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Lehramtsprüfungen werden flexibler und praxisnäher

Lehramtsprüfungen werden flexibler und praxisnäher

Um mehr Menschen für den Beruf als Lehrkraft zu gewinnen und die Verbindung von Theorie und Praxis in der Lehrkräfteausbildung zu stärken, werden die Regelungen zu den Lehramtsprüfungen angepasst. Damit sollen Vorhaben des Projekts »Bildungsland Sachsen 2030« sowie des Maßnahmenpaketes zur Unterrichtsabsicherung umgesetzt werden.

In einem Dialogverfahren werden die neuen Vorgaben diskutiert und entwickelt. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026.

Kultusminister Conrad Clemens betont: »Sachsen braucht pragmatische Lösungen, die unseren Schulen wirklich helfen.« Die Qualität in der Ausbildung müsse gesichert werden. Es sei nach wie vor wichtig, besonders die Attraktivität des Oberschullehramtes zu stärken. Zugleich bedarf es mehr Offenheit für unterschiedliche Wege in den Beruf als Lehrkraft.

Darum geht es:

Erweiterte Möglichkeiten zur Qualifizierung von Ein-Fach-Lehrkräften

Bisher war der Zugang zum Vorbereitungsdienst für Absolventinnen und Absolventen mit einem Master of Education im Doppelfach Musik nur im Ausnahmefall und ausschließlich für das Gymnasium möglich. Künftig soll diese Möglichkeit dauerhaft und systematisch sowohl auf das Gymnasium als auch auf die Oberschule ausgeweitet werden.

Zudem soll das Doppelfachmodell im Lehramt an berufsbildenden Schulen weiterentwickelt werden – speziell in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Metall- und Maschinentechnik. Eine Zugangsmöglichkeit in den Vorbereitungsdienst besteht bereits.

Mehr Gestaltungsspielraum bei schulpraktischen Studien im Lehramtsstudium

Im Sinne des Koalitionsvertrags sollen pädagogische und didaktische Ausbildungsinhalte gestärkt und Praxisanteile im Studium ausgebaut werden. So erhalten die Hochschulen künftig mehr Freiraum, schulpraktische Studien flexibler zu gestalten.

Fächerkombinationen – Flexibler und bedarfsorientierter

Um auf den konkreten Lehrkräftebedarf zu reagieren, sollen die Möglichkeiten zur Fächerwahl in bestimmten Studiengängen erweitert werden. So würde Deutsch als Zweitsprache im Lehramt an berufsbildenden Schulen als zweites Fach wählbar sein – ebenso wie im Lehramt an Oberschulen in Kombination mit dem Erstfach Mathematik oder Englisch.

Zudem könnten die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen als Prüfungsfach kombiniert werden mit dem Fach Deutsch, Mathematik oder Englisch im Lehramt an Oberschulen sowie mit einer Fachrichtung im Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Neue Gewichtung beim Studienumfang im Oberschullehramt

Besonderes Augenmerk soll weiterhin auf die Stärkung des Oberschullehramts gerichtet werden. Während sich an Grundschulen und Gymnasien bereits erste positive Effekte aus vorherigen Maßnahmen abzeichnen, besteht im Bereich Oberschule weiterhin Handlungsbedarf. Deshalb soll die Gewichtung der Studienanteile von Fach- und Bildungswissenschaften einschließlich der schulpraktischen Studien zugunsten der Bildungswissenschaften angepasst werden.

Anpassungen beim Seiteneinstieg

Der Koalitionsvertrag verweist auf Handlungsbedarf beim Seiteneinstieg. Demnach sind Ausbildungsmöglichkeiten von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern dauerhaft fortzusetzen und Zugänge für weitere Berufsgruppen zu prüfen. Zudem soll eine schnellere Anerkennung von zwei Fächern für das Lehramt ermöglicht werden.

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