin mit reichlich Erfahrung tatsächlich die Frage, was an einem Mathe-Abi-Durchschnitt von 3,1 bzw. 3,3 eigentlich so wahnsinnig schlimm ist. Ausgehend von den bereits erwähnten Ergebnissen der Kompetenztests, bei denen der mittlere Erreichungsgrad um ca. 60% lag, was nach Abitur-Maßstab 08 NP entspricht, werte ich die angegebenen Abi-Durchschnitte als im normalen Rahmen vertretbar. Die meisten Schüler*innen sehen das anders, das ist mir völlig klar. Für die „repräsentative Erhebung“ des SMK ist der Stichprobenumfang leider nicht angegeben – insofern werden wir wohl dem SMK vertrauen müssen, zu beurteilen, wie repräsentativ die Stichprobe tatsächlich war. Mich hat außerdem Ihre Aussage sehr verunsichert, dass es „erstmals“ auch von Lehrkräften Kritik an den Abiturprüfungsaufgaben gegeben hätte. Ich stelle dies aufgrund meiner Erfahrungen faktisch in Frage und bitte um Verifizierung in diesem Blog (wie viele Lehrkräfte haben Kritik geäußert, und gab es tatsächlich in 30 Jahren mit sächsischem Mathe-Abi vorher nie Äußerungen von Kritik?).
    Übrigens impliziert Ihr Artikel leider, dass es heutzutage nicht mehr vorstellbar ist/sein darf, dass ein LK-Mathe-Abi schlechter ausfällt als 2013. Eine allgemeine Begründung dafür kann ich weder in Ihrem Artikel noch aus gesundem Menschenverstand erkennen. Im Gegenteil, man darf sicher doch auch einfach mal denken, dass die Mathe-Abis der letzten paar Jahre (z.B. mit dem im Schreiben angepriesenen Durchschnitt von 2,5) vielleicht auch in den Anforderungen leicht zu niedrig bzw. in der Ausgewogenheit der Anforderungsbereiche (siehe Bildungsstandards, IQB) nicht ganz angemessen waren? Wir haben im Zuge von ‚PISA‘ und ‚Bologna‘ den politischen Willen erkennen können, den Zugang zu gymnasialer Bildung und die realen Anforderungen auch an ein sächsisches Abitur immer weiter „umzuschrauben“. Kommt jetzt noch der politische Wille zur Beschwichtigung in der Corona-Zeit hinzu?
    Was wird zukünftig das Ziel sein? Können Sie mir/uns versichern, dass diese Entscheidung für den aktuellen Abiturjahrgang einmalig bleibt? Welche Konsequenzen ergeben sich für den kommenden Abiturjahrgang 2021? Müssen wir dann auch wieder mit spontanen Anhebungen von Abiturnoten rechnen? Wird das SMK eine gründliche Auswertung des Mathe-Abiturs 2020 vornehmen? Welche Folgen/Forderungen ergeben sich daraus für die LASUBs und die Arbeit der Fachberater und Fachkonferenzen? Die Beantwortung dieser letzten Fragen ist sicherlich momentan nicht möglich. Ich freue mich diesbezüglich auf eine klare Antwort im September.
    Für genauere Erläuterungen zur Entscheidung des Kulusministers hinsichtlich der ‚IQB-Pool‘-Anforderungen und der häuslichen Lernzeit bedanke ich mich im Voraus. Dass Sie meiner Forderung nach Verifizierung der Fakten nachkommen, betrachte ich als selbstvertsändlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Ina Richter

  10. Schüler 4 Jahren vor

    Hallo, gilt die Erhöhung auch, wenn man Null Punkte in der schriftlichen Prüfung bekommen hat?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Schüler,

      danke für die Nachfrage. Ja, das ist richtig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. P.V. 4 Jahren vor

