Der Freistaat Sachsen will mit einer großen und alle Bereiche betreffenden Reform seine öffentliche Verwaltung modernisieren. Die am 29. April 2026 beschlossene Modernisierungsagenda soll in Zeiten des demographischen Wandels für mehr Effizienz in der Verwaltung sorgen. Die Maßnahmen sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden, einige bedürfen jedoch noch weiterer Detailplanungen. Vereinzelt sind Gesetzesänderungen notwendig.
Was bedeutet das für den Bildungsbereich?
Wohnortnahe Schulen erhalten
In Zeiten sinkender Kinderzahlen sichert der Freistaat Sachsen nicht nur die hohe Bildungsqualität, sondern auch das wohnortnahe Schulnetz. Bei der weiteren Schulnetzplanung werden dafür die bestehenden Möglichkeiten vor Ort genutzt, etwa der jahrgangsübergreifende Unterricht, die einzügige Führung von Oberschulen und der Hybridunterricht. Mit Blick auf die demographische Entwicklung wird zugleich das Wachstum von Schulen in freier Trägerschaft stärker in den Blick genommen und die Genehmigungsvoraussetzungen für Neugründungen gestrafft.
Bildungsqualität sichern und Lehrkräfte entlasten
Die Arbeitszeitstudie unter Lehrkräften und Schulleitungen hat ein differenziertes Bild ergeben. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des unabhängigen Expertengremiums bis Jahresende einen Maßnahmenplan vorlegen. Ziel ist es, Lehrkräfte und Schulleitungen zu entlasten, um ein angemessenes Verhältnis von Unterrichtstätigkeit und sonstigen Aufgaben zu sichern. Darüber hinaus werden zum Schuljahr 2026/2027 freiwillige Arbeitszeitkonten eingeführt.
Sonderregelungen zur Altersgrenze für verbeamtete Lehrkräfte entfallen
Aktuell treten verbeamtete Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das um ein Jahr unter der jeweiligen Altersgrenze liegende Lebensjahr vollenden. Damit sind sie gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten privilegiert, die erst mit dem Ablauf des Monats in den Ruhestand treten, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Diese Sonderregelung soll analog zu nahezu allen anderen Bundesländern entfallen – mit einer gewissen Übergangszeit. Ebenso geplant ist eine Anhebung der Antragsaltersgrenze um mindestens zwei Jahre.
Verwaltung verschlanken
Beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) sollen Effizienzgewinne durch räumliche bzw. organisatorische Zusammenlegungen erzielt werden. So wird angestrebt, zum einen den Standort Radebeul, den Standort Dresden und die Lehrerausbildungsstätte Dresden perspektivisch enger miteinander zu verzahnen und zum anderen den Leitungsbereich des LaSuB in Chemnitz und den Standort Chemnitz räumlich zusammenzuführen.
Zusammenarbeit von Schule und Hort verbessern
In Sachsen gibt es eine große Vielzahl an Ganztagsangeboten und eine umfassende Ganztagsbetreuung, die eine Erfüllung des neuen Rechtsanspruchs absichert. Das System soll gemeinsam mit den Kommunen im Sinne eines rhythmisierten Schulalltags weiterentwickelt werden.
