Mit der Novelle des Schulgesetzes ist auch eine Überprüfung der Lehrpläne aller Schularten verbunden und das gleich aus mehreren Gründen. In der öffentlichen Diskussion um den Entwurf des Schulgesetzes blieb ein Thema bislang weitgehend unberücksichtigt: die Lehrpläne. Doch auch sie müssen im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen überprüft werden. Wesentlicher Grund dafür sind die Änderungen im Paragraph 1 des Schulgesetzentwurfes, der den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule vorgibt. Bereits im vorliegenden Referentenentwurf ist der Absatz 3 neu formuliert worden.* Damit werden neue Leitlinien für das Unterrichten an Sachsens Schulen vorgegeben. Ob die vor über zehn Jahren erarbeiteten Lehrpläne dazu passen, muss jetzt geklärt werden.
