Wie können ukrainische Kinder in Sachsen Zugang zu schulischer Bildung erhalten und bestmöglich in den Schulalltag integriert werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien stehen den Schulen zur Verfügung? Dazu liegen jetzt Eckpunkte vor.
Der Krieg in der Ukraine stellt auch hiesige Schulen vor enorme Herausforderungen. Inzwischen haben sich bis heute rund 6.200 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine für den Schulbesuch angemeldet. Davon besuchen bereits mehr als 4.100 Kriegsflüchtlinge hiesige Schulen. Die jungen Menschen aus der Ukraine sollen schnell Zugang zur schulischen Bildung in Sachsen erhalten und sowohl die deutsche Sprache erlernen als auch an ihre bisherigen Bildungsverläufe anschließen. Aktuell sind zur Unterstützung der Schulen 166 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt worden. Dabei handelt es sich überwiegend um geflüchtete pädagogische Fachkräfte aus der Ukraine.
Das Kultusministerium hat nun gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung »Eckpunkte zur Umsetzung des Unterrichts für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler« erarbeitet. Sie sollen den Schulen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und mehr Handlungssicherheit geben. Das Papier geht zudem auch auf die unterschiedlichen Ausgangslagen vor Ort ein, beschreibt Umsetzungsbeispiele und beinhaltet eine Liste mit hilfreichen Links und Materialien. Der Spielraum für die Schulen soll dabei so flexibel wie möglich gehalten werden, damit diese zwischen deutschen und ukrainischen Angeboten, analogen und digitalen Formaten sowie Unterricht und Ergänzungen wie Ganztagsangebote die Aufnahmephase pragmatisch gestalten können.
Grundsätzlich gilt an sächsischen Schulen weiterhin die Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten als Bestandteil der Lehrpläne Deutsch als Zweitsprache für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen. Um den angespannten personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zu begegnen, wird das Integrationskonzept – zunächst bis zum Ende des aktuellen Schuljahreses – erweitert. Das bedeutet im Wesentlichen, dass
- Vorbereitungsgruppen und -klassen an allen Schularten, auch Gymnasien, eingerichtet werden können,
- Einzelintegrationen in Regelklassen möglich sind,
- neben Deutsch als Zweitsprache verstärkt herkunftssprachliche Unterrichtsangebote unterbreitet werden können – auch digital,
- die Schulen dabei Unterstützung soweit als möglich durch neu eingestellte sprachkundige Lehrkräfte sowie Schulassistentinnen und -assistenten erhalten,
- deutsch- und herkunftssprachliche Bildungsangebote im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona, der Ganztagsangebote oder weiterer Maßnahmen (zum Beispiel aus dem Qualitätsbudget) zusätzlich einbezogen werden können.
Angesichts der Ungewissheit über die Fortdauer des Krieges können die Eckpunkte nur einen ersten Handlungsrahmen bis zum Schuljahresende abbilden.