Landtag beschließt Rekordhaushalt für Bildung

Landtag beschließt Rekordhaushalt für Bildung

Der Landtag hat heute den Einzeletat für das Kultusministerium beschlossen. Danach werden in den Jahren 2023 und 2024 in die Bildung von Kindern und Jugendlichen insgesamt zehn Milliarden Euro investiert. Das ist mehr Geld als jemals zuvor. Ein Überblick.

Mit dem Haushaltsbeschluss des Landtages wächst der Bildungshaushalt um knapp eine halbe Milliarde Euro gegenüber dem letzten Doppelhaushalt auf zehn Milliarden Euro. Das ist rund ein Fünftel des Gesamtetats des Freistaates Sachsen der nächsten beiden Jahre. Zum Vergleich: Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 standen Schulen und Kitas 8,3 Milliarden zur Verfügung, in den Jahren 2021/2022 waren es 9,5 Milliarden.

»Unsere größte Aufgabe im Schulbereich ist es, die Unterrichtsversorgung im gesamten Freistaat Sachsen zu gewährleisten. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss hat das Kultusministerium dafür wichtige Instrumente an der Hand. Damit ist sichergestellt, dass in den nächsten beiden Jahren alle grundständig ausgebildeten Bewerber ein Stellenangebot erhalten können. An Geld oder fehlenden Stellen wird die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern nicht scheitern«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Mehr Stellen für Lehrkräfte

Der Stellenplan für Lehrerinnen und Lehrer wächst von derzeit 31.000 Stellen auf 31.420 im Jahr 2023 und dann nochmals auf 31.730 im Jahr 2024.

Zusätzliche Stellen für Referendare

Im Haushaltsjahr 2024 stehen zusätzlich 192 Referendarstellen zur Verfügung. Das ist ein Aufwuchs von 2.050 auf 2.242 Stellen.

Verbeamtung wird fortgeführt

Die zunächst nur bis zum 31. Dezember 2023 befristete Verbeamtungsmöglichkeit von Lehrkräften wird bis zum Ende des Jahres 2030 verlängert. »Sachsen bleibt damit als Arbeitgeber attraktiv«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Erweiterung der Budgetierungsmöglichkeiten

Um den Herausforderungen des Lehrerarbeitsmarktes zu begegnen, wird die Möglichkeit der Nutzung von budgetiertem Lehrerarbeitsvermögen durch die Schulleitungen erweitert.

Statt bisher sechs Millionen Euro, können künftig jährlich bis zu 13,5 Millionen Euro dafür aufgewendet werden. »So wird Schulen fehlendes Lehrerarbeitsvermögen in Form finanzieller Mittel zur Verfügung gestellt, mit dem sie eigenständig und zielgerichtet externes Personal gewinnen können«, erklärt der Minister.

Unbefristete Beschäftigung von Assistenzkräften

Bis zu 472 Assistenzkräfte können erstmals auf Dauer übernommen werden. Bisher konnten Assistenzkräfte Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen nur befristet unterstützen. Daneben sind – wie bisher – auch weiterhin noch befristete Einstellungen von Assistenzkräften möglich. Lehrkräfte und Schulleitungen können sich damit besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. »Schulassistenten und -assistentinnen haben sich als verlässliche personelle Stütze in sächsischen Schulen bewährt. Sie unterstützen und entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen.

Zudem können die Assistenten weitere Kompetenzen und Ressourcen in den Schulalltag einbringen und bislang noch nicht ausreichend abgedeckte Aufgaben übernehmen«, unterstreicht der Kultusminister.

Sachsen reagiert damit auch auf die steigende Heterogenität an Schulen. So ist etwa die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stark zugenommen.

Mehr Geld für Kitas

Ein besonderes Ausgenmerk bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes legt der Landtag auf den Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Haushaltsmittel für die gesetzlichen Leistungen erhöhen sich im Jahr 2023 von gegenwärtig knapp 829 Millionen Euro auf rund 891 Millionen Euro und auf rund 927 Millionen Euro im Jahr 2024.

Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) des Bundes stehen im Jahr 2023 rund 88,5 Millionen Euro sowie im Jahr 2024 knapp 94 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Bundesmittel sollen insbesondere genutzt werden, um den Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen weiter zu verbessern. Etwa 1.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte können somit an Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden.

Zudem wird zum Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten der Kommunen beim Betrieb von Kitas der Landeszuschuss um 200 Euro je 9-Stunden-Platz erhöht. Damit werden die Gemeinden entlastet und sichergestellt, dass der Freistaat sich weiterhin angemessen an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt.

Für die flächendeckende alltagsintegrierte sprachliche Förderung in Kindertageseinrichtungen stehen in Nachfolge des Bundesprogramms »Sprach-Kitas« Mittel in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms »Kinder stärken 2.0« werden an Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zusätzliche Fachkräfte eingesetzt. Weiterhin wird die Umschulung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin gefördert. Beide Maßnahmen werden mithilfe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds realisiert.

Zusätzliche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur

Der Freistaat Sachsen wird in den nächsten beiden Jahren die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur weiter fördern: Hierfür werden im kommenden Doppelhaushalt insgesamt 300,5 Millionen Euro für Neubewilligungen im Schulhausbau und im Kita-Bau allein aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Das sind etwa 90 Millionen Euro mehr als vorher.

Der ländlichen Raum und die großen Städte sollen daran in gleicher Weise teilhaben. Jeweils 123 Millionen Euro entfallen auf den kreisangehörigen Raum und die Kreisfreien Städte.

Zudem werden 44,5 Millionen Euro für die Modernisierung von Berufsbildenden Schulen eingesetzt. Für diesen Zweck werden außerdem EU-Mittel des Just Transition Fund zur Verfügung stehen. Zehn Millionen Euro gibt es darüber hinaus als investive Zweckzuweisungen im Sächsischen Finanz- und Ausgleichsgesetz.

Darüber hinaus stehen Bundesmittel im Umfang von 137 Millionen Euro im Rahmen des Programms »Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter« für Neubewilligungen zur Verfügung.

Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und Ganztagsangebote

Das bereits im letzten Doppelhaushalt erreichte finanziellen Volumen für Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und für Ganztagsangebote an den Schulen steht weiterhin auf gleichem Niveau zur Verfügung. Im Bereich der Beruflichen Orientierung können damit unter anderem die Maßnahmen Praxisberater und Berufseinstiegsbegleiter auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden.

Auch die im Zuge des Handlungsprogramms 2018 deutlich ausgeweiteten Mittel für schulischen Ganztagsangebote werden auf dem Niveau des Jahres 2022 mit jährlich 45 Millionen Euro auch in den beiden kommenden Jahren fortgeschrieben.

Mittel für Schulen in freier Trägerschaft steigen

Für die Schulen in freier Trägerschaft werden auch weiterhin erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Zuschüsse betragen im Jahr 2023 über 537 Millionen Euro und in 2024 über 563 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im laufenden Haushalt stehen für freie Schulträger in diesem Jahr 501 Millionen zur Verfügung, im Jahr zuvor waren es 489 Millionen Euro.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

8 Kommentare

  1. Fragensteller 1 Jahr vor

    Geld allein reicht nicht, es fehlt an vielen Stellen an qualifiziertem Personal und noch immer werden motivierte Seiteneinsteiger und ausländische Lehrkräfte mit Bürokratie und unnötigen Verordnungen „aus der Steinzeit“ außen vor gelassen, trotz Lehrermangel. Mehrfach war dieser Zustand bereits im MDR als „Negativbeispiel“, wie man den Lehrermangel künstlich als Behörde selbst aufrecht erhält.
    Genauso wie jedes andere Bundesländer längst flexibel Lehrkräfte einstellt, d.h. zu jedem beliebigen Wochentag oder mindestens zum 1. eines jeden Monats, während Sachsen daran festhält, nur zum SJ und HJ einzustellen, d.h. wenn man zum 1.10. anfangen will und auch die Schulleitung das will, da sonst der Unterricht ausfällt, heißt es „nö, geht nicht, sie müssen bis 1.2. warten oder als Vertretungslehrkraft bewerben“. Ja, als Vertretungslehrkraft wird man dann nicht sofort eingestellt, sondern muss sich nochmal extra bewerben.
    Da fallen dann halt lieber 26 Wochenstunden über Monate aus, als flexibel sofort einzustellen.