    Warum werden wieder nur die Abiturienten bevorzugt? Auch an den Real-/Oberschulen gibt es erste Beschwerden über die diesjährige Matheprüfung! In vielen Schulen fielen selbst die Vorprüfungen aus! Eine optimale Vorbereitung war auch dort nicht möglich! Wann wird hier der Vorjahresvergleich gezogen und ebenfalls den Schülern entgegengekommen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe P.V.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen versichern, dass es hier nicht daraum geht, die Abiturienten zu bevorzugen. Lesen Sie im Beitrag gern noch einmal die konkrete Problemstellung beim Abitur. Diese hat es in dieser Form bei den Prüfungen an der Oberschule nicht gegeben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Maike Martin 4 Jahren vor

    Ich denke, dass die Schüler des BGY hier benachteiligt werden. Möglicherweise passt die Begründung nicht, aber auch hier war nach Meinung der Lehrer die Prüfung überdurchschnittlich schwer und die Ergebnisse unter dem Jahresniveau der Schüler. Gibt Ihnen das nicht zu denken? Außerdem hatten auch diese Schüler unter dem Unterrichtsausfall der Coronakrise zu leiden. Hat das SMK keine Bedenken, dass Eltern klagen?

  13. Anja 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass den Schülern an den beruflichen Gymnasien mit dieser Entscheidung deutlich gemacht wird, dass sie wohl nur ein Abitur 2. Klasse machen. Es wurde in dem Artikel nur von Gymnasium gesprochen, was macht hier den Unterschied? Die Aufgabenstellung sollte doch gleich sein und auch hier sind die Ergebnisse schlechter als in den vergangenen Jahren. Ich hätte mir eine sensiblere Entscheidung vom Kultusministerium gewünscht, nachdem betont wurde, dass durch die Coronasituation kein Schüler benachteiligt werden soll.
    Freundliche Grüße

  14. Ute Gärtner 4 Jahren vor

    Bei einer DUBAS-Ausbildung werden die gleichen Zugangsbedingungen für eine Hochschul- und universitäre Ausbildung erreicht, wie bei einem gymnasialen Abitur. Worin bestehen die von Ihnen oben beschriebenen Unterschiede in der Matheprüfung zwischen diesen beiden Ausbildungsarten? Zumal es in beiden Ausbildungsrichtungen die gleichen Leistungskurse gibt.
    Desweiteren ist zu beachten, dass DUBAS-Schüler ab den Schulschließungen bis zu den Prüfung in ihren Ausbildungsbetrieben voll arbeiten mussten.

  15. Schüler 4 Jahren vor

    Es wäre wirklich gerecht, wenn diese Regelung auch an den Beruflichen Gymnasien gelten würde, denn das Abitur dort ist zwar vom Inhalt nicht grundsätzlich mit den gleichen Aufgaben behaftet, jedoch sehr ähnlich, definitiv auf dem gleichen Niveau und vor allem gleichwertig. Solange diese Änderung nur für normale Gymnasium in Kraft tritt, zeigt das eine unfaire und ungerechtfertigte Haltung gegenüber zweier Abschlüssen, die beide das Gleiche bedeuten. Anders gesagt stellt dies eine Benachteiligung gegenüber den baldigen Abiturienten der Beruflichen Gymnasien dar und es wäre eine wirklich sehr gute Entscheidung, diese Notenerhöhung für beide Schularten zu genehmigen.

  16. Lieschen 4 Jahren vor

    Hallo,
    ist jetzt noch eine Zusatzprüfung notwendig, wenn mit diesem Punkt, der jetzt mehr gegeben wird, die erforderliche Punktzahl zum Bestehen des Abitur erreicht wird? Vielen Dank für die Antwort.
    Mfg

  17. DaNa 4 Jahren vor

    Guten Abend, muss ich jetzt noch in eine mündliche Zusatzprüfung? Mir fehlt genau der eine Punkt und habe mich daher für eine zusätzliche Prüfung angemeldet. Muss ich diese jetzt machen?

  18. Uwe Stark 4 Jahren vor

    Respekt zu dieser mutigen Entscheidung!
    Aber:
    Am 18.06. – vor einer Woche – wurden den 12ern die Ergebnisse der Prüfungen mitgeteilt, daraufhin wollen/müssen Manche noch einmal ran zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Das bedeutet: Antrag durch die Abiturientin bzw. den Abiturienten, danach Lernen, weiterhin: Planung durch Oberstufenberaterinnen bzw. Oberstufenberater, Prüfungsfragen erstellen durch Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrer, letztlich auch Eingriff in den normalen Unterrichtsbetrieb durch Prüfungskommissionen und zusätzliche Aufsichten. Hier hätte eine Mitteilung vor dem 18.06. die Lage entspannt, jetzt führt sie zu viel Unruhe und natürlich auch zu Bewegung, da manche zusätzliche Prüfung nicht mehr notwendig oder eine andere sinnvoller ist.

  19. Eltern 4 Jahren vor

    Hallo, wir sind der Meinung, dass die Erhöhung auch für diejenigen gelten muss, die bereits ohne Erhöhung mit 15 NP abgeschlossen haben. Andernfalls werden sie benachteiligt und können ihr Abiturergebnis nicht verändern. Schließlich hatten alle Schüler die gleichen Aufgaben zu lösen. Gleiches Recht für ALLE!

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Eltern,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. 15 NP sind das bestmögliche Ergebnis, das die Schülerinnen und Schüler erreichen konnten. Wie sollen sie benachteiligt werden, wenn sie bereits eine hervorragende Leistung abgelegt haben?

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Bernd Weise 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    ein Schüler hat sich zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung angemeldet, weil ihm noch 2 Punkte zum besseren Durchschnitt fehlen. Durch den Punkt in der Ma-Prüfung erhöht sich nun sein Punktestand um 4 Punkte, der bessere Durchschnitt wäre also ohne Prüfung erreicht. Laut SOGYA muss man zur genehmigten zusätzlichen Prüfung antreten, ansonsten wird diese mit null Punkten bewertet. Gilt diese Regelung auch in diesem besonderen Fall.
    Der Schüler konnte ja zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht wissen, dass diese besondere Situation eintreten wird.
    Viele Grüße
    B. Weise

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Bernd Weise,

      vielen Dank für Ihre berechtigte Nachfrage. Nein, hier ist ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt worden, dass Schülerinnen und Schüler ihren Antrag zurücknehmen können, ohne dass dies Folgen hat. Eine Information dazu gibt es auch im Schulportal, gern nachlesen.

      Sonnige Grüße
      Lynn Winkler

  21. Lissy 4 Jahren vor

    Wie sieht es denn mit den Noten am beruflichen Gymnasium aus?
    Die waren doch ebenfalls nicht so, wie es sich gehört.
    Werden diese vielen Schülerinnen und Schüler jetzt hinten über fallen?
    Liebe Grüße

  22. Lisa 4 Jahren vor

    Hallo,
    Ich möchte mich an Sie wenden, da ich diesen Beschluss in Hinblick auf das Berufliche Gymnasium sehr ungerecht finde.
    Dort gibt es Schüler, die in 3 Jahren den gleichen Lehrstoff vermittelt bekommen und besonders in Mathe um ihre Noten kämpfen. Es heißt der Abschluss ist gleichwertig und entspricht dem gleichen Leistungsanspruch. Natürlich sollten die Schüler nicht besser behandelt, werden da es ihre freie Entscheidung ist das berufliche Gymnasium zu wechseln. Aber eine Gleichberechtigung gerade in Hinblick auf den Arbeitsmarkt bzw. Nummerus Clausus ist Voraussetzung für die gleichen Chancen bei gleichwertigen Abschluss. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Aufgaben dieses Jahr sehr ähnlich waren. Wurde überhaupt geprüft, ob die Aufgaben zu schwer waren im BGY? Oder wurde das einfach mal beschlossen ohne auf die Folgen für Abgänger des BGY zu schauen. Ich fühle mich im Vergleich zu einem Gymnasiumschüler ungerecht behandelt und benachteiligt! Ich bitte um nochmalige Prüfung!
    Mit freundlich Grüßen

  23. Max Mustermann 4 Jahren vor

    Wenn ich 0 Punkte in der Prüfung hatte. Müsste ich noch in die Nachprüfung?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Max Mustermann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die ich Ihnen aber nicht pauschal beantworten kann, da ich Ihre anderen Noten nicht kenne. Bitte wenden Sie sich direkt an die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Tina 4 Jahren vor

