Sachsen lockt Referendare mit 1000 Euro Zulage aufs Land

Sachsen lockt Referendare mit 1000 Euro Zulage aufs Land

Sachsen will Referendare mit einer Gehaltszulage von rund 1000 Euro dazu bewegen, ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. Der Anwärtersonderzuschlag wird Studienreferendaren aller Schularten gewährt. Darüber hinaus stärkt Sachsen die Lehrerausbildung im ländlichen Raum und schafft in Annaberg-Buchholz und Löbau je eine zusätzliche Ausbildungsstätte für Studienreferendare im Grundschullehramt.

„Mit diesen beiden Maßnahmen soll es uns besser als bisher gelingen, Lehrernachwuchs an Bedarfsregionen zu binden. Wer den Anwärtersonderzuschlag bekommt, gehört zu den bestbezahlten Referendaren in ganz Deutschland“, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am Dienstag, 15. Januar, in Dresden.

Der Anwärtersonderzuschlag wird erstmalig ab dem 1. August 2019 angeboten. Studienreferendare, die zu diesem Zeitpunkt den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1500 Euro brutto einen monatlichen Zuschlag in Höhe von rund 1000 Euro brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Der Zuschlag ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen müssen sich die Referendare verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Dazu erhalten die Referendare nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom Landesamt für Schule und Bildung ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen. Zum anderen muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfsregion* absolviert werden. Als Bedarfsregionen gelten alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden. In diesen Regionen gibt es einen erheblichen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, der aktuell nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden kann.

Auch Referendare, die bereits  den Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2019 antreten, können ab dem 1. August 2019 in den Genuss des monatlichen Anwärtersonderzuschlages kommen. Für diese Gruppe gibt es jedoch zwei Optionen. Wer den Zuschlag rückwirkend gezahlt bekommen möchte, muss sich ebenso verpflichten, nach erfolgreicher Ausbildung für fünf Jahre an einer Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer den Zuschlag lediglich für 12 Monate gezahlt bekommen möchte, muss sich für drei Jahre und vier Monate für eine Tätigkeit in einer Bedarfsregion entscheiden.

Referendaren, die bereits seit dem 1. August 2018 im Vorbereitungsdienst sind, werden auch zwei Optionen angeboten. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, den Anwärtersonderzuschlag rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 noch für 12 Monate zu beziehen. Im Gegenzug müssen sie sich anschließend verpflichten, als Lehrkraft für drei Jahre und vier Monate in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer jedoch den Zuschlag ab dem 1. August 2019 lediglich für sechs Monate  beziehen möchte, für den verkürzt sich die verpflichtende Tätigkeit in einer Bedarfsregion auf 20 Monate. Als Besonderheit ist aber für beide Optionen zu beachten, dass der gegenwärtige Zuschlag von 390 €, den diese Referendare bereits erhalten, verrechnet werden muss.

Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Gewährung des Anwärtersonderzuschlages ist in Vorbereitung. Dazu wird es auch eine Anhörung geben. Änderungen im Ergebnis der Anhörung sind möglich.

Das Kultusministerium wird bezüglich der Regelungen zum Anwärtersonderzuschlag nach einem Jahr prüfen, ob die gewünschte Lenkungswirkung eintritt. Die Regelungen könnten dann eventuell angepasst werden.

Um mehr Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen, werden für das Lehramt an Grundschulen auch zwei neue Lehrerausbildungsstätten eingerichtet. So wird im ostsächsischen Löbau eine ehemalige Lehrerausbildungsstätte wieder ins Leben gerufen. Dort bestand bereits in den 90er Jahren ein Lehrerbildungsseminar. In Westsachsen wird eine neue Ausbildungsstätte in Annaberg-Buchholz entstehen. Dafür wird ein seit mehreren Jahren fast leerstehendes Gebäude des Beruflichen Schulzentrums Annaberg ertüchtigt.

Nähere Informationen zu den bisherigen Lehrerausbildungsstätten an den Universitätsstandorten gibt es hier.

*Gemeinden, für die der Zuschlag nicht gewährt wird:

Standort Dresden Standort Leipzig Standort Bautzen
Bannewitz Belgershain Ottendorf-Okrilla
Coswig Bennewitz Radeberg
Wilsdruff Böhlen  
Dohna Borsdorf  
Dresden Brandis  
Freital Großpösna  
Heidenau Leipzig  
Kreischa Machern  
Meißen Markranstädt  
Moritzburg Markkleeberg  
Pirna Naunhof  
Rabenau Parthenstein  
Radebeul Schkeuditz  
Radeburg Taucha  
Tharandt Zwenkau  

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

20 Kommentare

  1. Antonia 5 Jahren vor

    Hallo,
    Meine Frage ist, ob ich mich prinzipiell für das Land verpflichte, oder mir einen Landkreis aussuchen darf.
    Danke für die Rückmeldung!

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Hallo Antonia,
      sowohl für den Einsatz im Vorbereitungsdienst als auch für eine anschließende Einstellung als Lehrkraft erhalten Sie vom Landesamt für Schule und Bildung Angebote mit möglichen Einsatzschulen. In beiden Fällen können Sie zwar bevorzugte Einsatzorte nennen, aber ob es klappt, hängt natürlich von den Ausbildungskapazitäten bzw. Bedarfen ab.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  2. Lehramtsstudent 5 Jahren vor

    Guten Tag,
    ist es zum Erhalt der Zulage erforderlich, sich bereits bei der Bewerbung um einen Ref-Platz bewusst für die ländliche Bedarfsregion zu entscheiden?

    Oder ist es auch möglich, sich z.B. zunächst für den Raum Dresden zu bewerben, und dann – wenn dieser Bewerbungswunsch nicht erfüllt werden kann und lediglich ein Ref-Platzangebot für eine ländliche Region erfolgt – mit Zulage auf die ländliche Region zu wechseln?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sie sollten sich schon bei der Bewerbung um einen Ref.-Platz für eine Bedarfsregion entscheiden.

  3. Jana Geburt 5 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit der Anwärterzulage bei Seiteneinsteigern, die sich nach Anerkennung zweier Fächer für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen werden? Meine Ausbildungsschule befindet sich nämlich in einer Bedarfsregion und ich bewerbe mich aktuell für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Könnte ich demnach auch eine Zulage beantragen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Geburt,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Sie enttäuschen. Der Anwärtersonderzuschlag wird grundsätzlich nur Studienreferendaren im grundständigen Vorbereitungsdienst gewährt werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  4. Christina 5 Jahren vor

    Guten Tag,
    diese Maßnahme ist wirklich sehr erfreulich und hoffentlich folgen weitere, sodass sich auch die Arbeitssituation an den Schulen und das Lernen für die Schülerinnen und Schüler stressfreier und effektiver gestalten wird.
    Zwei weitere Frage zur angedachten Maßnahme und der zukünftigen VWV:
    Wird diese auch gewährt bei familienbedingter oder freiwilliger Teilzeit bei Einstieg in den Schuldienst?
    Habe ich Einfluss auf die Schulwahl und könnte beispielsweise an der freien Schule bleiben, an der ich gerade das Referendariat absolviere?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Guten Tag Christina,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sobald die entsprechende Verwaltungsvorschrift vorliegt, können Fragen wie diese gern beantwortet werden. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

      Einen schönen Tag
      Lynn Winkler

  5. M.Just 5 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit Referendaren, welche bereits im Februar 2018 den Vorbereitungsdienst angetreten haben? Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, dann arbeiten ab Februar „Altreferendare“ ein halbes Jahr zusammen mit Neureferendaren, allerdings mit 600€ weniger im Geldbeutel.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber M.Just,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es stimmt: Die Möglichkeit, den Anwärtersonderzuschlag noch in Anspruch zu nehmen, wird bis zu denjenigen Referendaren eröffnet, die seit 1. August 2018 im Vorbereitungsdienst sind. Diejenigen, die im Februar 2018 begonnen haben, fallen nicht mehr darunter.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • MS 5 Jahren vor

      Lieber M.Just, ihren zukünftigen Mentoren geht es nicht anders. Ihre Gehaltseinbußen belaufen sich auf 18 Monate. Deren auf zog Jahre bis zur Rente. Als zukünftiger Beamter dürfen sie schon bald die andere Position einnehmen..

  6. Marcus 5 Jahren vor

    Hallo. Wird diese Zulage mit anderen wie dem Familienzuschlag verrechnet werden oder erhält man sie immer in voller Höhe?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Die Angaben für das Anwärtergrundgehalt und die Anwärtersonderzulage sind immer brutto.

    • Marcus 5 Jahren vor

      Vielen Dank für Ihre Antwort. Das es sich um Brutto-Beträge handelt ist klar, die Frage ist, ob ich weniger Sonderzulage bekomme, wenn ich bereits Familienzuschläge bekomme.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Marcus,

      nach derzeitigem Stand ist es nicht vorgesehen, dass der Anwärtersonderzuschlag mit dem Familienzuschlag verrechnet wird.

      Einen angenehmen Nachmittag
      Lynn Winkler

  7. Franziska 5 Jahren vor

    Hallo!

    Für diejenigen, die ihr Referendariat zum 01.02.2019 antreten und diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen konnten, weil die Maßnahme mit der Mehrvergütung im letzten Jahr noch nicht „offiziell“ war, wie verhält es sich da?
    Wenn diese Lehramtsanwärter nicht in Bedarfsregionen ihre 2. Staatsprüfung ablegen werden, sich aber für die Zeit danach in einer verpflichten würden, gilt dann ebenso der Zuschlag? Es konnte ja nicht in den Entscheidungsprozess bei der Schulauswahl eingebracht werden, da es erst jetzt beschlossen wurde…

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Hallo Franziska,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, auch die Referendare, die zum 1. Februar 2019 beginnen, können den Zuschlag erhalten. Auch wenn sie ihren Vorbereitungsdienst nicht in einer Bedarfsregion absolvieren. Sie können auch entscheiden, ob sie den Zuschlag rückwirkend gezahlt bekommen möchten. Details zu den zwei Optionen können Sie gern in Absatz 4 nachlesen.

      Einen schönen Tag
      Lynn Winkler

  8. B Schi 5 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    das sind ja gute Nachrichten für einen Referendar seit August 2018 in einer Bedarfsregion ausgebildet wird. Es ist gut zu hören, dass das Ministerium seinen Worten auch Taten folgen lässt.

    Zu o.g. Mitteilung habe ich mehrere Rückfragen:
    Ab wann ist die Beantragung möglich? Gibt es ein begrenztes Kontingent für diese Zulage? Ist die Zulage von weiteren Faktoren wie Fächerkombination abhängig? Erhalten diese Zulage auch Referendare die sich ab 01.02.2019 verbeamten lassen?

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiller,
      gern will ich Ihre Fragen beantworten. Allerdings muss ich voranstellen, dass eine entsprechende Verwaltungsvorschrift noch durch den Prozess der Anhörung muss. Änderungen sind möglich. Meine Antworten stehen daher unter einem gewissen Vorbehalt.
      Alle Referendare, die ab dem 1.2.2019 in den Vorbereitungsdienst gehen sind Beamte auf Widerruf. Auch sie können die Zulage erhalten. Die Optionen, die für diese Gruppe der Betroffenen zur Wahl stehen, können Sie im Blog nachlesen. Das Ministerium plant nicht, die Zahlung der Zulage an Fächerkombinationen zu knüpfen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift soll zum 1. August 2019 in Kraft treten. Das Landesamt für Schule wird nach Fertigstellung der Verwaltungsvorschrift an Studienreferendare herantreten und ein persönliches Angebot unterbreiten.
      Herzliche Grüße
      Dirk Reelfs

Pingbacks

  1. […] Sachsen lockt Referendare mit 1000 Euro Zulage aufs Land […]