Seit dem 1. Februar 2026 gilt an Sachsens Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen ein Handyverbot. Wie genau die praktische Umsetzung vor Ort aussieht, erklären wir im Beitrag.
Gilt das Handyverbot ausschließlich für den Unterricht oder für das gesamte Schulgelände – also auch in den Pausen?
Das Verbot gilt für das gesamte Schulgelände – im Unterricht und während der Pausen.
Gilt das Verbot ausschließlich für Smartphones?
Nein. Das Handyverbot gilt für Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte gleichermaßen.
Sollen die Endgeräte ausgeschaltet in den Taschen bleiben, eingesammelt oder in eigens dafür vorgesehenen Verstauvorrichtungen verbleiben (z.B. Handy-Safe)?
Das entscheiden die Schulen individuell vor Ort.
Wird der Freistaat die Anschaffung solcher Handyaufbewahrungsorte finanziell unterstützen oder gar entsprechende Lösungen stellen?
Die Ausstattung ist grundsätzlich Aufgabe der Schulträger.
Dürfen Eltern ihren Kindern die mobilen Endgeräte für den Schulweg mitgeben?
Ausdrücklich ja.
Welche medizinischen oder pädagogischen Ausnahmen erlauben eine Nutzung privater Endgeräte im Unterricht?
Schülerinnen und Schüler können private mobile Endgeräte nutzen, wenn:
- z.B. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
- die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
- die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.
Zum Beispiel sollen Diabetes-Patienten weiterhin mithilfe einer App ihren Blutzuckerspiegel messen können. Auch wenn es im Unterricht didaktisch nützlich ist oder Medienkompetenz gefördert wird, können bei Bedarf im pädagogisch-didaktischen Ermessen der Lehrkraft digitale Endgeräte zum Einsatz kommen.
Hier geht es zur Verordnung über die Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe.

Haben wir wirklich keine wichtigeren Baustellen zum Thema Schule?
Verbote werden das Problem nicht lösen. In einem digitalen Zeitalter sollten Kinder lernen, mit den Medien sachgerecht umzugehen. Manches darf auch wieder individuell von jeder Schule vor Ort entschieden werden. Warum? Klare Regeln für Alle. Gilt das Handy Verbot auch für Lehrer? Sicher nicht. Sie können also am Endgerät daddeln, während die Kinder sich still beschäftigen müssen. Das wäre kein gutes Vorbild. Also Verbote bitte bis zum Ende durchdenken.
Dürfen Eltern ihren Kindern die mobilen Endgeräte für den Schulweg mitgeben?
Ausdrücklich ja. Habe ich nicht neulich erst gelesen, dass der Schulweg in der Hand der Eltern liegt. Hm, bei Glatteis darf ich also entscheiden, ob der Schulweg sicher ist. Beim Handy hab ich jetzt eine Erlaubnis per Verordnung. Dankeschön, dass über den Kopf der Eltern entschieden wird. Ich glaube, die Eltern sind schon groß und über 18 und können das sicher jeder für sich selbst entscheiden. Ebenso wo das Handy im Unterricht verbleibt. Handys sind Privateigentum und so lange sie den Unterricht nicht stören, bitte etwas gelassener bleiben. Nicht das Handy ansich, nur die Dosis macht das Gift. Holt die Kinder doch einfach mit spannendem Unterricht ab.
Oder lasst die Kinder Punkte sammeln für gute Mitarbeit. Wenn eine gewisse Summe verdient ist, gibt es pro Halbjahr 2 x 45 Minuten Handyspiel. Bei wem das Handy im Unterricht klingelt, der muss 50 Cent in die Kuchenkasse zahlen. Am Jahresende kommt sicher ein Betrag zum Naschen zusammen.
Einfach mal was einfallen lassen, dann kann auch kein Handy in der Schule sogar Spaß machen. Mehr Tipps gibt es nicht. Ist nicht meine Baustelle und ich werde auch nicht dafür bezahlt. 🙂