    Gilt das auch, wenn man 0NP hat? Bekommt man dann auch automatisch 1NP?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Tina,

      vielen Dank für die Frage. So ist es.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Susanne 4 Jahren vor

    Gilt diese Regelung auch für das Fachabitur?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Susanne,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es gilt nur für die allgemeinbildenden Gymnasien.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. S.Vogel, Lehrer 4 Jahren vor

    Wie sieht es mit der Gleichbehandlung ALLER Abiturienten aus?
    Die Schüler des berufl. Gymnasiums haben im schriftlichen Abitur Mathematik Teil A und B1 nahezu identisch gehabt, die Gesamtpunktzahl gleich dem Regelgymnasium (100 bzw 120 BE), ABER im Grundkurs 15min und im Leistungskurs 30min weniger Zeit und die Plicht, den Taschenrechner ohne Programme (im Prüfungsmodus) zu benutzen.
    Warum wird das Regelgymnasium immer bevorzugt? Gibt es hier logische Erklärungen? Vielleicht sollte man sich vor solchen Schnellschüssen mal allseitig informieren.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber S.Vogel, Lehrer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Vielleicht eine Erklärung zum Hintergrund: Anders als bei den allgemeinbildenden Gymnasien zeigt die Stichprobenauswertung am BGY für die Mathematikprüfung 2020 keine signifikante Abweichung von den Noten der Vorjahre.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Andreas 4 Jahren vor

    Hallo,
    bei mir stellt sich die Frage, ob nun Schüler von der mündlichen Nachprüfung zurücktreten können. Im konkreten Fall war eine Verbesserung um 1 Punkt das Ziel, der nun dank der Änderung schon erreicht wurde. Mit der mündlichen Prüfung besteht nun die Gefahr, sich sogar wieder zu verschlechtern. Kann die Anmeldung zur Prüfung wegen der geänderten Rahmenbedingungen storniert werden?
    Vielen Dank.

  28. Katrin 4 Jahren vor

    Was passiert, wenn die erste Prüfung mit 0 Punkten absolviert wurde und 1 Punkt reicht, um zu bestehen? Danke

  29. Fragende 4 Jahren vor

    Guten Tag, gilt dies auch für Fachoberschulen?
    Danke und nette Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Fragende,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gilt nur für die allgemeinbildenden Gymnasien.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Alexa 4 Jahren vor

    Hallo, was passiert mit denjenigen, die nur 0 Punkte erzielt haben?

  31. Oldemeier 4 Jahren vor

    Was nicht passt, wird passend gemacht. Wir sollten darüber nachdenken die Prüfungen so lange erneut anzubieten, bis jeder die gewünschte Punktzahl erreicht. Oder aber wir begrenzen die Kurteilnehmerzahl auf max. 20, dann bekommt JEDER die einer Oberstufe angemessene Aufmerksamkeit.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Oldemeier,

      danke für Ihre Meinung. Es geht um einen Notenpunkt. Bitte lesen Sie den Blogbeitrag bzw. die Problemstellung genau.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Lennon Greuel 4 Jahren vor

    Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Erhöhung um einen Notenpunkt doch nicht stattfindet?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Lennon Greuel,

      vielen Dank für die Nachfrage. Die Entscheidung steht fest.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Ana Geworgian 4 Jahren vor

    Hallo!
    Was passiert mit denen, die 0NP im Abitur erreicht hatten und sich für dir Nachrprüfung angemeldet haben?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Ana Geworgian,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Anhebung gilt grundsätzlich, auch bei 0 erreichten NP.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Schüler 4 Jahren vor

    Hallo, gilt die Erhöhung nur für das schriftliche Mathe Abi oder auch für das mündliche?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Schüler,

      danke für die Nachfrage. Es geht um das schriftliche Mathe-Abitur.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  35. Alex 4 Jahren vor

    Hallo, wird die Note auch auf einen Punkt aufgewertet, wenn man in der schriftlichen Prüfung Null Punkte bekommen hat?

  36. Schüler 4 Jahren vor

    Hallo, was geschieht mit denen, die bereits 15 Punkte erzielt haben?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Schüler,

      eine gute Frage. Diese Schülerinnen und Schüler haben das beste Ergebnis erzielt. Respekt!

