Hauptinhalt

SMK-Blog

Angestellte Lehrkräfte im Rentenalter können ab sofort von der Aktivrente profitieren

Angestellte Lehrkräfte im Rentenalter können ab sofort von der Aktivrente profitieren

Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte »Aktivrente« in Kraft getreten. Sie ermöglicht es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn sie freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Was bedeutet das für Lehrkräfte? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

In Sachsen werden immer wieder Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Für Lehrerinnen und Lehrer im Rentenalter gibt es jetzt einen guten Grund, ihren Job fortzuführen.

Wofür ist die Aktivrente gedacht?

Die Aktivrente dient vor allem der Bekämpfung des Fachkräftemangels und wirkt den Folgen der demografischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entgegen.

Lohnt sich die Aktivrente für mich?

Für den Fall einer vorübergehenden Rückkehr in den aktiven Schuldienst wird durch die mit der Einführung des Steuerfreibetrages verbundene Erhöhung des Nettoverdiensts ein Einsatz als Vertretungskraft finanziell noch attraktiver.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Die Aktivrente gilt nicht für Selbständige, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte.

Jetzt bewerben!

Weitere Informationen zum Thema Vertretungslehrkräfte stehen auf unserer Webseite bereit.

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang