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Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer

Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. In der Regel hat jede Schule einen Beratungslehrer.

Als Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und für die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule übernehmen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer z. B. folgende Beratungsaufgaben:

  • Schullaufbahnberatung
  • Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten
  • Aufklärung und Prävention zu Fragen der Gesundheitsförderung, Jugendreligionen und Gewalt
  • Berufs- und studienorientierende Beratung

soweit die Fragestellungen hierzu im pädagogischen Bereich liegen.

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