Während die Zahl der Absolventinnen und Absolventen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen stabil auf einem hohen Niveau bleibt, sinkt der Einstellungsbedarf für die Schulart in den kommenden Jahren erheblich. Um auf diese Entwicklung zu reagieren und den zukünftigen Lehrerbedarf zu lenken, wurde der Anwärtersonderzuschlag zum neuen Einstellungstermin im Februar 2026 angepasst.
»Die Absolventenzahlen im Grundschullehramt sind konstant hoch. Gleichzeitig werden immer weniger Grundschüler eingeschult. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Einstellungsbedarf an den Grundschulen in den kommenden Jahren erheblich sinken wird. Deshalb müssen wir Lehrkräfte dort hinsteuern, wo wir sie dringend brauchen: in den Bedarfsregionen Bautzen und Görlitz.«
– Kultusminister Conrad Clemens
Ziel des Anwärtersonderzuschlags ist es, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern finanzielle Anreize für eine Ausbildung in Regionen mit besonderem Bedarf zu bieten. Insbesondere im Lehramt an Grundschulen zeichnet sich zunehmend folgende Entwicklung ab: Es gibt weiterhin viele Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst, gleichzeitig ist der Einstellungsbedarf an den Grundschulen im Freistaat durch den Geburtenrückgang in den kommenden Jahren rückläufig. Dadurch besteht in Zukunft kein Bewerbermangel mehr für diese Schulart.
Wer erhält ab Februar 2026 den Anwärtersonderzuschlag?
Künftig zählen 1) das Lehramt an Grundschulen* und 2) die Gemeinde Weinböhla im Verdichtungsraum der Stadt Dresden nicht mehr als Bedarfsbereiche. Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten dafür keinen Anwärtersonderzuschlag. Für alle anderen Schularten wird das Gehaltsplus von rund 1.250 Euro brutto (monatlicher Zuschlag in Höhe von 70 Prozent neben dem Grundgehalt) weiterhin gezahlt.
*Eine Sonderregelung gilt für den Standort Bautzen (umfasst die Landkreise Görlitz und Bautzen; außer Radeberg und Ottendorf-Okrilla): Hier wird der Anwärtersonderzuschlag zunächst auch weiterhin für die Lehrämter aller Schularten inklusive Grundschule gewährt.
»Ende Oktober haben wir unsere Entscheidung offen kommuniziert. Jeder Anwärter, der daraufhin seine Stelle ändern wollte, konnte dies tun. Die Maßnahme ist erfolgreich. Die Referendare in den Bedarfsregionen haben sich verdoppelt.«
– Kultusminister Conrad Clemens
Der Anwärtersonderzuschlag – kurz erklärt
Wer den Zuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Dazu erhalten die Referendare nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom Landesamt für Schule und Bildung ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen. Zudem muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer der Bedarfsregionen absolviert werden. Für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Lehramt an Gymnasien schließt das gegebenenfalls auch die Bereitschaft zum Einsatz in anderen Schularten ein.
