DigitalPakt: In Sachsen kann es losgehen

DigitalPakt: In Sachsen kann es losgehen

Als erstes Flächenland hat Sachsen eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule aufgelegt. Damit können Schulträger ab Juni Fördermittel beantragen. Insgesamt stehen den Schulen 250 Millionen Euro bis 2024 für die digitale Infrastruktur und Ausstattung zur Verfügung. In den Genuss der Fördermittel können sowohl öffentliche als auch freie Schulträger kommen. Mit den Trägern ist ein sehr vereinfachtes Förderverfahren vereinbart worden. Danach bekommt jeder Schulträger bemessen an der Anzahl der Klassen, Art und Zügigkeit der Schulen ein festes Budget, das bis zum 30. Juni 2020 mit einem Antrag für seine Schulen untersetzt werden sollte. Damit wird ein „Windhundverfahren“ vermieden.

Was gefördert wird

Wichtig: Ein Anschluss an die Breitbandversorgung ist zwar keine Voraussetzung, um in den Genuss der Fördermittel aus dem Digitalpakt zu kommen, aber ein Breitbandanschluss wäre natürlich hilfreich.* Dazu bietet der Bund eine Breitbandförderung an. Mit den Mittel aus dem Digitalpakt hingegen, werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Kultusminister Christian Piwarz erinnert daran, dass es bei der Umsetzung des Digitalpaktes aber nicht nur um Investitionen in die digitale Infrastruktur gehe. „Es geht vor allem darum, wie wir in Zukunft gute digitale Bildung unter pädagogischen Gesichtspunkten in den Schulen verwirklichen können. Das Förderprogramm sollte daher als Katalysator für einen Schulentwicklungsprozess verstanden werden“, so der Minister. Dazu müssen die Schulen ein Medienbildungskonzept und für die Lehrkräfte einen Fortbildungsplan erarbeiten. Auch wenn die Namen anderes vermuten lassen, sind beides keine gänzlich neuen Aufgaben, sondern spezielle Blickwinkel auf Schulentwicklung mit der ‚Medienbildungs- und Digitalisierungsbrille‘.

Anschaffungen im Rahmen der Förderrichtlinie (Beispiel für Grundschule)

Um die Schulen bei der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes zu unterstützen, hat das Landesamt für Schule und Bildung Empfehlungen erarbeitet. Denn bevor digitale Technik angeschafft wird, bedarf es vor allem pädagogischer Konzepte zum Einsatz digitaler Medien im Lehr- und Lernkontext. Diese sollen das Lernen über und mit Medien in allen Unterrichtsfächern möglichst systematisch verankern und dabei auch noch schulspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Mit der Empfehlung zur Entwicklung von schulischen Medienbildungskonzepten möchte das Landesamt für Schule und Bildung einen möglichen Weg aufzeigen, Medienbildung verstärkt als Schulentwicklungsaufgabe zu integrieren. Gleichzeitig verdeutlicht die Empfehlung auch den Zusammenhang zwischen dem Medienbildungskonzept der Schule und dem zweiten Schritt, dem Medienentwicklungsplan des Schulträgers, der die Grundlage für den Antrag eines Schulträgers bilden sollte.

Der Medienentwicklungsplan des Schulträgers für die technische Ausstattung sollte gemeinsam mit der Schule entwickelt werden. Um Schulen und Schulträger bei den ganz grundlegenden Fragen zur Digitalinfrastruktur zu unterstützen, hat das Kultusministerium mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Orientierungshilfe erarbeitet.

„Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Schulleitungen in Vorbereitung der Anträge, damit pädagogische Konzepte der Schulen und Investitionen in die technische Ausstattung abgestimmt sind. Das Kultusministerium wird dafür noch vor den Ferien eine Veranstaltungsreihe für Schulleitungen und Schulträger anbieten“, so der Kultusminister Christian Piwarz.

Die Veranstaltungsreihe für Landräte, Bürgermeister und Schulleiter startet in Dresden (3. Juni), wird fortgesetzt in Oschatz (18. Juni) sowie Stollberg (21. Juni) und endet in Löbau am 4. Juli.

Die Förderrichtlinie „Digitale Schule“ gibt es hier.

Weitere Informationen zur Medienbildung in Sachsen gibt es im Internet unter http://www.medienbildung.sachsen.de und http://www.digitalpakt.sachsen.de .

* Der Hinweis auf die Breitbandversorgung war in einer früheren Version des Beitrages nicht enthalten, wurde jedoch aufgrund von Nachfragen zur besseren Aufklärung nachträglich hinzugefügt.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

5 Kommentare

  1. Marco Grewes 4 Jahren vor

    Vielen Dank für diesen Artikel!! Ich bin Vater einer Erstklässlerin. Sehr gerne würde ich den Digitalpakt unserer Schule vorstellen. Jedoch sehe ich an einer Grundschule nicht so sehr den Bedarf daran. Können Sie mir beispielhafte Möglichkeiten aufzeigen, wo der Digitalpakt vielleicht Lehrer im Unterricht unterstützen kann? Wie sinnvoll ist der Umgang mit diesen Medien in den Klassen 1 bis 4? Wofür wird der Digitalpakt in Grundschulen noch genutzt? Sehen Sie Möglichkeiten auch in Klassenstufe 1 und 2?

    In Bezug zum Kommentar oben: würden ebenso PCs der Lehrer erneuert werden? Ich meine die PCs in Lehrerzimmern. Damit z.B.die neu erworbene Technik nicht an unterschiedlichen Betriebssystemen „hakelt“?

    Weiterhin bin ich interessiert am Strahlenschutz. Gibt es heutzutage eine Richtlinie, welche für WLans in Schulen oder direkt in Klassenzimmern gilt?

    Danke für Info!!
    Marco Grewes

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Marco Grewes,

      danke für Ihren Kommentar. Haben Sie noch ein wenig Geduld: Wir werden morgen einen Blogbeitrag zum Thema veröffentlichen, der Ihnen viele Fragen beantworten wird.

      Einen sonnigen Tag!
      Lynn Winkler

  2. SuWi 5 Jahren vor

    Guten Tag,
    Ich begrüße diese Initiative sehr. Allerdings frage ich mich ein wenig, wo die Lehrer dabei bleiben? Tablet Klassen, Notebooks für die Klassenzimmer – super. Aber wir Lehrer benutzen weiter jeden Tag unseren privaten Laptop??? Dessen Wartung und Instandhaltung, Versorgung mit den notwendigen Programmen und entsprechende Erneuerung durch die starke Abnutzung (täglicher Gebrauch und Transport) wir privat tragen müssen. Wann wird es Dienstlaptops für Lehrer geben? Damit wäre auch die Problematik des Datenschutzes (zb bei digitalen Notenbuchern gar keine Frage mehr). In jedem größeren Unternehmen gehört ein Dienstlaptop zur Standard Ausrüstung. Wie soll moderner digitaler Unterricht gehen, wenn der Lehrer nicht mitzieht? Und dies kann nicht zu finanziellen Lasten der Lehrer gehen.
    Mfg

    • Matze 5 Jahren vor

      Es wird doch keiner Schule verboten, den Lehrern einen Laptop zur Verfügung zu stellen. Diese dürfen sogar aus dem Förderprogramm finanziert werden.

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