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SMK-Blog

So sehen die aktuellen Regelungen zum Abitur aus

So sehen die aktuellen Regelungen zum Abitur aus

Mit der gymnasialen Oberstufe beginnt für Schülerinnen und Schüler die letzte Etappe auf dem Weg zum Abitur. Wir geben einen Überblick, worauf es dabei ankommt.

Die folgenden, grundsätzlichen Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/24 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind – und damit für das Abitur 2025.

Es werden 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht.

1. Belegung

Es gilt die folgende Belegverpflichtung:

Leistungskurse (LK)

Jede Schülerin und jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule Leistungskurse in zwei Fächern. Grundsätzlich unterbreiten die Gymnasien das folgende Leistungskursangebot:

  1. Leistungskurs
  • Deutsch
  • Mathematik
  1. Leistungskurs
  • fortgeführte Fremdsprache* (Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch)
  • Geschichte
  • Physik
  • Kunst
  • Chemie
  • Biologie

Leistungskurse in Kunst, Chemie oder Biologie können an den Gymnasien nur nach Genehmigung des Landesamtes für Schule und Bildung angeboten werden.

Daraus ergeben sich folgende Leistungskurskombinationen:

  • Deutsch – fortgeführte Fremdsprache
  • Deutsch – Geschichte
  • Deutsch – Physik
  • Deutsch – Kunst
  • Deutsch – Chemie
  • Deutsch ­– Biologie
  • Mathematik – fortgeführte Fremdsprache
  • Mathematik – Geschichte
  • Mathematik – Physik
  • Mathematik – Kunst
  • Mathematik – Chemie
  • Mathematik – Biologie

*Eine fortgeführte Fremdsprache ist jede vor der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache. Im zweiten Leistungskursfach kann die fortgeführte Fremdsprache Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch sein.

Grundkurse (GK)

Grundsätzlich sind in der gymnasialen Oberstufe zunächst folgende Fächer verpflichtend als Grundkurs in allen Kurshalbjahren zu belegen, soweit sie nicht als Leistungskurs belegt werden oder gemäß den Ersetzungsregelungen durch ein anderes Grundkursfach ersetzt werden:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Kunst oder Musik
  • eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache
  • eine weitere fortgeführte Fremdsprache
  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (G/R/W)
  • Geographie
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik
  • Sport

Außerdem hat jede Schülerin bzw. jeder Schüler zu belegen:

  • eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik oder
  • eine fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik oder
  • eine fortgeführte Fremdsprache und zwei der Fächer Biologie, Chemie und Physik

Für Schülerinnen und Schüler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die Unterricht in der Herkunftssprache bis zur Klassenstufe 10 als Ersatz für die zweite Fremdsprache besucht haben und für die Schülerinnen und Schüler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die eine Feststellungsprüfung abgelegt und keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 10 belegt haben, entfällt die Belegung für ein Grundkursfach weitere fortgeführte Fremdsprache (zweite Fremdsprache).

Die Schule kann Grundkurse in Astronomie, Informatik, Philosophie und weitere fortgeführte Fremdsprache sowie, mit Genehmigung des Landesamtes für Schule und Bildung, fächerverbindende Grundkurse anbieten, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.

Ersetzungsregelungen für Grundkurse

Die Grundkursfächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft können durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Die Grundkursfächer Biologie, Chemie oder Physik können nur durch Belegung eines fächerverbindenden Grundkurses mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt werden.

2. Einbringung

Die Gesamtbewertung, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, setzt sich aus zwei Blöcken zusammen:

  • Block I umfasst die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen.
  • Block II umfasst die Leistungen in der Abiturprüfung.

In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:

  • die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
  • soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache,
    b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik,
    c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte,
    d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn durch Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgangstufe 11 eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann kann das ersetzende Fach eingebracht werden. Wenn durch Schüler der jetzigen Jahrgangstufe 12 Biologie durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bereich ersetzt wurde, so kann dieser Kurs eingebracht werden.),
    e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft,
    f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik

Wurden Grundkursfächer ersetzt, sind die Ersetzungskurse entsprechend einzubringen. Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt die Schülerin bzw. der Schüler nach Beratung durch seine Tutorin bzw. seinen Tutor oder die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.

Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt:

(Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40) ÷ Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse

In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.

Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens acht der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal vier aus Leistungskursen.

3. Wiederholung und Besuchsdauer

Die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt zwei Jahre. Sie kann in bestimmten Fällen verlängert werden (auf drei Jahre oder nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 auf max. vier Jahre).

Die Jahrgangsstufe 11 ist zu wiederholen, falls die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt werden können. Die Jahrgangsstufe 12 ist zu wiederholen, wenn die allgemeine Hochschulreife nicht erworben wurde. Eine Jahrgangsstufe kann auf Antrag auch freiwillig wiederholt werden.

4. Die Besondere Lernleistung (BELL)

Besondere Lernleistungen können sein:

  • ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen geförderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem vergleichbaren internationalen Leistungswettbewerb,
  • eine umfangreiche Jahresarbeit mit wissenschaftspropädeutischen Schwerpunkten,
  • die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums

Der Arbeitsaufwand für die Besondere Lernleistung soll dem Umfang eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen. Die Besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem Kolloquium und kann überdies einen praktischen Teil enthalten. Die Schülerinnen und Schüler können diese Besondere Lernleistung In den Block II einbringen, soweit diese nicht bereits in Block I berücksichtigt wird. Dabei kann auch in der Jahrgangsstufe 12 die Belegpflicht für eines der Grundkursfächer Geographie oder G/R/W oder unter bestimmten Bedingungen auch Biologie, Chemie oder Physik entfallen.

5. Neues im Abitur 2025

Deutsch und Sorbisch

In den schriftlichen Abiturprüfungen werden pro Kursart jeweils vier Aufgaben zur Verfügung gestellt. Bei mehrteiligen Aufgabenstellungen werden diese nummeriert und prozentual gewichtet. Einteilige Aufgabenstellungen sind weiterhin möglich. Die schriftliche Prüfungsarbeit im Fach Deutsch und im Fach Sorbisch verlangt eine geschlossene Darstellung. Bei bestimmten Aufgaben sind Ganzschriften als zusätzliches Hilfsmittel zugelassen. Dies betrifft für 2025 die Aufgabenart Erörterung literarischer Texte. Ganzschriften dienen zur inhaltlichen Orientierung und als Quelle für stichhaltige Verweise auf konkrete Textinhalte sowie für Belege in Form von wörtlichen Zitaten.

Neue Fremdsprachen

Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • Anpassungen im Bewertungssystem,
  • die Einbeziehung von Themenschwerpunkten in Englisch und Französisch:
  • aus jeweils vier vorgegebenen Themenfeldern,
  • für die Wahlaufgabe im Prüfungsteil A (Kompetenzbereich Schreiben)

Die Struktur der schriftlichen Prüfung bleibt unverändert. Sie besteht weiterhin aus dem praktischen Prüfungsteil (zum Kompetenzbereich Sprechen) sowie den beiden schriftlichen Teilen A (der Textaufgabe zum Kompetenzbereich Schreiben) und B, der Aufgabe zur Sprachmittlung.

Naturwissenschaften

Im Abitur 2025 werden erstmalig länderübergreifende Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools eingesetzt. Musteraufgabensettings stehen seit 2023 auf dem sächsischen Bildungsserver zur Verfügung.

Für die Aufgaben mit praktischem Anteil kann es sogenannte »Hilfekarten« (Ersatzmesswerte, Ersatzlösungen, Ersatzbeobachtungen) geben. Über deren Nutzung entscheidet der Prüfling.

Mögliche Prüfungsinhalte (Bezug auf: Bildungsstandards, Kompetenzbereiche, Basiskonzepte, Operatorenliste, Lehrpläne), die zugelassenen Hilfsmittel, die grundsätzliche Struktur der Prüfungsarbeit (drei von vier vorgelegten Aufgaben, dabei verbindlich eine fachpraktische Aufgabe), die Aufgabenstruktur (materialgebundene und fachpraktische), der Bewertungsmaßstab (GK jeweils 30 Bewertungseinheiten (BE) pro Aufgabe (1, 2, 3.1 oder 3.2) und Anwendung der 90-BE-Skala, LK je 40 BE pro Aufgabe (1, 2, 3.1 oder 3.2) und Anwendung der 120-BE-Skala), die Arbeitszeiten (LK: 300 Minuten zuzüglich 15 Minuten für fachpraktischen Anteil, GK: 255 Minuten zuzüglich 15 Minuten für fachpraktischen Anteil) und die Möglichkeit des Einsatzes computergestützter Messtechnik sowie entsprechender Drucktechnik sind vorbereitend kommuniziert.

