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Kultusministerium fördert ab 2019 Fahrten zu Gedenkstätten

Kultusministerium fördert ab 2019 Fahrten zu Gedenkstätten

Erstmals werden ab 1. Januar 2019 Klassenfahrten zu Erinnerungsorten vom Sächsischen Kultusministerium gefördert. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf historischen Orten und Ereignissen des 20. Jahrhunderts. Dafür ist die neue Landesservicestelle »Lernorte des Erinnerns und Gedenkens« bei der Brücke/Most-Stiftung eingerichtet worden. Sie übernimmt die Koordination und Beratung der Schulen sowohl bei Fahrten innerhalb Sachsens als auch innerhalb Deutschlands und Europas.

Verschiedene Fördermöglichkeiten

Sachsen

Klassenfahrten zu Erinnerungsorten innerhalb Sachsens werden mit bis zu 500 Euro gefördert. Dafür sind im neuen Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 200.000 Euro eingeplant. Es wird ein Kostenerstattungsprogramm geben, das ab dem Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung steht. Einzige Voraussetzungen für eine Teilnahme ist neben dem zeitlichen Fokus auf das 20. Jahrhundert ein zielgruppengenaues pädagogisches Angebot der Lernorte.

Deutschland und Europa

Umfangreichere Bildungsfahrten im Kontext politisch-historischer Bildung außerhalb Sachsens zu Gedenkstätten für NS-Opfer oder zum Gedenken an Opfer der SED-Diktatur oder zum Deutschen Bundestag werden mit den Mitteln für Bildungsfahrten des Landesprogramms »Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie« unterstützt. Dafür gibt es verschiedene Pauschalen. Mehr Informationen zum Landesprogramm, den Antragsfristen und Voraussetzungen für eine Förderung gibt es hier.

Darüber hinaus können neben den notwendigen Eigenanteilen Mittel aus Bundesprogrammen und bundesweit tätigen Stiftungen wie der Bethe-Stiftung genutzt werden. Die Beratung dazu erfolgt über die Landesservicestelle »Lernorte des Erinnerns und Gedenkens«.

Wie war es bisher?

Bisher wurden Bildungsfahrten ausschließlich über das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie« gefördert.

Kontaktdaten Servicestelle

Landesservicestelle »Lernorte des Erinnerns und Gedenkens«
Reinhold-Becker-Straße 5, 01277 Dresden
Ansprechpartner: Tobias Kley
Telefon:
+49(0)351/ 433 14 224
+49(0)173/ 350 856 0
Mail: t.kley@bmst.eu


4 Kommentare zu “Kultusministerium fördert ab 2019 Fahrten zu Gedenkstätten

  1. Ich denke, dass das zumindest mal ein erster richtiger Schritt in Punkto ‚mehr politische und historische Bildung ‚ ist.
    Allein – er kommt um zwei Jahrzehnte zu spät.
    Die bildungspolitischen Verwerfungen in Sachsen sind dermaßen groß, dass das Programm wie der berühmte ‚Tropfen‘ wirkt, welcher den gesellschaftspolitischen Brand im Freistaat nicht zu löschen vermag.
    Dennoch richtig.
    Ulrich Ingenlath, Bautzen

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