Alle staatlichen Stellen im deutschsprachigen Raum haben der Anpassung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung nun zugestimmt. Gender-Sonderzeichen gehören weiterhin nicht zum Kernbestand der Orthografie.
Alle staatlichen Stellen im deutschsprachigen Raum haben der Anpassung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung nun zugestimmt. Gender-Sonderzeichen gehören weiterhin nicht zum Kernbestand der Orthografie.