Informatik

Nur an den M.I.T.-Schulen und optional an den Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung kann der Leistungskurs Informatik angeboten werden.

Auf dem sächsischen Bildungsserver stehen in Vorbereitung auf die Prüfung seit Herbst 2023 Materialien bereit.

Mögliche Prüfungsinhalte (Operatorenliste, Lehrpläne), die zugelassenen Hilfsmittel, die grundsätzliche Struktur der Prüfungsarbeit (im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden informatischen Inhalten, im Prüfungsteil B eine oder mehrere Pflichtaufgaben aus verschiedenen Lernbereichen mit praktischem Anteil und im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben), der Bewertungsmaßstab (Teil A 40 BE, Teile B und C zusammen 80 BE und Anwendung der 120-BE-Skala), die Arbeitszeiten (Teil A maximal 100 Minuten, insgesamt 300 Minuten) sind vorbereitend kommuniziert.

Kunst

Insgesamt sind im schriftlichen Abitur 60 BE erreichbar. Die Spezifik des Faches erfordert eine ganzheitliche Beurteilung und Bewertung der Prüfungsleistung. Die Bewertung berücksichtigt entsprechend:

  • Inhaltliche Gebundenheit,
  • Bildnerische Konsequenz,
  • Einfallsreichtum und Originalität,
  • Ganzheitlichkeit und Präsentation,
  • Reflexion der bildnerischen Entscheidungen

Die Techniken unter den spezifischen Bedingungen des schriftlichen Abiturs im Leistungskurs Kunst sind:

  • Farbiges Gestalten,
  • Grafisches Gestalten,
  • Farbgrafisches Gestalten,
  • Handzeichnung,
  • Collage,
  • Möglichkeiten der Collage

Noch Fragen? Hier gibt es Antworten!

Bei Fragen können sich Schülerinnen und Schüler an ihre Tutorin bzw. ihren Tutor sowie die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater wenden.

Die rechtlich bindenden Festlegungen zum Abitur 2025 stehen in der VwV Abiturprüfung 2025 zum Nachlesen bereit.

Einen Überblick zu den geltenden Regelungen in Sachsen gibt zudem die aktuelle Broschüre »Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium – Ausgabe 2024«.


3 Kommentare zu “So sehen die aktuellen Regelungen zum Abitur aus

    1. Liebe Katja,

      vielen Dank für deine Nachfrage. Es verhält sich wie folgt:

      Gemäß SOGYA und den daraus resultierenden Belegverpflichtungen ergibt sich, dass Grundkurse in folgenden Fächern zu belegen sind:
      1. eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik,
      2. eine fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik oder
      3. eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere fortgeführte Fremdsprache und zwei der Fächer Biologie, Chemie und Physik.

      Es wäre also nur möglich nur eine Fremdsprache zu belegen, wenn drei Naturwissenschaften (oder Ersatz von Biologie, Chemie oder Physik, nur durch Belegung eines fächerverbindenden Grundkurses mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik) belegt werden.

      Darüber hinaus gilt: Für Schülerinnen und Schüler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die Unterricht in der Herkunftssprache bis zur Klassenstufe 10 als Ersatz für die zweite Fremdsprache besucht haben und für die Schülerinnen und Schüler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die eine Feststellungsprüfung abgelegt und keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 10 belegt haben, entfällt die Belegung für ein Grundkursfach weitere fortgeführte Fremdsprache (zweite Fremdsprache).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    2. Mein Sohn ist aktuell auf einem Gymnasium und ihm wurde angeraten Latein als zweite Fremdsprache zu wählen. Im Falle, das er es nicht schafft und im Verlauf auf eine Oberschule wechseln muss, wie sieht es da mit der Fortführung aus. Habe bis jetzt keine Oberschule in Leipzig mit Latein gefunden. Und was ist wenn er dann doch noch Abitur nach der Oberschule anstrebt und keine zweite Fremdsprache nachweisen kann?


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