Welches Streikrecht gilt für Schüler?

Welches Streikrecht gilt für Schüler?

Fridays for Future – viele Schüler setzen sich immer stärker für den Klima- und Umweltschutz ein. Auch während der Schulzeit. Aber wie sieht eigentlich das Streikrecht in diesen Fällen für sächsische Schüler aus? Warum gilt für sie dabei die Schulpflicht uneingeschränkt, für Lehrer, die für mehr Gehalt demonstrieren, aber nicht? Diese Fragen hat sich eine Schülerin einer siebten Klasse aus Ellefeld gestellt. Kultusminister Christian Piwarz hat sie in einem Brief beantwortet.

Foto: © ink drop | Adobe Stock

Schülerin einer siebten Klasse schreibt:

Sehr geehrter Herr Kultusminister,

ich bin eine Schülerin der 7. Klasse. Meine Klasse und ich wurden am 19. März über die Teilnahme an den Demonstrationen „Fridays for Future“ belehrt. Uns wurde gesagt, dass Sie die Demos unterstützen und es gutheißen, dass wir jungen Menschen uns für Politik interessieren, aber wir sollten doch die Demonstrationen in unserer Freizeit abhalten. In ihrem Brief am meine Schule schreiben Sie, Zitat: „… dass nachvollziehbares Engagement von Schülern nicht dazu führen kann, dass sie dem Unterricht fernbleiben. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt.“ Ja, ich weiß, dass in Deutschland die Schulpflicht herrscht, aber warum dürfen dann unsere Lehrer für mehr Geld demonstrieren, wenn dabei unser Unterricht an dem jeweiligen Tag ausfällt. Warum hebelt das die Schulpflicht aus? Schüler die an den Demonstrationen teilnehmen holen den Unterrichtsstoff nach. Beim Lehrerstreik wird der Unterricht ersatzlos gestrichen. Warum wird ein so großer Unterschied daraus gemacht, ob Lehrer für mehr Geld Streiken oder Kinder für unsere aller Zukunft?

Mit freundlichen Grüßen

Eine Schülerin*

 

In einem Brief an die Schülerin antwortet Kultusminister Christian Piwarz:

Liebe Schülerin*,

Sich für den Klima- und den Umweltschutz einzusetzen, unterstütze ich sehr. Wir haben nur eine Erde und müssen mit den Ressourcen, die sie uns bietet sehr verantwortungsbewusst umgehen. Außerdem braucht eine demokratische Gesellschaft Menschen – egal welchen Alters –, die sich einbringen, die kritische Fragen stellen, ihre Meinung äußern und eigene Standpunkte vertreten.

Unser Grundgesetz garantiert das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Somit dürfen natürlich auch Schülerinnen und Schüler demonstrieren. Meines Erachtens gibt es dazu zahlreiche Möglichkeiten außerhalb der Unterrichtszeit. Für mich gibt es deshalb keinen Grund, gegen die in der Sächsischen Verfassung und im Sächsischen Schulgesetz verankerte Schulpflicht zu verstoßen, um an einer Demonstration teilzunehmen. Dass demonstrierende Schülerinnen und Schüler den versäumten Unterrichtsstoff nachholen, unterstütze ich. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass sich diese zusätzliche Belastung vermeiden lässt, weil die Demonstrationen auch nach dem Unterricht stattfinden können. Für die Lehrerinnen und Lehrer gilt die Schulpflicht nicht, da zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber eine andere Beziehung besteht. Diese Beziehung wird über das Arbeitsrecht geregelt.

Was das Streikrecht der angestellten Lehrerinnen und Lehrer betrifft, so ist dieses über das Grundgesetz im Rahmen der Koalitionsfreiheit geschützt. Unter Koalitionsfreiheit ist das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu verstehen, sich zur Wahrung und Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz zusammenzuschließen. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich u. a. das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes – also des Streiks – zu nutzen.

Wie genau der Lehrerstreik durchgeführt wird, ist immer unterschiedlich. Für die Schulen bedeutet ein solcher Streik leider immer auch Unterrichtsausfall. Zwischen Schülerdemonstrationen auf der einen Seite und Lehrerstreiks auf der anderen Seite besteht also ein deutlicher Unterschied.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

Übrigens: Für alle, denen der Klimaschutz unter den Nägeln brennt, die sich über den Klimawandel und seine gesellschaftlichen Auswirkungen informieren und ihre Ideen für eine klimafreundliche Zukunft mit Gleichgesinnten diskutieren wollen, findet am 22. Juni 2019 die Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler in Leipzig statt. Auf der Konferenz, die von der Staatsregierung gemeinsam mit dem Landesschülerrat vorbereitet wird, können Schüler mit Ministerpräsident Michael Kretschmer, Vertretern der sächsischen Staatsregierung wie Kultusminister Christian Piwarz, Wissenschaftlern und Verantwortlichen aus der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Teilnehmen können junge Menschen ab elf Jahren in Begleitung ihrer Eltern, ab dem 14. Lebensjahr auch allein. Weitere Details und alle Informationen zur Anmeldung gibt es hier.

 

*Der Name der Schülerin wurde anonymisiert.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. Binner 5 Jahren vor

    Wenn Herr Piwaz die Schüler*innen unterstützen möchte, dann gäbe es auch die Möglichkeit von Seiten der Politik zu reagieren und zu aggieren.
    Warum findet die Konferenz erst im Juni statt? Eine Konferenz ist eigentlich ziemlich nutzlos, die Forderungen sind klar und sollten noch heute umgesetzt werden.

  2. Ein Lehramtsstudent 5 Jahren vor

    Typisches Behördengeschwätz und Paragrafen-Gereite. Juristisch sauber, denklogisch völlig am Thema vorbei.

    Schülerdemonstrationen außerhalb der Schulzeit würde niemand ernst nehmen und kein Entscheidungsträger mit Beachtung würdigen. Erst durch den zivilen Ungehorsam wird den Forderungen hinreichender Nachdruck verliehen.

    Die Prioritätensetzung „Erst die Umwelt, dann die Präsenzpflicht“ ist absolut richtig, da eine 1 in Mathe nunmal absolut gar nichts mehr nützt, wenn der Planet hinüber ist.

    Ich habe absolute Hochachtung vor diesen mutigen Schülerinnen und Schülern, die persönliche Sanktionen in Kauf nehmen, um für ein größeres Gemeinwohl einzutreten.