Lernen trotz Schulschließung? Sächsisches Kultusministerium stellt 20.000 sofatutor-Zugänge bereit
Lernen zu Hause: Möglich macht das jetzt auch die Online-Lernplattform sofatutor. Für vorübergehende Schulschließungen stellt das Kultusministerium 20.000 Zugänge zur Verfügung.
Um auf pandemiebedingte Schulschließungen besser vorbereitet zu sein, hat das sächsische Kultusministerium 20.000 Lizenzen von sofatutor erworben. Seit September 2020 stehen die Zugänge bereit und können bis August 2023 genutzt werden. Sie werden im Bedarfsfall vom Landesamt für Schule und Bildung an betroffene Schulen verteilt. Mit den Zugängen können Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend zu Hause lernen müssen, die Lernplattform für einen Monat kostenfrei nutzen.
Die Online-Lernplattform sofatutor bietet Zugang zu rund 11.000 Lernvideos, 43.000 interaktiven Übungen und 38.000 Arbeitsblättern von der Grundschule bis zum Abschluss.
12 Kommentare
-
Thema Schulschließung bei Corona-Fall: Wenn eine Lehrkraft nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kann das zuständige Gesundheitsamt dann eine verpflichtende Testung aller Schüler bzw. betreffender Schüler anweisen? Sollte sich ein Schüler nicht testen lassen wollen, muss er dann automatisch und ohne Symptome in Quarantäne? Wie ist es dann bzgl. des Schülers hinsichtlich der Schulpflicht bzw. dem Lernen zu Hause rechtlich geregelt?
-
Autor
Hallo Cosa,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die genaue Vorgehensweise kann beim zuständigen Gesundheitsamt gern erfragt werden. Auch wenn sich eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht testen lassen will, entscheidet das Gesundheitsamt, wie es weitergeht – wahrscheinlich Quarantäne. Wenn es zu Quarantäne kommt, erfolgt Homeschooling.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Seit Beginn der Pandemie hat sich auf diesem Block nichts geändert. Die meisten Beiträge erhalten einfach einen Linkverweis oder werden an angeblich andere Verantwortliche verwiesen. Auch in diesem Artikel zeigt sich wie so oft in letzter Zeit, echte, praxisnahe, und grundlegende Probleme werden einfach nicht beantwortet. Kann man auch nicht, wenn man null Ahnung von der Realität an den Schulen hat. Zeit, sich an die Basis zu begeben, gab es seit Mai mehr als genug. Aber, das Kultus reagiert ja nicht einmal auf ausgesprochene Einladungen. Warum wohl nur?
-
Autor
Liebe Frau Sowieso,
vielen Dank für Ihre Meinung. Schade, dass Sie dieser Ansicht sind. Leider wissen wir nicht (ohne Angaben zum konkreten Sachverhalt), von welcher Einladung Sie sprechen.
Einen angenehmen Tag
Lynn Winkler
-
-
Wie soll es überhaupt weitergehen in der Schule, Herr Piwarz. Beim schreiben der nun gültigen Fassung des Schulbetriebes ab schuljahresbeginn, war wohl nicht abzusehen, daß es ab Herbst kälter wird? Durchzug im Klassenraum bei diesen Witterungen, kann unmöglich die Antwort sein. Dann haben wir vielleicht keine corona infizierten Kinder zuhause, aber dafür Kinder mit ner Lungenentzündung. Ist das jetzt besser? Sollen wir Eltern uns darüber freuen? Es besteht schulbesuchspflicht und es wird nicht zum wohle unser Kinder gehandelt. Uns Eltern sind die Hände gebunden. Wir Eltern haben gegenüber stehend aber auch eine sorgepflicht, werden aber gezwungen unsere Kinder unter solchen Umständen in die Schule zu schicken. Und falls sie Herr Piwarz jetzt denken mit Masken Pflicht ist alles getan, muss ich sie enttäuschen. Tragen Sie mal einen Schultag lang eine Maske…konzentrieren Sie sich noch auf den lernstoff? Nein Sie haben genug damit zu tun überhaupt noch Luft zu bekommen. Es müssen Lösungen gefunden werden…aber eben keine halbherzig! Auch die Lehrer und Lehrerinnen tun mir leid, für sie frage ich nach der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber?
