„Ein guter Anfang“- Interview mit Bildungsexperten zur Schulgesetznovelle

„Ein guter Anfang“- Interview mit Bildungsexperten zur Schulgesetznovelle

Für die kommende Ausgabe unserer Zeitschrift „KLASSE“ haben Vertreter von Landesschülerrat, Landeselternrat und GEW sowie eine Schulleiterin über den Entwurf des neuen sächsischen Schulgesetzes diskutiert. Brennpunktthemen dabei waren Eigenverantwortung und Inklusion. Einen Auszug aus dem Interview gibt es jetzt hier vorab.

Herr Roderfeld

Friedrich Roderfeld ist Schüler eines Beruflichen Gymnasiums und Vorsitzender des LandesSchülerRates. Foto: André Forner

Frau kruse

Ursula-Maren Kruse ist Lehrerin und Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften. Außerdem sitzt sie seit 2004 im Medienrat der SLM. Foto: André Forner

Anne-Kathrin Kreis ist Schulleiterin der Oberschule Clara Zetkin in Freiberg. Neben der Schulleitertätigkeit unterrichtet sie Englisch. Foto: André Forner

Peter Lorenz ist Vater von fünf Töchtern. Er engagiert sich als Vorsitzender des LandesElternRates in Sachsen und KreisElternRatsvorsitzender von Mittelsachsen. Korrektur 11.02.16: Nicht Peter Lorenz sondern Iris Kundt (Mitglied LER Vorstand und sächsische Delegierte in den BER) vertritt die Interessen der sächsischen Eltern im BundesElternRat Foto: Manja Kelch

„Eigenverantwortung für Schulen“ hat im Gesetzentwurf erstmals einen eigenen Paragraphen bekommen. Wie wichtig ist das für Sie?

Peter Lorenz: Die Eigenverantwortung der Schule war einer der Schwerpunkte der Eltern – also mehr Mitspracherecht, mehr Gestaltungsrecht. Darum empfehlen wir, auch den Schulträger mit ins Boot zu holen. Wir wollen das nicht grundsätzlich als Pflicht, sondern die Möglichkeit eröffnen, dass Schulträger, Schulen, Eltern – also alle an der Schule Beteiligten – viel gestalten können.

Friedrich Roderfeld: Uns geht bei der Eigenverantwortung der neue Schulgesetzentwurf noch nicht weit genug: Etwa beim Thema Schulkonten: Das neue Schulgesetz sieht vor, dass der Schulträger einzelne unternehmerische Kompetenzen an den Schulleiter abgeben kann. Diese „Kann“-Formulierung sagt, dass es keine Pflicht ist. Das sehen wir nicht als großen Fortschritt. Dennoch, es freut uns, dass das Thema Eigenverantwortung eine große Rolle spielt. Wie das umgesetzt werden kann, wird sich dann in der Realität zeigen.

Uschi Kruse: Das im Gesetz überhaupt ein Satz zum Schulkonto steht, finde ich positiv. Das Wort „sollte“ ist an dieser Stelle allerdings falsch. Schulkonten sind schon notwendig, um bestimmte Haftungsfragen, auch für Lehrerinnen und Lehrer, zu klären. Mir wäre mehr Eigenverantwortung, insbesondere bei pädagogischen Fragen, wesentlich wichtiger gewesen. Oft wird allerdings nur so getan, als gäbe es mehr Eigenverantwortung für die Schule. In Wirklichkeit geht es um mehr Verpflichtungen für, so steht es dann im Gesetz, „den Schulleiter“ – meistens sind es in Sachsen übrigens Schulleiterinnen. Und da kommt für mich die Frage auf: Wenn zusätzliche Aufgaben übertragen werden, gibt es dafür irgendwelche Ressourcen? Ich weiß: Das wird im Schulgesetz nicht geregelt. Aber angesichts der Personalsituation bin ich bei neuen Aufgaben für die Schulen derzeit besorgt und skeptisch.

