Freie Schulen bekommen mehr Geld

Freie Schulen bekommen mehr Geld

Zum neuen Schuljahr 2018/2019 steigen die staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger. Gründe dafür sind unter anderem steigende Lehrergehälter im öffentlichen Schulwesen und ein höherer Verbraucherpreisindex. Um künftig noch aktuellere Daten zur Berechnung der Zuschüsse heranziehen zu können, kündigt Kultusminister Christian Piwarz gesetzliche Änderungen an.

Wie werden die Zuschüsse berechnet?

Jahr für Jahr werden die staatlichen Zuschüsse pro Schüler und Jahr neu berechnet und rechtszeitig vor Start des neuen Schuljahres veröffentlicht. Für die Berechnung der sogenannten Schülerausgabensätze werden unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachausgaben des Vorjahres herangezogen. Wenn also Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen mehr verdienen und der sächsische Verbraucherpreisindex steigt, erhöhen sich auch die staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger. In die Berechnung der Zuschüsse fließen ebenso auch Einflussfaktoren auf den Lehrerbedarf ein, wie zum Beispiel Minderungen im Stundendeputat oder Freistellungen.

Wie entwickeln sich die Schülerausgabensätze?

Der Verbraucherpreisindex erhöhte sich von Juni 2017 bis Juni 2018 um 2,1 Prozent. Auch die Bruttojahresentgelte der Lehrkräfte nahmen im Jahr 2017 je nach Schulart zwischen zwei bis vier Prozent zu. Damit steigen im Schuljahr 2018/2019 auch die Schülerausgabensätze für fast alle Schularten und das zum Teil erheblich. So steigen die Zuschüsse für freie Grundschulen um 146,41 EUR auf 4.200,76 EUR (+3,61 %), für Oberschulen um 170,52 EUR auf 5.823,05 EUR (+3,02 %) und für Gymnasien um 160,12 EUR auf 6.226,22 EUR (+2,64 %).

Die Schülerausgabensätze für die inklusive Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigen noch deutlicher. Grund ist ein gesetzlich geänderter Berechnungsfaktor für den Personalausgabenanteil der Lehrkräfte. Danach wachsen die Zuschüsse zum Beispiel für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung um 2.472,39 EUR auf 30.101,29 EUR (+8,95 %), für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung um 1.282,10 EUR auf 15.464,52 EUR (+9,04 %) und für den Förderschwerpunkt Lernen um 982,51 EUR auf 9.679,71 EUR (+11,3 %).

Im Detail sind die neuen Schülerausgabensätze hier dargestellt.

Sind die neuen Schülerausgabensätze endgültig?

Nein. Die Schülerausgabensätze sind vorläufig. „Um die neue Dynamik bei der Entwicklung der Bruttojahresentgelte und des Umfangs der Anrechnungsstunden im öffentlichen Schulwesen den freien Schulträgern ohne Verzögerung zu Gute kommen lassen zu können, werden wir das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft noch in diesem Jahr ändern. Künftig sollen die Werte des noch laufenden Schuljahres für die Schülerausgabensätze dieses Schuljahres genutzt werden. Das halte ich für ein Gebot der Fairness gegenüber den freien Trägern und werde dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreiten“, so Kultusminister Christian Piwarz. Geplant ist, dass mit neuen gesetzlichen Regelungen und aktuelleren Daten die Zuschüsse zum Ende des Schuljahres 2018/2019 noch einmal neu berechnet werden. Damit kann es zu Nachzahlungen kommen.

Mehr Geld für freie Schulen im Haushaltsentwurf

Der Regierungsentwurf des Kultushaushaltes für die Jahre 2019/2020 sieht steigende Zahlungen an Schulen in freier Trägerschaft vor. Laut Haushaltsentwurf wachsen die Zuschüsse von derzeit rund 352 Millionen (Mio.) EUR auf 392,2 Mio. EUR in 2019 und 422,7 Mio. EUR in 2020.

Im abgelaufenen Schuljahr 2017/2018 besuchten 67.780 Schülerinnen und Schüler 399 Schulen in freier Trägerschaft.

Nähere Angaben zur Finanzierung freier Schulträger gibt es hier.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

2 Kommentare

  1. Sylvia Boden 6 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    in der Anlage mit den Angaben der Zuschüsse pro Schüler und Jahr wird das Durchschnittsbruttoeinkommen der Lehrer im entsprechenden Jahr zugrunde gelegt und der angewendete Faktor 0,9 darauf bezogen. Ist bei der Ermittlung Durchschnittsbruttoeinkommen beachtet worden, dass der nicht unerhebliche Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung auch gezahlt werden muss? Wenn nicht, gibt es dafür weitere Zuschüsse?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvia Boden

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Boden,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Berechnung des Bruttojahresentgelt ist im § 14 Absatz 3 Satz 4 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geregelt. Danach werden der Arbeitgeberanteil zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherungen und die Zahlungen für die Zusatzversorgung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder berücksichtigt.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dirk Reelfs

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