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Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ohne Gender-Sonderzeichen

Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ohne Gender-Sonderzeichen

Alle staatlichen Stellen im deutschsprachigen Raum haben der Anpassung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung nun zugestimmt. Gender-Sonderzeichen gehören weiterhin nicht zum Kernbestand der Orthografie. Nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol ist die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung nunmehr offiziell, teilt das Sekretariat der Kultusministerkonferenz mit. Die Kultusministerkonferenz als eine der beiden zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland hatte der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung bereits Ende April zugestimmt. Eine verbindliche Umsetzung in den Schulen soll spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen. Mit Abschluss seiner 3. Ratsperiode hat der Rat für deutsche Rechtschreibung, nach Anhörung einschlägiger Einrichtungen und Verbände, ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis mit daraus folgenden notwendigen Anpassungen des Amtlichen Regelwerks beschlossen.

Kultusminister Christian Piwarz ist erfreut:

»Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt und begrüßen die offizielle Bestätigung des amtlichen Regelwerkes.«

Das neue Amtliche Wörterverzeichnis wurde seit 2017 auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung des Orthografischen Kernkorpus am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit inzwischen mehr als 14 Milliarden Wortbelegen aus dem gesamten deutschen Sprachraum erarbeitet. Das Wörterverzeichnis konzentriert sich auf prototypische orthografische Zweifelsfälle und ist insofern komplementär zum Regelteil.

Die wesentlichen Neuerungen und Aktualisierungen im Überblick:

  • Das Stichwortinventar wurde in seinem deutschen Kernwortschatz auf die wesentlichen orthografischen Fragestellungen konzentriert wie Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung (nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich, regenerative/Regenerative Energien).
  • Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert: So wurden zahlreiche neue Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen (timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News) aufgenommen.
  • Der Regelteil wurde durch Anpassungen und Präzisierungen von Regeln nur im unerlässlichen Maß geändert, die der Rechtschreibnorm und dem aktuellen Schreibgebrauch Rechnung tragen (Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot).
  • Neue Tendenzen des Schreibwandels wurden durch die Aufnahme von Schreibvarianten und aktuellen Anwendungsbeispielen deutlich gemacht (faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur: gefakte Nachrichten).
  • Das Kapitel Zeichensetzung wurde neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft. Dabei wurde eine Regeländerung vorgenommen: Infinitivgruppen (»erweiterter Infinitiv«) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.
  • Der Rat hat im Kontext der Neufassung des Regelwerks auch über das Thema »geschlechtergerechte Schreibung« beraten und seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne. Vor diesem Hintergrund betont der Rat für deutsche Rechtschreibung, dass Sonderzeichen im Wortinneren wie Asterisk (»Gender-Stern«), Unterstrich (»Gender-Gap«), Doppelpunkt oder andere, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören und nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden können. Sie seien derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird den gesellschaftlichen Diskurs dazu weiter beobachten. Siehe dazu auch die Erläuterungen und Begründungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.

Hintergrund

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.

Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis sind auf der Internetseite des Rats für deutsche Rechtschreibung für die Öffentlichkeit zugänglich.


3 Kommentare zu “Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ohne Gender-Sonderzeichen

  1. Guten Tag,

    wie (?) sollen dann aber nun „alle Menschen“ geschlechtergerecht angesprochen (und angeschrieben) werden, wenn der Rat Sonderzeichen im Wortinneren wie Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere, die die Kennzeichnung aller (!) Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht zulässt?

    Der gegenwärtige „erlaubte“ Bestand sind neutrale Formen (Studierende) und Paarformen (Studentin/Student). Diese rekurrieren aber nur auf zwei Geschlechter – aber nicht auf Personen ohne Personenstand, mit Personenstand divers, trans* oder nicht-binäre Personen (unabhängig vom Personenstand)! Dass die genannten Bundes-Instanzen und auch das Sächsische Staatsministerium für Kultus hierzu keine Alternativen anbieten oder den Diskurs dazu mit Interessensvertretungen nicht öffnen, können wir einfach nicht nachvollziehen! Drittanbietende von Bildungsformaten, betroffene Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und anderes, an Schulen tätige Personal werden einfach im Regen stehen gelassen.

    Mit freundlichen Grüßen, die Fachstelle der LAG Queeres Netzwerk Sachsen

    1. Liebe Fachstelle,

      herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Gern ein paar Worte dazu: Eine gendergerechte Sprache wird vom Sächsischen Kultusministerium ausdrücklich befürwortet, ist aber innerhalb des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung umsetzbar durch Paarbildungen wie Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder auch Lehrkräfte. Kurz: Wir halten uns an die aktuellen Rechtschreibregelungen und an die Barrierefreiheit. Bei der Diskussion um eine gendergerechte Sprache sollten wir auch an diejenigen denken, die der deutschen Schriftsprache nicht so gut oder gar nicht mächtig sind. Das Ansinnen, mit den Sonderzeichen im Wortinneren (z. B. Gender-Sternchen) alle Geschlechter einzuschließen, lässt leider völlig außer Acht, dass damit gleichzeitig (mehr) Personen ausgeschlossen werden, denen es schwerfällt, einfache Texte zu lesen und zu schreiben oder die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen. So werden z. B. Sehbehinderte, Migranten oder Erwachsene bzw. Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, denen Lesen, Verstehen und Schreiben schwerfällt. Das Erlernen der deutschen Rechtschreibung darf nicht erschwert oder beeinträchtigt werden – darauf weist auch der Rat der deutschen Rechtschreibung hin.

      Als Abschluss erlauben Sie ein Zitat des Sächsischen Philologenverbandschefs: »Es gibt keine Rechtschreibfehler erster und zweiter Klasse – auch nicht, wenn sie politisch gut gemeint sein mögen.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Sehr vernünftig!
    Gendern gehört nicht in die Schule. Wer das unbedingt möchte, soll es privat tun.

Kommentare sind geschlossen.


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