Rund 527.300 Schülerinnen und Schüler starten am Montag (17. August) in ein neues Schuljahr. Für rund 37.700 Erstklässler (2025: 38.388) beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt. Von mehr Medienbildung, über die Modernisierung aller Lehrpläne bis zum Handyverbot bis Klassenstufe 8 - das ist neu im Schuljahr 2026/27.
Bisher hat der Freistaat Sachsen in Vorbereitung auf das kommende Schuljahr insgesamt 905 Lehrkräfte eingestellt. Diese teilen sich auf in 731 grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sowie 17 pädagogische Fachkräfte. Hinzu kommen 157 Seiteneinsteiger, die zum neuen Schuljahr vor der Klasse stehen und unterrichten. 87 der eingestellten grundständig ausgebildeten Lehrkräfte wurden in anderen Bundesländern ausgebildet.
Ein Großteil der Absolventen bewarb sich für eine Anstellung in den Ballungsgebieten Leipzig und Dresden. Allen ausgebildeten Bewerbern wurde ein Einstellungsangebot gemacht.
Kultusminister Conrad Clemens: »Wir werden Unterrichtsausfall im neuen Schuljahr weiter senken. Die größte Herausforderung bleibt die gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Lehrerinnen und Lehrer auf ganz Sachsen. Ein Teil der jungen Lehrkräfte möchte ausschließlich in Leipzig arbeiten. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, eine gute Unterrichtsversorgung im ganzen Freistaat zu gewährleisten. Das gelingt nur, wenn wir gemeinsam umdenken. Ich danke all denjenigen, die bereit waren, einen etwas längeren Anfahrtsweg auf sich zu nehmen oder gar ihre gewohnte Umgebung zu verlassen. Wir alle verfolgen dasselbe Ziel: Kindern überall in Sachsen – unabhängig von Wohnort und Schulart – den besten Unterricht zu ermöglichen.«
Was neu ist im Schuljahr 2026/2027
Bildungsland 2030: Sachsen modernisiert alle 528 Lehrpläne
Das Schuljahr 2026/2027 ist das zweite Jahr der Umsetzung der Strategie Bildungsland Sachsen 2030 zur Weiterentwicklung des sächsischen Bildungssystems. Die Strategie gewinnt damit zunehmend an Sichtbarkeit im schulischen Alltag. Einzelne Maßnahmen wurden in bestehende Prozesse und Unterstützungsangebote integriert oder als neue pädagogische Handlungsansätze aufgegriffen. Im kommenden Schuljahr wird dies fortgesetzt.
Als ein zentraler Entwicklungsschritt auf dem Weg zum Bildungsland beginnt in diesem Schuljahr die Modernisierung der Lehrpläne. Erstmals seit 2004 werden gleichzeitig alle 528 Lehrplandokumente aller Fächer und Schularten überarbeitet. Die Lehrpläne sollen den Schülerinnen und Schülern künftig mehr Kompetenzen vermitteln und pädagogische Freiräume für Übungs- und Vertiefungsphasen geben. Zudem werden die Lehrpläne an neue gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen angepasst. Dazu zählen neben Demokratie- und Medienbildung auch Digitalisierung und sprachliche Bildung. Die Novellierung soll bis 2030 abgeschlossen sein.
Fokus auf Medienbildung und Digitalisierung
Die Themen Medienbildung und Digitalisierung sind ein zentraler Schwerpunkt des Handlungsfeldes »Lernen« in der Strategie Bildungsland 2030 und werden auch im Schuljahr 2026/2027 weiterentwickelt.
Zur Förderung der Medienbildung steht auch im neuen Schuljahr allen weiterführenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft das Lernsystem »bettermarks« für die Klassenstufen 5 bis 12 zur Verfügung. Darüber hinaus wurde das Angebot auf die Primarstufe erweitert und kann nun ab Klassenstufe 3 genutzt werden. Im laufenden Schuljahr wird den Schulen zudem der Medienpass für die Klassenstufen 5 bis 8 sowie der Orientierungsrahmen »Medienbildung ab Klasse 1« zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig sollen Schülerinnen und Schüler vor den Risiken hoher Bildschirmzeiten geschützt und konzentriertes Lernen in den Schulen gestärkt werden. Dafür wird das bereits seit Februar 2026 an den Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen geltende Handyverbot auf die Klassenstufe 5 bis 8 ausgeweitet.
Aber was genau bedeutet das Verbot? Welche Geräte sind eingeschlossen? Welche Ausnahmen gelten? Und wie lassen sich pädagogische Ziele und Medienbildung mit klaren Regeln im Umgang mit mobilen Endgeräten verbinden? Dazu hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Schule zusammengestellt:
Gilt das Verbot ausschließlich für den Unterricht oder für das gesamte Schulgelände – also auch in den Pausen?