Anne-Kathrin Kreis: Ich denke, dass so auch die Möglichkeiten für Schulen besser werden, eigenverantwortlich viele Dinge umzusetzen. Man kann auch nicht alles so detailgetreu aufschreiben. Bei den Schulkonten gebe ich Recht. Aber das ist so ein kleiner Teil der ganzen Geschichte. Und wenn ich über personelle und finanzielle Ressourcen mitentscheiden kann, dann finde ich das gut.

Lorenz: Was uns fehlt, ist der tatsächliche Rahmen. Das ist die große Unbekannte: Wie viele Möglichkeiten ein Schulleiter hat, zum Beispiel sein Personal selbst zu bestimmen. Da fehlen uns die Ausgestaltungsmöglichkeiten, die auch ressourcenabhängig sind. Aber es ist ein guter Anfang.

KLASSE: Wie viel Eigenverantwortung tut Schulen denn gut? Kann das jede Schule so umsetzen?

Kreis: Wenn eine Schule ein Schulprogramm und ein Schulkonzept hat, dann hat man auch gewisse Vorstellungen, in welche Richtung sich eine Schule entwickeln sollte. Diese Eigenverantwortung heißt, dass ich über finanzielle Dinge entscheiden kann. Aber ich denke auch, dass wir einen Ansprechpartner für uns brauchen, weil wir nicht alles alleine regeln können.

Kruse: Ich sage Ihnen, wo ich die Grenzen bei Eigenverantwortung sehe. Es gab immer wieder große Diskussionen darüber, ob die Schulen, wie in anderen Ländern auch, selber einstellen sollen. Ich verstehe, dass Schulleiter und Schulleiterinnen das gerne wollen. In der gegenwärtigen Situation muss man damit allerdings vorsichtig sein. Sonst gibt es Schulen, da stehen die Bewerberinnen und Bewerber die Treppe hoch. Und dann gibt es Schulen, da bewirbt sich überhaupt keiner. Das heißt, an dieser Stelle brauchen wir, angesichts der schwierigen Situation in Sachsen, ein Mindestmaß an zentraler Steuerung.

Roderfeld: Wir stellen uns das auch nicht so vor, dass die Schule selber ausschreiben darf. Aber die Schulkonferenz sollte über Personalangelegenheiten mitbestimmen dürfen, zum Beispiel dass sich Lehreranwärter dort vorstellen.

Kruse: Da bin ich ganz anderer Auffassung. Denn die Schulkonferenz ist nicht der Arbeitgeber.

Roderfeld: Wir fänden es gut, wenn Schüler gemeinsam mit Eltern, Kollegium und Schulleitung sagen dürften, ob der Lehrer zu der Schule passt oder nicht.

Kruse: Das würde ich ganz schrecklich finden und ich kann es mir auch rechtlich nur schwierig vorstellen. Lehrer werden nach Eignung, Leistungen und Fähigkeiten eingestellt und nicht danach, wie sie in der Schulkonferenz vortanzen. Aber ein stärkeres Votum der Schulleitung – das würde ich mir wünschen.

Kreis: Das sehe ich auch so – ein Votum der Schulleitung. Dass man dann schaut: Ist es ein Kollege, der zu uns passt? Oder hat er ganz andere Vorstellungen von Schule?

KLASSE: Stichwort „Inklusion“. Wie offen stehen Sie diesem Thema gegenüber?

Kreis: Die Lehrer wollen, dass die Förderschule als zentrale Institution bestehen bleibt. Das ist auch wichtig. Ohne absprechen zu wollen, dass in dem ein oder anderen Fall die Kinder an einer Regelschule, wenn die Bedingungen da sind, unterrichtet werden können. Dem stehen wir auch offen gegenüber. Aber es ist wieder eine neue Herausforderung für uns, wo Kollegen geschult werden müssen, wenn Förderkinder oder Kinder mit Behinderungen an der Schule sind.

Kruse: Ich hätte mir gewünscht, man hätte klar und deutlich gesagt: Wir wollen Inklusion und dafür stellen wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Jetzt ist es umgekehrt: Wenn die Ressourcen da sind, bei denen unklar ist, ob sie geschaffen werden, dann kann Inklusion stattfinden. So wird es nicht funktionieren. An dieser Stelle finde ich das Schulgesetz besonders ärgerlich und besonders unehrlich.

