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»Schulbau-Milliarde« für Sachsens Schulen

»Schulbau-Milliarde« für Sachsens Schulen

Der Freistaat Sachsen hat die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes geregelt. Von den Mitteln profitiert auch der Schulbau im Freistaat.

Kultusminister Conrad Clemens: »Die ›Schulbau-Milliarde‹ kommt. Mit dieser Rekordinvestition sorgen Bund, Kommunen, Freistaat und freie Träger gemeinsam für einen Modernisierungsschub an Sachsens Schulen. Wir sorgen dafür, dass das Geld schnell vor Ort ankommt.«

Hintergrund

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verordnung zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft mit Mitteln aus dem Sachsenfonds beschlossen.

Die Rechtsverordnung ist Grundlage für die Verwendung der kommunalen Mittel aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes, die in den dafür eingerichteten Sachsenfonds fließen. Damit stehen rund 490 Mio. Euro über die Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra) für den kommunalen Schulhausbau zur Verfügung. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ergibt das ein Investitionsvolumen von rund 817 Mio. Euro. Hinzu kommt ein planmäßiges Fördervolumen von 78 Mio. Euro über den Einzelplan des Kultusministeriums für Schulen in freier Trägerschaft mit einem Eigenanteil von 53 Mio. Euro (= 131 Mio. Euro Investitionsvolumen). In Summe ergibt das ein Gesamtinvestitionsvolumen von 948 Mio. Euro, das durch Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm) mit bis zu 205 Mio. Euro (davon 143 Mio. Euro Fördermittel und 61,5 Mio. Euro kommunale Eigenanteile) ergänzt wird.

Die Schulträger haben nun bis zum 1. September 2026 Zeit, die Planungen für die beabsichtigten Schulbauvorhaben voranzutreiben und die erforderlichen Antragsunterlagen zusammenzustellen. Für die bis zu diesem Datum vorgelegten Anträge stehen die ersten 70 Prozent der aus dem Sondervermögen für die Schulbauförderung vorgesehenen Summe (343 Mio. Euro) zur Verfügung. Am 1. September 2027 wird es einen zweiten Antragsstichtag für die verbleibenden 30 Prozent der Mittel (147 Mio. Euro) geben.


Ein Gedanke zu “»Schulbau-Milliarde« für Sachsens Schulen

  1. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Mittel für den kommunalen Schulhausbau fließen. Die Förderrichtlinie Schulinfrastruktur aus dem Jahr 2015 sollte jedoch dringend angepasst werden. Baumaßnahmen werden nur bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Es gibt nochmal 15% mehr, falls die jeweilige Stadt oder Gemeinde zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet war, also Zinsverpflichtungen für Kredite aus ihren laufenden Einnahmen decken kann. Das ist aufgrund der aktuell angespannten Finanzlage vieler Kommunen nicht mehr zeitgemäß.


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