Der Sächsische Landtag hat am späten Donnerstagabend (26. Juni 2025) den Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 beschlossen.
»Trotz der schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation investieren wir mehr als jemals zuvor in Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen. Für den Bereich des Kultusministeriums sind nun insgesamt 10,6 Milliarden Euro eingeplant. Das sind ca. 35 Millionen Euro mehr, als im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen waren«, so Kultusminister Conrad Clemens. »Gut jeden fünften Euro des sächsischen Gesamthaushaltes investieren wir in Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen«, so der Minister. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen rund 5,29 Milliarden Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 ca. 5,38 Milliarden Euro.
»Mit dem beschlossenen Haushalt schaffen wir für alle an Schule Beteiligten Klarheit und Verlässlichkeit. Die Schulen können auch im neuen Schuljahr auf die dringend benötigte Unterstützung durch die Schulassistenten und der Inklusionsassistenten zählen«, so Clemens, der dem Sächsischen Landtag und allen Beteiligten dankte, die nach harten, aber fairen Verhandlungen zur Verabschiedung des Haushalts beigetragen haben.
Die Details
Schulassistenten
In Sachsens Schulen arbeiten fast 1.000 Schulassistenten, um die Lehrkräfte zu entlasten. Rund die Hälfte ist befristet angestellt. Sie warten nun auf eine Verlängerung – das betrifft rund 400 Schulen.
»Alle befristeten Schulassistenzen bekommen das Angebot einer Verlängerung bis Ende 2026«, so Kultusminister Conrad Clemens und ergänzte: »Sie leisten an ihren Schulen einen wichtigen Beitrag und ich bin dankbar für diese Arbeit.«
Im Doppelhaushalt 2025/2026 wird es keine extra Stellen für die Assistenten geben. Doch Clemens betonte: »Unser Ziel ist ein eigener Assistenz-Stellenplan im Doppelhaushalt 2027/28.« Auch der weitere Ausbau der Stellen soll dann erneut diskutiert werden. Daneben besteht die Möglichkeit, weitere Assistenten über das zusätzliche Startchancenprogramm des Bundes zu beschäftigen.
Inklusionsassistenten
Das Kultusministerium arbeitet an einer zügigen Lösung im Haushaltsvollzug für die Inklussionsassistenten in den Förderschulen, so dass die Anträge bis zum 1. August 2025 genehmigt werden können. »Die Tätigkeit der Inklussionsassistenten kann an den 29 Förderschulen fortgesetzt werden«, erklärte Clemens.
Kita Moratorium
Ein besonderes Augenmerk soll in den nächsten Jahren auf der frühkindlichen Bildung und dem Übergang von der Kita zur Schule liegen. Circa 930 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung. U.a. werden personelle Ressourcen für Schulvorbereitung durch Erhöhung des Landeszuschusses zum 1. August 2025 um 55 Euro je 9-h-aufgenommenes Kind gestärkt werden. Damit erhöht sich der Landeszuschuss von 3.455 Euro auf dann 3.510 Euro je Kind. Zum 1. August 2026 erfolgt eine weitere Anpassung auf 3.570 Euro.
Gleichzeitig werden Regelungen für Personalbemessung durch Einführung eines Gesamtpersonalschlüssels entbürokratisiert und flexibilisiert. Bei den Kita-Trägern und somit auch bei jeder einzelnen Kita-Leitung sinkt der Aufwand für Personalberechnung und Dienstplanung.
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) des Bundes stehen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 93,7 Millionen zur Verfügung.
Neben der Fortführung der Finanzierung von Zeitbudgets für mittelbare pädagogische Tätigkeiten der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden Mittel für weitergehende qualitätssichernde und -verbessernde Maßnahmen eingesetzt und alltagsintegrierte sprachliche Bildung mehr in den Mittelpunkt gerückt.
Schulbudget
Mit 15 Millionen Euro bleibt das Schulbudget erhalten. Mit diesem Instrument können Schulen in eigener Verantwortung externes Personal für die Schulen gewinnen. Bislang einzeln veranschlagte Budgets werden im neuen Haushalt zu einem globalen Schulbudget zusammengeführt und damit Bürokratie abgebaut.
