Sachsen schafft dauerhafte Einstellungsperspektive für ukrainische Pädagogen

Sachsen schafft dauerhafte Einstellungsperspektive für ukrainische Pädagogen

Um die rund 9.900 ukrainischen Kinder und Jugendlichen an den öffentlichen Schulen zu unterrichten, wurden bis heute 535 Pädagogen befristet eingestellt. Geeignete und bewährte Lehrkräfte aus diesem Personenkreis können jetzt dauerhaft beschäftigt werden.

Mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind seitdem rund 9.900 Kinder und Jugendliche an den öffentlichen Schulen angekommen. Für den Unterricht der geflüchteten Schülerinnen und Schüler wurden bis heute 159 Schulassistentinnen und -assistenten und 535 Lehrkräfte befristet bis zum Ende des Schuljahres eingestellt. Gemessen an der Zahl der aufgenommenen ukrainischen Schülerinnen und Schüler hat kein Bundesland so viel Pädagogen eingestellt. Etwa 70 Prozent davon sind selbst Geflüchtete.

Lehrkräfte, die sich bewährt haben und die für eine Tätigkeit im Regelunterricht geeignet sind, können nun das Angebot erhalten, dauerhaft an den Schulen zu arbeiten. »Wir wollen bewährten Pädagoginnen und Pädagogen eine berufliche Perspektive in Sachsen eröffnen und bieten ihnen an, ab dem neuen Schuljahr dauerhaft an unseren Schulen tätig zu sein. Wer sich bewährt hat und sich verpflichtet, sich sprachlich und fachlich weiter zu qualifizieren, ist uns herzlich willkommen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

In den vergangenen Wochen wurde unter den ukrainischen Lehrkräften dafür geworben, ihre Deutschkenntnisse zu vertiefen. Das Landesamt für Schule und Bildung unterstützt die Pädagoginnen und Pädagogen dabei. Mittlerweile gibt es für die unterschiedlichen Abschlussniveaus gemäß Europäischem Referenzrahmen für Sprachen mit verschiedenen Partnern Kursangebote. Die ukrainischen Kolleginnen und Kollegen werden zielgerichtet dorthin vermittelt. Im Fall einer dauerhaften Einstellung muss sich die Lehrkraft verpflichten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Sprachniveau von C1 zu erreichen.

Perspektivisch können die ukrainischen Pädagoginnen und Pädagogen je nach Ausbildung im Fachunterricht oder im Bereich Deutsch als Zweitsprache tätig sein, sei es als grundständig ausgebildete Lehrkraft oder als Seiteneinsteiger oder Seiteneinsteigerin. Für den späteren Einsatz im Bereich Deutsch als Zweitsprache wurde eigens ein DAZ-Kompaktkurs ins Leben gerufen.

Für Lehrpersonen, die sich bewährt haben und sich für eine Weiterbeschäftigung interessieren, sind aktuell Verfahren zur genaueren Bewertung der Abschlüsse konzipiert. Sofern dabei festgestellt wird, dass es sich nicht um einen im Ausland erworbenen Lehrerabschluss handelt, kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Seiteneinstig vorliegen und welche Qualifizierungsauflagen dann angezeigt wären. Diese Bewertungen erfolgen kurzfristig, da ihr Ergebnis Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung ist.

Schulassistenten und Schulassistentinnen

Derzeit befristet eingestellte Schulassistentinnen und Schulassistenten, die sich bewährt haben und im Regelschulbetrieb einsetzbar sind, können ebenfalls zum 1. August 2023 unbefristet weiterbeschäftigt werden. Da noch nicht ausreichend Haushaltsstellen vorhanden sind, besteht diese Möglichkeit allerdings derzeit nur für eine kleine Anzahl dieses Personenkreises. Voraussetzung ist die Verpflichtung zur sprachlichen und fachlichen Weiterqualifizierung. Die Durchführung eines zentralen Anerkennungsverfahrens wie bei den Lehrkräften ist hier nicht erforderlich, die fachliche Eignung kann durch das Landesamt für Schule und Bildung eingeschätzt werden. Zur sprachlichen Qualifizierung muss sich die Schulassistentin bzw. der Schulassistent arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Sprachzertifizierung der Stufe B2 zu erreichen. Die fachliche Qualifizierung soll sich an den konkreten Erfordernissen des im jeweiligen Einzelfall vorgesehenen Einsatzbereichs orientieren.

Schulassistentinnen und Schulassistenten können zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Unterrichten, Erziehen, Beraten, Betreuen und Fördern der Schülerinnen und Schüler und zur Entlastung der Lehrkräfte von außerunterrichtlichen Tätigkeiten eingesetzt werden.

Auch die befristete Einstellung von Lehrkräften (z. B. altersbedingt aus den aktiven Schuldienst ausgeschieden, Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zum Vorbereitungsdienst überbrücken, Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss), ist weiterhin bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 möglich. Einstellungsvoraussetzung für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich ein zertifiziertes Sprachdiplom der deutschen Sprache mindestens mit dem Sprachniveau B2. Beschäftigte ohne Sprachniveau B2 können eingestellt werden, sofern sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Der Nachweis über den Beginn der Maßnahme ist innerhalb von 6 Wochen seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zu erbringen. Diese Regelungen gelten auch entsprechend für die Schulassistentinnen und Schulassistenten.

Dr. Susann Meerheim, stv. Pressesprecherin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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