-
Auch wenn es nicht direkt DIESEN Blockbeitrag betrifft haben wir eine DRINGENDE ANFRAGE:
Beim Coronatest für Lehrkräfte vergangene Woche teilte uns die Ärztin mit, dass ab 1.Oktober Lehrkräfte nur noch aller 14 Tage und nicht wie aktuell wöchentlich zum Testen gehen können.
Stimmt das? Was sagt das SMK dazu? Wie ist der aktuelle Stand?-
Autor
Hallo GS L ü50,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese Information ist nicht korrekt. Es bleibt bei der bisherigen Möglichkeit, sich wöchentlich testen zu lassen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Liebes social media – Team,
schwangere Lehrkräfte werden meiner Erkenntnis nach in ein sofortiges Beschäftigungsverbot geschickt. Welche Vorgehensweise sieht das SMK im Bezug auf schwangere Schülerinnen an den weiterführenden und beruflichen Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie vor? Welche offiziellen Regelungen gibt es dafür oder welche Regelungen sind angedacht?
Freundliche Grüße-
Autor
Liebe Frau Stecker,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schwangere Schülerinnen sprechen bitte mit ihrem Arzt und folgen seinem Rat.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler -
Liebe Frau Winkler,
vielen Dank für die Antwort. Leider stellt sich mir dennoch die Frage, welche offizielle Regelung das SMK hier vorsieht. Sollen betreffende Schülerinnen, deren Arzt ihnen die Teilnahme am Präsenzunterricht als zu unsicher für die Gesundheit von Mutter und Kind attestiert, im Distanzunterricht weiter beschult werden? Und wieso ist es für eine schwangere Schülerin, deren Arzt ihr die Teilnahme „erlaubt“, möglich, am Präsenzunterricht teilzunehmen, einer schwangeren Lehrkraft jedoch nicht? Wo kann ich denn nachlesen, wie die offizielle Regelung dazu ist? -
Autor
Liebe Frau Stecker,
schwangere Schülerinnen müssen nicht im Präsenzunterricht lernen. Sollten die betroffenen Schülerinnen jedoch am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, können sie dies (in Absprache mit ihrem Arzt) tun. Anders als bei schwangeren Lehrerinnen können wir hier kein Verbot aussprechen, da kein Arbeitnehmerverhältnis besteht.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Ich bin schockiert! Ich las die Mitteilung im Statement des Kultusministers in der SZ und weiß nicht, was ich von all diesen Informationen halten soll:
Laut Info des Ministers sind die Schulen viel besser auf eine mögliche Schließung vorbereitet als im März. Stellt sich mir als Lehrerin einer Dresdner OS die Frage: was hat sich an unserer notwendigen Ausstattung dafür denn seit März geändert? Weder sind für zumindest die SuS, die zu Hause keine Endgeräten haben, ausleihbare Exemplare vorhanden, noch hat sich unsere Ausstattung in der Schule geändert (Laptops ohne Kamera können wir nicht verleihen, wenn wir als KuK auch per Videochat Kontakte mit den SuS pflegen sollen), die Internetleitungen sind noch die (sehr) alten. Also nutze ich nach wie vor meine eigene Technik und eigenes WLAN, um von zu Hause mit Schülern zu agieren. Also doch „nur“ AB zum Herunterladen.
Nun sollen es die KuK im Beschäftigungsverbot richten. Doch wo sind sie nur? Ich kenne nur die schwangeren Kolleginnen, die dann aber nur für die Zeit bis zum Mutterschutz zur Verfügung stehen. Und diese jungen Frauen sollen allen Onlineunterricht übernehmen und lt. Herrn Piwarz die KuK in der Vorbereitung von deren Unterricht unterstützen. ?
Für mich ist diese Idee nicht nachvollziehbar.
Sofatutor soll dann für je 1 Monat frei geschaltet werden: wie sollen sich Schüler und Lehrer in dieser kurzen Zeit einarbeiten ? Und danach?
Vielleicht stehen die Probleme an unserer Schule ja nur als Einzelfall, vielleicht ist auch nur Dresden der Einzelfall, ich hoffe, kann es aber nicht recht glauben.
Bitte, sprechen Sie mit uns Lehrern, bevor Sie sich mit Neuheiten melden. Oder treffen Sie bitte Vereinbarungen mit den entsprechenden Schulträgern. Sonst hängen wir und die Schüler zwischen den Stühlen.