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Philipp Kaschub 4 Jahren vor

      Guten Tag,

      Ich hoffe doch, dass diese Regelung auch für die beruflichen Gymnasien gilt. „Wir“ sind ohnehin schon im Nachteil, da wir anders als unsere Mitschüler an regulären Gymnasien, weder Vorgespeicherte Notizen noch andere Programme im Taschenrechner verwenden dürfen. Dies verwehrt uns der Prüfungsmodus, den es nur bei uns gibt.

      Womit wird dieser erhebliche Nachteil von Schülern an beruflichen Gymnasien gerechtfertigt ?

      PS: Ich gönne es den regulären Gymnasiasten und möchte nicht bewirken, dass nun keiner mehr den Taschenrechner mit seinen Features nutzen darf. Es geht lediglich um eine Gleichberechtigung zukünftiger Jahrgänge. In der Vergangenheit durfte der TR auch vollständig benutzt werden und neben Corona ist dies schon ein gewaltiger Nachteil für uns im Vergleich zu den vorherigen Jahrgängen. Die Prüfungen wurden trotz dieser Erschwernis auch nicht leichter.

      Mit freundlichen Grüßen

      Philipp

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Philipp Kaschub,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern meine Antwort an S.Vogel, Lehrer beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/06/24/mathe-abi-noten-werden-leicht-angehoben/#comment-8659.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Lehrer 4 Jahren vor

    Was passiert mit Schülern, die das Abitur mit 15 NP abgeschlossen haben? Werden diese nun auf 16 angehoben?

  38. Alex F. 4 Jahren vor

    Und das LASuB ist nicht auf die Idee gekommen, dass Vor den Nachprüfungen bekannt zu geben? So haben sich etliche Schüler jetzt noch einmal Arbeit gemacht, noch den einen oder anderen Punkt zu erarbeiten. Das hätten sie sich sparen können, wenn sie das hier gewusst hätten. Hier hätte man EHER informieren müssen!

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Alex F.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Hier können Sie dem LaSuB keinen Vorwurf machen: Wir haben es heute kommuniziert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. W.H. 4 Jahren vor

    Schönen guten Tag, was passiert mit denen, die bereits 15 Punkte ohne die Erhöhung erzielt haben?

  40. Kaiser 4 Jahren vor

    Hallo, ich habe gerade Ihren Artikel gelesen und finde es in Anbetracht der Mathe- Durchschnittsnoten und der besonderen Situation in diesem Jahr sehr anständig und bin begeistert. Meine Frage wäre jetzt: “ Gibt es nun in dieser neuen Konstellation noch die Möglichkeit, in eine einzelne mündliche Nachprüfung zu gehen?“ Hintergrund der Frage ist, dass durch diese Punktänderung nun eine realistische Chance besteht, in einem anderen Fach bei einer mündlichen Nachprüfung das gesamte Abiturergebnis noch zu verändern. Oder ist dies nun zu spät? “
    Mit freundlichen Grüßen P. Kaiser

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Kaiser,

      vielen Dank für die Nachfrage. Hier bitte direkt an die Schule wenden, zum Beispiel an die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Cosima 4 Jahren vor

    Gilt das auch für die Notenpunkte aus dem Zweittermin? Der wird ja hier jetzt nicht explizit genannt …

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Cosima,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das gilt auch für diejenigen, die am Zweittermin teilgenommen haben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Schüler 4 Jahren vor

    Hallo,
    gilt dies auch für die beruflichen Gymnasien oder werden diese wieder ausgeschlossen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Schüler,

      danke für die Nachfrage. Nein, denn die im Beitrag benannte Problemstellung hat es so bei den Prüfungen dort nicht gegeben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • mara 4 Jahren vor

      Guten Tag, wurde diese Erhöhung schon bei der Bekanntgabe der Ergebnisse berücksichtigt, oder kann ich jetzt statt mit 9 Punkten mit 10 rechnen? Vielen Dank!

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Mara,

      vielen Dank für die Nachfrage. Die Entscheidung wurde gestern kommuniziert. Deshalb konnte die Anhebung noch nicht berücksichtigt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler