Zum Beginn des neuen Schuljahres treten neue Regelungen zur Lernmittelfreiheit an den sächsischen Schulen in Kraft.* Taschenrechner mit spezifischen Funktionen sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen. Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände müssen weiterhin von den Eltern gezahlt werden.