KLASSE: Aber die Ressourcen-Frage wird doch im Gesetz gar nicht geregelt, sondern ist eine politische Frage.

Kruse: Das stimmt. Aber die Ressourcen-Frage wird ja an genau dieser Stelle im Gesetz formuliert. Da steht: „Wenn die Ressourcen vorhanden sind, dann kann man…“ Wenn man diesen Satz ausgespart hätte, dann wäre eine Verpflichtung für die Haushaltsgesetzgebung entstanden.

KLASSE: Wie sieht denn die Schülerschaft das Thema „gemeinsam lernen“?

Roderfeld: Wir befürworten die Inklusion von Behinderten. Wir sprechen uns zwar auch für den Erhalt von Förderschulen aus, aber sagen auch, dass bestimmte Leute mit bestimmten Bedürfnissen integriert werden sollten. Insbesondere bei Lern- und Körperbehinderten macht das auch Sinn. Wir sagen auch, dass es Kooperationsklassen geben muss. Da werden bestimmte Unterrichtsinhalte gemeinsam mit Förder- und Regelschülern gelehrt.

Kruse: Die Mehrheit der Schüler mit Förderbedarf, die wir in Sachsen haben, ist gar nicht an Schulen, wie beispielsweise einer Blindenschule. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, gerade in diesem ersten Schritt, nun blinde Körperbehinderte zu integrieren. Die Mehrheit, das sind Schüler, die jetzt in Lernförderschulen oder Schulen für Erziehungshilfe sind. Damit müssen wir uns doch auseinandersetzen: Wie es sein kann, dass in den östlichen Bundesländern, insbesondere Sachsen, ein so exorbitant hoher Förderbedarf festgestellt wird. Gerade da ist Integration eigentlich dringend notwendig. Das erfordert aber Ressourcen, Fingerspitzengefühl und geschultes Personal.

Lorenz: Wir halten das Thema Inklusion für nicht ausgereift formuliert, weil es darin keine Rechtssicherheit für die Eltern gibt. Wir hatten außerdem externe Beratungsstellen angeregt, sodass Eltern erst einmal beraten werden – von einer unabhängigen Stelle. Die wird dann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Regelschule sinnvoll ist oder eine andere Einrichtung besser wäre. Das würde helfen, die Eltern vernünftig zu beraten. Die Beratung muss vom Kinde ausgehen und nicht von Ressourcen oder persönlichen Befindlichkeiten abhängen.

KLASSE: Das Thema „Gemeinschaftsschule“ wurde nicht im neuen Gesetz verankert, die Zweigliedrigkeit bleibt bestehen. Sehen Sie das auch als den richtigen Weg?

Kreis: Für mich ist der Weg der Mittelschule bzw. jetzt Oberschule ein gangbarer Weg. Wir haben über viele Jahre ein System entwickelt, was gut funktioniert. Natürlich ist es eine große Aufgabe zu gucken, welcher Bildungsabschluss für das Kind der richtige ist. Gerade für lernschwache Kinder ist die Förderung an den Schulen eine ganz große Herausforderung.

Lorenz: Wir hätten es gern noch einen Schritt weiter: Dass die Schule, die die Möglichkeiten hat, es bis zum Abitur bringen kann. Das wäre eine Art Campus, der so flexibel ist, dass er sich den regionalen Bedürfnissen anpassen kann. Das ist attraktiv und spart weite Wege.

Kruse: Ich will jetzt nicht wieder die alten Diskussionen führen. Und natürlich kenne ich den Koalitionsvertrag. Aber was ich nicht verstehe, ist, warum man Gemeinschaftsschulen in Sachsen verbietet. Warum untersagt man Eltern und Schulträgern eine solche Schulkonstruktion? Warum können sich nicht Grund- und Mittelschulen zusammenschließen oder mehrere Mittelschulen, die eine gymnasiale Oberstufe drauf setzen? Es wäre ja nicht zwingend, alle Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Das würde auch gar nicht passieren.

