Ministerium will Inklusionsassistenten weiter einsetzen
Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten sind an sächsischen Schulen so gefragt wie nie. Deshalb soll das Projekt, das Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen sich sonderpädagogischer Förderbedarf anbahnt, unterstützt, im Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt werden.
Im Schuljahr 2016/17 startete der ESF-Vorhabensbereich »Inklusionsassistent« an 173 sächsischen Schulen. Aktuell sind mehr als 250 Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an insgesamt 238 sächsischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Einsatz. Und das kommt gut an.
Bei einer Abfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bei den derzeitig beteiligten Projektträgern sprachen sich alle für die Fortsetzung der Maßnahme an insgesamt 233 Schulen aus. Das entspricht 98 Prozent der beteiligten Einrichtungen.
»Dieser überwältigende Zuspruch zum Projekt – der auch seitens der Schulen geteilt wird – belegt zum einen, wie sehr personelle Unterstützung an allen Schularten benötigt wird. Zum anderen zeigt er, dass die Maßnahme in den vergangenen Jahren auf Grundlage des Engagements und der hohen Professionalität aller Beteiligten erfolgreich an sächsischen Schulen implementiert werden konnte«, resümiert die verantwortliche Referatsleiterin Dr. Peggy Looks im Sächsischen Staatsministerium für Kultus.
Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderphase endet am 31. Juli 2021. Aufgrund des enormen Zuspruchs plant das Kultusministerium, die Maßnahme ab 1. August 2021 im Rahmen eines Landesförderprogramms fortzusetzen.
Dafür sind im Entwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 Haushaltsmittel im Umfang des derzeitigen Projektvolumens eingeplant. Vorbehaltlich des Beschlusses des Doppelhaushaltes 2021/2022 durch den Sächsischen Landtag stehen diese Mittel zur Finanzierung der Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten zur Verfügung.
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen werden aktuell in Form einer Förderrichtlinie vorbereitet. Die Kabinettsbefassung und das Inkrafttreten der Richtlinie sind für Anfang des Jahres 2021 vorgesehen.
Wozu braucht es Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten?
Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten unterstützen während des Unterrichts sowie im außerunterrichtlichen Bereich beim Lernen. Zum Beispiel durch Betreuung bei Gruppenarbeit, Unterstützung und Hilfestellung bei der Bewältigung unterrichtlicher Aufgabenstellungen und beim Einsatz von Lernmaterialien.
Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung gleichberechtigte Bildungschancen erhalten. Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten setzen damit die UN-Behindertenrechtskonvention an sächsischen Schulen um. Sie sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger oder besitzen einen Berufsabschluss im sozialen oder pädagogischen Bereich, mindestens jedoch auf Fachschulniveau.