Berufliche Orientierung
Die Förderung von Praxisberaterinnen und Praxisberatern an Oberschulen wird ebenso fortgeführt wie Berufseinstiegsbegleitung von abschlussgefährdeten Förderschülern und von abschlussgefährdeten Oberschülern, die den Hauptschulabschluss anstreben. Beide Maßnahmen werden zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit kofinanziert
Die Bundesförderung der in Bund-Land-Vereinbarung »Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss« wird ebenfalls weitergeführt.
Insgesamt stehen für Maßnahmen der Beruflichen Orientierung ca. 48 Millionen Euro (2025) bzw. über 52 Millionen Euro (2026) zur Verfügung. 2024 lag der Wert bei 41,6 Millionen Euro.
GTA
Ganztagessangebote werden mit 35 Millionen Euro in 2025 und 33 Millionen Euro in 2026 unterstützt.
Schulhausbau
Im Staatshaushalt stehen in den kommenden beiden Jahren keine Mittel für die Neubewilligung von Kita- und Schulhausbau zur Verfügung. Mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr werden dennoch für Infrastrukturmaßnahmen und vor allem zur Finanzierung bereits bewilligter Vorhaben dienen. Zudem wird mit zusätzlichen Geldern aus dem Sondervermögen des Bundes für die Bildungsinfrastruktur gerechnet.
Nicht zuletzt durch Umschichtung von EU-Mitteln ist es außerdem gelungen, dem geplanten Bau eines modernen Berufsschulzentrums für Elektrotechnik in Dresden ein »Leuchtturm-Projekt« der sächsischen Bildungslandschaft im Haushalt abzubilden. Mit einem Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro wird der Mikroelektronikstandort Sachsen gestärkt und den steigenden Bedarfen an hochqualifizierten Ausbildungsplätzen in diesem Bereich Rechnung getragen.
Stellen für Lehrkräfte
Die Personalausstattung im Schulbereich bleibt auf dem Niveau der Stellenausstattung des Jahres 2024. Es stehen weiterhin 31.730 Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass allen grundständig ausgebildeten Bewerbern eines Lehramtsstudienganges auch eine Stelle angeboten werden kann.
Stellen für Referendare
Die Stellenzahl des Vorbereitungsdienstes wurde ab dem Jahr 2024 auf insgesamt 2.242 Stellen erhöht und wird ebenfalls in diesem Umfang fortgeführt. Damit sind ausreichend Ausbildungskapazitäten für die erhöhte Anzahl von Lehramtsstudierenden verfügbar.
Schulen in freier Trägerschaft
Einen weiteren Schwerpunkt im Bildungsetat bilden die Schulen in freier Trägerschaft. In jedem Haushaltsjahr stehen mehr als 600 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden im Jahr 2025 auf 608 Millionen Euro und in 2026 auf mehr als 646 Millionen Euro steigen. Um die Dynamik zu verdeutlichen: Im Jahr 2019 beliefen sich die Zuwendungen noch auf 415 Millionen Euro, im Jahr 2021 auf ca. 485 Millionen Euro und im letzten Jahr waren rund 563 Millionen Euro veranschlagt.
Schülerwettbewerbe
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Wettbewerbe für die Schülerinnen und Schüler, werden in enger Abstimmung mit den Schulen und den externen Partnern trotz Einsparungen weiterhin Wettbewerbe in den verschiedensten fachlichen Disziplinen und jeweiligen Ebenen – lokal, regional und überregional – durchgeführt werden können. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Teilnahme an Bundes- und internationalen Wettbewerben zu, bei denen sächsische Schülerinnen und Schüler stets sehr gute Ergebnisse erreicht haben und dies auch zukünftig ermöglicht werden soll.
Politische Bildung
Die Landeszentrale für politische Bildung kehrt wieder in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums zurück und führt zu einer erheblichen Aufwertung der politischen Bildung im Ressort. Die Aufwendungen für die Landeszentrale für politische Bildung betragen jährlich ca. 4,2 Millionen Euro bzw. 4,3 Millionen Euro.
Zudem wurden im parlamentarischen Verfahren die Mittel für Demokratieerziehung/politische Bildung nochmals deutlich aufgestockt und liegen bei mehr als 2,1 Millionen Euro pro Jahr und damit über dem Niveau des Vorgängerhaushaltes.
Deutlich erhöht wurden auch die Mittel für die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Mittel wurden im parlamentarischen Verfahren pro Jahr um nochmals mehr als eine Millionen Euro aufgestockt und liegen damit ebenfalls über den Ansätzen des Vorjahres.