KLASSE: Für „Schulen im ländlichen Raum“ gibt es jetzt im Gesetzentwurf aber andere Alternativen, den Schulstandort langfristig zu sichern. Wie sehen Sie das?

Kruse: Was ich an dieser Stelle bedauere, ist, dass man mit dem jahrgangsübergreifenden Unterricht – den ich für vernünftig halte – so wie es jetzt geregelt ist, nur für kleine Standorte zulässt. Er könnte ja auch ein Konzept für eine große Schule im Zentrum von Leipzig, Dresden oder Chemnitz sein. Warum nicht? Ansonsten finde ich alle Anstrengungen gut, mit denen versucht wird, Schulstandorte so weit wie möglich zu erhalten. Schon jetzt fahren Kinder viel zu lange, um eine Schule zu erreichen.

Kreis: Prinzipiell ist es gut, Schulstandorte zu erhalten. Was ich für kleine Oberschulen problematisch sehe, das sind die Wahlmöglichkeiten. Da sehe ich für Neigungskurse und Fremdsprachen schon ein Problem, sich da vielseitig zu orientieren.

Roderfeld: Aus meiner Sicht sollte die Oberschule ein ganz anderes Profil haben: das praktische Profil. Und das sollte man auch mehr hervorheben, eine verstärkte Durchlässigkeit zum Gymnasium ist dafür nicht unbedingt entscheidend. Ich muss auch sagen, dass die Oberschule nicht den Ruf hat, den sie eigentlich haben sollte. Schließlich meinen die meisten Eltern, sie müssten ihr Kind aufs Gymnasium schicken. Ich finde, das ist ein echtes gesellschaftliches Problem.

Kruse: Ich möchte aber mal das Bemühen, gymnasiale Inhalte in den Unterricht holen zu können, positiv anerkennen. Es war der Versuch zu sagen: Die Oberschule ist keine Einbahnstraße.

KLASSE: Gibt es Punkte im neuen Schulgesetz, die Sie besonders begrüßen?

Kruse: Wir loben die breite Beteiligung, wenn die ernst gemeint ist.

Roderfeld: Wir begrüßen, dass im neuen Schulgesetz etwas zu Schülervertretern drin steht und nun auch in Grundschulen Schülervertreter, also Schulsprecher, gewählt werden können.

Kreis: Ich finde es auch gut, dass man den Gesetzentwurf breit diskutieren kann. Dass man seine Meinung dazu sagen kann. Mein Punkt ist immer wieder, dass wir zwar jetzt gute Dinge im Schulgesetz haben, aber dass wir ringsherum die Bedingungen schaffen müssen, damit viele Dinge umgesetzt werden können. Dass man Ressourcen hat, um gerade auch für die Oberschule als zentrale Schule eine Entwicklung voranzubringen.

Kruse: Es ist wichtig, dass das Schulgesetz einige neue Themen aufnimmt. Etwa Medienbildung. Die kam bisher gar nicht vor. Damit dürfte Sachsen auch relativ innovativ sein. In anderen Schulgesetzen steht nur etwas von informationeller Bildung. Auch dass das Thema politische und demokratische Bildung einen besonderen Stellenwert findet, ist gut. Auch hier stellt sich natürlich die Ressourcen-Frage. Gerade was das Thema Mediengestaltung betrifft, fehlt es an Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte.

Lorenz: Insgesamt sind positive Ansätze drin. Ein paar Eckpunkte fehlen uns als Eltern noch. Beispielsweise wollen wir in den Elterngremien die Eltern von Kindern der Kindertagesstätten mit dabei haben, um die Übergänge zu gestalten. Und wir möchten die Eltern im Kreis- und Landeselternrat so lange vertreten können, wie unsere Kinder an den Bildungseinrichtungen sind.

 

Das Interview führten Nicole Kirchner und Peter Stawowy.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. Steffen P. Walther 8 Jahren vor

    Die Interessen der sächsischen Eltern werden verantwortlich vertreten im BundesElternRat von Iris Kundt (Mitglied LER Vorstand und sächsische Delegierte in den BER)

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 8 Jahren vor

      Vielen Dank, Herr Walther, für die Richtigstellung. Der Text wurde aktualisiert.