Das Verbot gilt grundsätzlich für das gesamte Schulgelände. Es umfasst damit sowohl den Unterricht als auch die Pausen sowie andere Zeiten, die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Schule auf dem Schulgelände verbringen. Ziel ist es, einen störungsfreien Schulalltag zu fördern und Raum für persönliche Begegnungen, Bewegung und gemeinschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Das schulrechtliche Verbot gilt allerdings nicht für den Hort. Für den Hort gelten die jeweiligen einrichtungsbezogenen Regelungen.
Gilt das Verbot ausschließlich für Smartphones? Welche Reglungen gelten für andere private mobile Endgeräte wie Smartwatches und Co.?
Das Verbot bezieht sich nicht nur auf Smartphones. Es gilt grundsätzlich für alle privaten mobilen Endgeräte, d. h. tragbare elektronische Geräte, die dem Zugriff auf das Internet, der Sprach-, Bild- oder Videokommunikation oder Informationsverarbeitung dienen. Dazu gehören insbesondere Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches sowie vergleichbare digitale Geräte.
Sollen die privaten mobilen Endgeräte ausgeschaltet in den Taschen bleiben, eingesammelt oder in eigens dafür vorgesehenen Verstauvorrichtungen verbleiben (z. B. Handy-Safe)?
Die konkrete Umsetzung des Verbots wird von den Schulen in Eigenverantwortung und im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten festgelegt. Entscheidend ist, dass die schulischen Regelungen transparent kommuniziert und einheitlich umgesetzt werden.
Dürfen Eltern ihren Kindern mobile Endgeräte für den Schulweg mitgeben?
Das Verbot gilt ausschließlich auf dem Schulgelände. Für den Schulweg können Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind ein privates mobiles Endgerät mitführt. Während der Schulzeit gewährleistet die Schule die Erreichbarkeit in dringenden Fällen über die üblichen Kommunikationswege, insbesondere über das Sekretariat. Letztes sollte klar und transparent kommuniziert werden.
Welche Ausnahmen vom Verbot gibt es?
Die Nutzung ist ausdrücklich erlaubt, wenn diese zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist. Hierunter fällt z. B. eine Nutzung zur Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabetespatienten. Weitere Ausnahmen können entweder im Einzelfall von der Lehrkraft oder durch die Schulkonferenz beschlossen werden. Das Verbot privater mobiler Endgeräte bedeutet nicht, dass auf digitale Bildung verzichtet wird. Medienbildung bleibt ein zentraler Bildungsauftrag der Schule. Zudem können Lehrkräfte die Nutzung privater Geräte für pädagogische Zwecke im Einzelfall zulassen.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter: https://mesax.de/handy
Reform der Lehrkräftebildung
Zum Schuljahr 2026/2027 wurde die Lehrkräfteaus- und -weiterbildung angepasst. Die Änderungen sorgen für Qualitätsverbesserungen und mehr Praxisbezug im Rahmen der grundständigen Ausbildung. Dazu gehört auch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Referendarinnen und Referendare. Im 1. Schulhalbjahr 2026/2027 entsteht so ein Plus an Arbeitsvermögen im Umfang von circa 58 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ), im 2. Schulhalbjahr im Umfang von circa 112 VZÄ.
Eigener Stellenplan für Assistenzkräfte und pädagogische Fachkräfte
Voraussichtlich am Ende des Kalenderjahres wird der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt 2027/2028 beschließen. Der Regierungsentwurf sieht neben Stellen für Lehrkräfte erstmalig 800 Stellen für Assistenzkräfte und 700 Stellen für pädagogische Fachkräfte in einem eigenen Stellenplan vor. Multiprofessionelle Teams an Sachsens Schulen werden damit gestärkt und bisher befristet angestellte Assistenzkräfte erhalten ein klares Versprechen für die Zukunft.
Datengestützte Schulentwicklung
Sachsen wird den Bereich der datengestützten Qualitätsentwicklung und Steuerung ausbauen, um Unterricht weiterzuentwickeln und die Wirksamkeit unterschiedlicher Instrumente und Methoden zu erkennen. In einem ersten Schritt wurden dafür die strategischen Ziele identifiziert, die im Rahmen dieser datengestützten Qualitätsentwicklung und Steuerung regelmäßig zu überprüfen sind. Der Fokus liegt zunächst auf Kompetenz- und Leistungsentwicklung, Chancengerechtigkeit, Wohlbefinden und auf Persönlichkeitsentwicklung.
Jüdisches Themenjahr
Das landesweite Themenjahr TACHELES bietet Schulen, Lehrkräfte und an Schulklassen noch bis zum 12. Dezember 2026 vielfältige Veranstaltungen und Begegnungsmöglichkeiten zum Kennenlernen jüdischer Kultur und Geschichte. Workshops, Ausstellungen, Wettbewerbe, Fortbildungen und weitere kreative Formate eröffnen unterschiedliche Zugänge und setzen zugleich Impulse für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und demokratischer Verantwortung.