    Frohe Weihnachten und in der Hoffnung auf mehr Flexibilität im KULTUS bzw. der untergeordnete LASUB ;-).

    • Lynn Winkler - SMK 1 Jahr vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Hinweise. Es stimmt: (Ausreichend) Pädagogische Fachkräfte und ihre Arbeit sind für gute Bildung maßgeblich. Mit dem Landtagsbeschluss ist nun sichergestellt, dass die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den nächsten beiden Jahren nicht an Geld oder fehlenden Stellen scheitern wird. Unbenommen bleibt, dass wir weiter daran arbeiten müssen, mehr, vor allem junge, Menschen für den Lehrerberuf in Sachsen zu gewinnen. Die verschiedenen unterstützenden Instrumente sind im Beitrag angeführt. Gern verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf eine Antwort, die ich hier im Blog gegeben habe – die Sie aber als bekanntermaßen aktiver Blogleser vielleicht bereits kennen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/07/25/grosse-luecken-zwischen-geplanten-einstellungen-und-bewerberzahl/#comment-17421. Gern können Sie sich auch über die aktuelle LEHRERIN SACHSEN-Kampagne informieren: https://lehrer-werden-in-sachsen.de/.

      Gern versichere ich Ihnen, dass wir uns weiterhin – zusammen mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen des LaSuB – für gute Bildung einsetzen werden.

      Ich danke für den konstruktiven Austausch und wünsche Ihnen ebenfalls fröhliche Weihnachten. Kommen Sie gut in das neue Jahr.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Jörn Bohn 1 Jahr vor

    Werden dann die Klassengrößen verkleinert? Trägt man den veränderten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen Rechnung? Gibt es kontinuierliche und personell ausreichend besetzte Schulsozialarbeit? Gibt es flächendeckende Gesamtschulen, um die vielen Alleinerziehenden zu entlasten? Gibt es gleiches Geld für gleiche Arbeit in den Lehrerzimmern?

    • Lynn Winkler - SMK 1 Jahr vor

      Lieber Jörn Bohn,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern verweise ich Sie dazu auf meine Antwort an Fragensteller. Hier in unserem Blog informieren wir regelmäßig zur sächsischen Bildungspolitik, schauen Sie sich gern einmal um.

      Herzliche Grüße und fröhliche Weihnachten.
      Lynn Winkler

  3. HoWa 1 Jahr vor

    Ein schönes Weihnachtsgeschenk für den Kultusminister, jedoch was nützen mehr Mittel im Land, wenn die Kommunen es gegenfinanzieren müssen. Wenn eine Kommune kein Geld hat, wird jede doch so gute Idee auch nur eine Idee bleiben.
    Schulen sollten komplett vom Staat finanziert werden, da dies eine flächendeckende gute Bildung gewährleiste. Was nützt mehr Personal, wenn die Infrastruktur der Schule – Verantwortung der Kommune- dies kaum oder garnicht zulässt.

  4. Elternteil mit erkranktem Kind 1 Jahr vor

    Das sind ja erstmal positive Zeichen.

    Ich muss an der Stelle aber auch gleich mal fragen, was aus der vollmundigen Beschaffung der CO2-Ampeln wurde.

    • Lynn Winkler - SMK 1 Jahr vor

      Hallo Elternteil mit erkranktem Kind,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Beschaffungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

      Herzliche Grüße und frohe Weihnachten.
      Lynn Winkler