Hauptinhalt

SMK-Blog

Pädagogen für ukrainische Schülerinnen und Schüler gesucht

Pädagogen für ukrainische Schülerinnen und Schüler gesucht

Um den ukrainischen Flüchtlingskindern den Einstieg in den Schulalltag in Sachsen so einfach wie möglich zu gestalten, sucht das Landesamt für Schule und Bildung Lehrkräfte und Schulassistentinnen und -assistenten mit ukrainischen Sprachkenntnissen für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen.

Aktuell (Stand 5. Mai 2022) sind 4.892 ukrainische Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen angekommen. 232 Fachkräfte mit ukrainischen Sprachkenntnissen unterstützen die Kinder bereits an sächsischen Schulen – und es sollen noch mehr werden. Insgesamt bis zu 400 Vollzeitstellen können besetzt werden.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht das Landesamt für Schule und Bildung Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulassistentinnen und -assistenten mit ukrainischen Sprachkenntnissen an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen in befristeter Beschäftigung bis zum Ende des Schuljahres 2022/23.

Hinweis: Bereits bis zum 31. Juli 2022 befristet eingestellte Pädagoginnen und Pädagogen können entsprechend bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 weiterbeschäftigt werden.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Unterricht für ukrainische geflüchtete Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel in Sprachlerngruppen mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ), im Sprach- und Fachunterricht auf Ukrainisch,
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht,
  • Einbringen von Erfahrung aus der Lebenswelt der Flüchtlinge sowie Schulung sozialer und gesellschaftlicher Kompetenzen zur Integration in Gesellschaft und Schule,
  • weitere mit der Lehrtätigkeit verbundene Aufgaben (Organisation der Lernumgebung, Begleitung von Exkursionen, Praxiserkundungen und Besuche an außerschulischen Lernorten, Vorbereitung von didaktischen Arbeitsmaterialien, unterrichtsnahe technisch-administrative Aufgaben wie Führen von Schülerlisten, Anwesenheitskotrolle u.a.).

Eingestellt werden können:

  • arbeitssuchende Lehrkräfte;
  • altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte;
  • beurlaubte Lehrkräfte;
  • Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten;
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen lehramtsbezogenen Abschluss, unabhängig davon, ob ein Anerkennungsverfahren beantragt oder beschieden wurde;
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss;
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem pädagogischen Abschluss.

Sollten Bewerbungsunterlagen, wie etwa Impfnachweise oder Abschlusszeugnisse aufgrund der Kriegswirren fehlen, genügt zunächst eine schriftliche Glaubhaftmachung. Die Unterlagen können nachgereicht werden. Sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine Einstellung als Schulassistentin bzw. Schulassistent in Betracht.

Alle Informationen für interessierte Bewerberinnen und Bewerber gibt es auf der Ukrainehilfe-Webseite.

 

* Aktualisiert am 5. Mai 2022

Suche

Unser soziales Netzwerk

Rechtliche Hinweise

Alle auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beitragsinhalte keine Gewähr.

Enthält ein Beitrag rechtliche Hinweise oder Empfehlungen, so sind diese unverbindlich und begründen keine Rechte. Enthält ein Beitrag einen Link zu einem anderen Internetangebot, wird keine Verantwortung für die Inhalte dieses Internetangebots übernommen.

Archiv

zurück zum Seitenanfang