Erlauben Sie mir bitte zwei Fragen zur den Neubefristungen der Schulassistenzen:
1. Frage:
Warum wird bis zum 31.12.2026 neu befristet und nicht, wie im Entwurf vom DHH vom 20.06.2025 geschrieben, bis 31.07.2027?
2. Frage:
Wenn man zurück geht, auf vergleichbare DHH wie es 2027/2028 kommt, wurde immer erst im Dezember der DHH beschlossen.
Wie soll es praktisch funktionieren die Schulassistenten in den DHH 2027/2028 zu überführen, wenn der Beschluss dazu im Dezember 2026 kommt und die Befristung auch im Dezember 2026 endet?
Das wird ja eine noch schlimmere zeitliche „Hängepartie“ als beim jetzigen DHH.
Da braucht es bitte mehr Transparenz zur Vorgehensweise, damit sich betroffene Beschäftigte nicht weiter Sorgen um ihren, für die Schulen, so wichtigen Job machen.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Hallo P.P.,
herzlichen Dank für Ihre Nachfragen. Zum ersten Teil: Im Doppelhaushalt ist lediglich eine Ermächtigung vorgesehen, bis maximal zum Ende des Schuljahres 2026/27 Verlängerungen vornehmen zu können. Die hierfür erforderlichen Mittel (sogenannte nicht verausgabe Personalausgabemittel aus dem Bereich Lehrkräfte) müssen aber auch vorhanden sein. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nur die Mittel bis Ende 2026 bereits stellen.
Zum zweiten Teil: Die Nachfrage bzw. Kritik ist nachvollziehbar, zum jetzigen Zeitpunkt können wir allerdings weder Aussagen über die Zeitschiene noch den konkreten Inhalt des Haushaltsgesetzes 2027/2028 machen. Dazu liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichenden Erkenntnisse vor.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Sehre geehrte Damen und Herren,
Unsere Schulassistenzstellen sind bis Ende 2026 befristet und finden erst im Haushalt 2027/28 Beachtung. Wenn dieser wieder erst im Sommer des laufenden Jahres beschlossen wird, was wird dann mit unseren Stellen?
Wird das entsprechende Schreiben diese Woche an die Schulen gesendet oder an jede einzelne Person, welche es betrifft?
Hallo A.S.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt weder Aussagen über die Zeitschiene noch den konkreten Inhalt des Haushaltsgesetzes 2027/2028 machen. Dazu liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichenden Erkenntnisse vor.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Sehr geehrte Damen und Herren,
„die Schulen können auch im neuen Schuljahr auf die dringend benötigte Unterstützung durch die Schulassistenten und der Inklusionsassistenten zählen«, so Clemens, ..»Sie leisten an ihren Schulen einen wichtigen Beitrag und ich bin dankbar für diese Arbeit….. Alle befristeten Schulassistenzen bekommen das Angebot einer Verlängerung bis Ende 2026«, …soweit die Aussagen von Herrn Clemens.
Wann erhält das LaSuB dazu eine Handlungsstrategie, um unsere Verträge zu verlängern? Die ersten aktuellen Verträge laufen innerhalb der nächsten Wochen aus. Einige der SVAs haben bereits neue Jobs in Aussicht. Wie sollen wir unsere Schulen weiter unterstützen, wenn wir in keinem Vertragsverhältnis mehr stehen? Die Zeit drängt – wann fällt der Startschuss, wann kriegen unsere Schulen und vor allem wir Schulverwaltungs- und Schulassistenten Sicherheit?
Danke für eine schnelle Antwort.
Hallo A.D.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das entsprechende Schreiben wird diese Woche versendet.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Ich finde es schade, das diese wichtigen Stellen nicht generell entfristet werden.
Sehr geehrte Damennund Herren,
Kita Moratorium
Gleichzeitig werden Regelungen für Personalbemessung durch Einführung eines Gesamtpersonalschlüssels entbürokratisiert und flexibilisiert. Bei den Kita-Trägern und somit auch bei jeder einzelnen Kita-Leitung sinkt der Aufwand für Personalberechnung und Dienstplanung.“
Wie sieht dort die Handlungsstrategie aus?
Hallo J.S,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können leider nichts zur Handlungsstrategie der Träger und/oder der einzelnen Kitas sagen. Die Informationen des Kultusministeriums zum neuen Haushalt und der Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) haben wir mit entsprechendem Schreiben (27. Juni 2025) übermittelt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler