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SMK-Blog

Handyverbot an Sachsens Grundschulen kommt

Handyverbot an Sachsens Grundschulen kommt

Auf dem Handygipfel mit Bundesbildungsministerin Karin Prien zeichnete sich in der Diskussion ein starker Wunsch nach landesweiter Regel für Grundschulen sowie ein differenziertes Bild bei weiterführenden Schulen ab.

Welchen Platz sollen private Handys im Schulalltag haben? Und wie lässt sich die Medienkompetenz stärken? Über diese Fragen diskutierten Sachsens Kultusminister Conrad Clemens und Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit Schulleitern, Lehrkräften, Eltern, Abgeordneten und Medienexperten beim Fachdialog »Weniger Handy. Mehr Digitalisierung. Stärkere Kompetenzen«, dem sogenannten Handygipfel am 28. August 2025 im Romain-Rolland-Gymnasium in Dresden.

Conrad Clemens, Sächsischer Staatsminister für Kultus: »Der Handygipfel hat die vielfältigen Perspektiven auf das Thema verdeutlicht. Zum einen gibt es einen starken Wunsch nach klaren Regeln an Grundschulen. Zum anderen wurde aber auch die Eigenverantwortung von Schulen betont, vor allem mit Blick auf die weiterführenden Schulen. Wir erarbeiten ein landesweites Verbot für die Nutzung privater Handys an Grundschulen zum nächsten Schulhalbjahr, mit begründeten Ausnahmen. Ich danke allen Diskutanten und lade dazu ein, die Gespräche fortzusetzen.« Anfang 2026 gibt es ein weiteres Fachgespräch. Dann sollen die Nutzung privater Handys an weiterführenden Schulen und Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz im Fokus stehen.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: »Die neuesten Studien zeigen, dass 15-Jährige in Deutschland im Schnitt fast sieben Stunden täglich vor Bildschirmen verbringen – sogar an Schultagen gehen zwei davon allein für Freizeitnutzung drauf. Diese langen Bildschirmzeiten machen mir wirklich Sorgen, denn sie können das Wohlbefinden, die Lernleistung und die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es notwendig, in der Grundschule klare Regeln zu setzen: Private Handynutzung sollte dort keinen Platz haben. In den weiterführenden Schulen hingegen sollten altersgerechte Lösungen entwickelt werden, die eine verantwortliche Nutzung ermöglichen. Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe – sie dürfen nicht ausgeschlossen werden. Der Schlüssel dafür ist Medienkompetenz: Nur wer früh lernt, mit digitalen Medien selbstbestimmt und kritisch umzugehen, kann ihre Chancen nutzen, ohne den Risiken zu erliegen. Hier tragen Familien, Lehrkräfte und Fachkräfte gemeinsam Verantwortung. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der junge Menschen sicher, mündig und aktiv mitgestalten können. Aber auch die Plattformbetreiber sind gefordert – beispielsweise durch den Digital Services Act – verstärkt Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt umzusetzen.«

FAQ zum Handyverbot an Grundschulen

  • Wird das Handyverbot ausschließlich auf den Unterricht angewandt oder gilt es auf dem gesamten Schulgelände – also auch in den Pausen?
    Das Handyverbot an Grundschulen ist für das gesamte Schulgelände geplant.
  • Für welche Arten von mobilen Endgeräten soll das Handyverbot gelten?
    Das Handyverbot soll für Smartphones, Tastentelefone und Smartwatches oder ähnliche Geräte gleichermaßen gelten. Eltern dürfen ihren Kindern diese Geräte aber für den Schulweg mitgeben.
  • Sollen Telefone ausgeschaltet in den Taschen bleiben, eingesammelt oder in eigens dafür vorgesehenen Verstauvorrichtungen bleiben (z.B. Handy-Safes)?
    Das können die Schulen vor Ort entscheiden.
  • Wird es Handreichungen oder Schulungen für Lehrkräfte zum Umgang mit Konflikten geben, die aus dem Handyverbot resultieren?
    Ja, mit der Einführung der Regelung werden Empfehlungen für Schulen bereitgestellt.
  • Dürfen Eltern ihren Kindern die Mobiltelefone für den Schulweg mitgeben?
    Ausdrücklich ja.
  • Welche medizinischen oder pädagogischen Ausnahmen erlauben eine Nutzung privater Endgeräte im Unterricht?
    Beispiel für medizinische Ausnahmen: Diabetes-Patienten sollen weiterhin mithilfe einer App ihren Blutzuckerspiegel messen können.
    Beispiel für pädagogische Ausnahmen: Wenn es im Unterricht didaktisch nützlich ist oder Medienkompetenz gefördert wird, sollen bei Bedarf im pädagogisch-didaktischen Ermessen der Lehrkraft auch digitale Endgeräte zum Einsatz kommen können.

Weitere Informationen zum »Handygipfel«

Staatssekretär Wilfried Kühner präsentierte die Ergebnisse einer Umfrage an Sachsens Grundschulen. Demnach sprechen sich knapp 75 Prozent für ein landesweites Verbot der privaten Nutzung von digitalen Endgeräten aus. Insgesamt nahmen 758 Schulleiterinnen und Schulleiter an der Umfrage teil.

Inhaltliche Impulse lieferten Dr. Friederike von Gross und Kristina Richter von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur sowie Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer vom Universitätsklinikum Ulm. Anke Bechstädt, Schulleiterin der Grundschule Naußlitz, gab einen Erfahrungsbericht aus der Praxis. Anschließend diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kleineren Gruppen weiter.


4 Kommentare zu “Handyverbot an Sachsens Grundschulen kommt

  1. Nebelkerze und Aktionismus. Zeigt mir eine Grundschule, an der Schülerhandys auf den Bänken liegen. Etwas gesetzlich zu regeln, was ohnehin schon geübte Praxis ist, zeugt nicht eben von politischem Gestaltungswillen.

    1. Sehe ich genau so. An den Schulen geht es zur Zeit drüber und drunter und das Maßnahmenpaket-das gegen die Lehrerschaft verabschiedet wurde-gießt zusätzlich Öl ins Feuer. Der Kultus brüstet sich dann mit Dingen,die ohnehin lange (und häufig sogar besser) geregelt sein mussten. Ich habe nicht das Gefühl, dass man überhaupt im Ansatz versteht, was in den Schulen abgeht.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe das Handyverbot an Sachsens Grundschulen zur Kenntnis genommen.

    Die Nichtnutzung in der Grundschule ist nachvollziehbar. Ich bitte jedoch Ihren Artikel nochmal dahingehend anzupassen, dass es einen Unterschied zwischen Nutzung und Mitführen von Handys gibt. Kinder die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, alleine in die Schule laufen oder die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen brauchen für den Notfall ein Handy! Sobald sie das Schulgelände verlassen, kann keiner vorschreiben, ob ein Handy genutzt werden darf oder nicht. Allein schon die Nutzung der DVB App ist sehr wichtig auch für Grundschüler.

    Ich hoffe für alle Schulleiter und Schulleiterinnen, dass Sie den Artikel schnellstmöglich anpassen. Sonst werden sehr viele Mails die Schule seitens der Eltern erreichen. Damit wird definitiv keine Entlastung der Schulleiter und Schulleiterinnen geschaffen.

    Ich danke für Ihr Verständnis!

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Hesse

    1. Lieber Stefan Hesse,

      herzlichen Dank für Ihre Ergänzungen. Sie haben recht, es braucht Ausnahmen, wie begründete medizinische Ausnahmen und natürlich soll auch der Schulweg abgesichert sein – das haben wir im Blick. Dieser Aspekt wird etwa auch im Zitat von Conrad Clemens aufgegriffen.

      Herzliche Grüße und eine gute Woche für Sie.
      Lynn Winkler

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