{"id":9842,"date":"2022-03-25T09:25:47","date_gmt":"2022-03-25T08:25:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9842"},"modified":"2022-04-21T13:51:49","modified_gmt":"2022-04-21T11:51:49","slug":"so-koennen-ukrainer-kitas-und-schulen-besuchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/03\/25\/so-koennen-ukrainer-kitas-und-schulen-besuchen\/","title":{"rendered":"So k\u00f6nnen Ukrainer Kitas und Schulen besuchen"},"content":{"rendered":"<p>Immer mehr Kriegsfl\u00fcchtlinge werden an Sachsens Schulen aufgenommen. Auch die Kitas stellen sich auf eine zunehmende Zahl an gefl\u00fcchteten Kindern ein. Ein \u00dcberblick.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Welche Rechte haben Kriegsfl\u00fcchtlinge?<\/h2>\n<p>Kinder aus den ukrainischen Kriegsgebieten k\u00f6nnen und sollen in Sachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch die Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Recht auf kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat \u2013 je nach ihrem Alter. Auch die Kindertagesbetreuung ist kostenfrei m\u00f6glich, wenn die Familie ein geringes Einkommen hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Familie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz f\u00fcr den Lebensunterhalt bezieht. Antr\u00e4ge auf Erlass des Elternbeitrages sind beim Jugendamt zu stellen.*<\/p>\n<h2>Wie k\u00f6nnen Kinder mit Fluchterfahrung in der Kita gut p\u00e4dagogisch begleitet werden?<\/h2>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.kita-bildungsserver.de\/aktuelles\/informationen-zur-paedagogischen-praxis-mit-kriegsbedingt-aus-der-ukraine-gefluechteten-kindern\/\">Kita-Bildungsserver<\/a> hat f\u00fcr die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte in Kitas umfangreiche Materialien, Informationen, Publikationen etc. rund um das Thema zusammengestellt und ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h2>Ab wann k\u00f6nnen Kinder aus der Ukraine eine Schule besuchen?<\/h2>\n<p>Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren k\u00f6nnen die Schulen besuchen. Sind die Kriegsfl\u00fcchtlinge nicht mehr in einer der zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion untergebracht, k\u00f6nnen die Kinder f\u00fcr die Aufnahme an einer s\u00e4chsischen Schule angemeldet werden. Zuvor sollte eine Registrierung bei der zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde erfolgt sein. Dort gibt es auch erste Informationen zum Leben in Sachsen und zum Schul- und Kitabesuch. Die schutzsuchenden Kinder k\u00f6nnen aber auch ohne vorherige Registrierung f\u00fcr den Schulbesuch angemeldet werden.<\/p>\n<h2>Wie k\u00f6nnen die Kinder angemeldet werden?<\/h2>\n<p>Die Anmeldung zur Schule erfolgt beim Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung (LaSuB). Das Landesamt hat dazu ein <a href=\"https:\/\/www.schulportal.sachsen.de\/ukraine\">elektronisches Anmeldeportal<\/a> vorbereitet, \u00fcber das die Kinder und Jugendlichen problemlos f\u00fcr den Schulbesuch angemeldet werden k\u00f6nnen. Das Digitale Antragsformular ist in Ukrainisch, Deutsch und Englisch aufrufbar und in lateinischer Schrift auszuf\u00fcllen. Das Landesamt vermittelt den Kriegsfl\u00fcchtlingen anschlie\u00dfend eine passende Schule.<\/p>\n<h2>M\u00fcssen Schulkinder \u00fcber einen Masern-Impfstatus verf\u00fcgen?<\/h2>\n<p>Ja. Kinder, die eine Schule besuchen wollen, m\u00fcssen gegen Masern geimpft sein. Sollte der Nachweis eines Impfstatus wegen fehlender Dokumente schwierig sein, werden die Kinder dennoch aufgenommen. Ein Impfnachweis kann innerhalb eines Monates nachgereicht werden.<\/p>\n<h2>Ist der Nachweis \u00fcber eine erfolgte Impfung gegen Masern vor Aufnahme in der Kita notwendig?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich besteht auch f\u00fcr kriegsbedingt aus der Ukraine gefl\u00fcchtete Kinder bei Aufnahme in Kindertageseinrichtungen eine Nachweispflicht \u00fcber die Immunit\u00e4t gegen\u00fcber Masern. Wenn der Impfschutz nicht \u00fcber einen vorhandenen Nachweis erbracht werden kann, muss die Impfung (erneut) in Deutschland durchgef\u00fchrt werden. Dies ist aus medizinischer Sicht v\u00f6llig unbedenklich.<\/p>\n<p>Sobald das Kind die erste Impfung gegen Masern erhalten hat und zwei Wochen vergangen sind, kann das Kind in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Die zweite Impfung muss dann allerdings in einem Zeitraum von vier Wochen bis 12 Wochen nach der Erstimpfung erfolgen und der Leitung der Kita umgehend nachgewiesen werden.<\/p>\n<h2>Ist eine Aufnahmeuntersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) vor Aufnahme in der Kita erforderlich?<\/h2>\n<p>Vor Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung m\u00fcssen die Sorgeberechtigten ihr Kind bei einem Arzt untersuchen lassen. Hier wird gepr\u00fcft, ob das Kind aus medizinischer Sicht die Kita besuchen kann. Der Arzt kontrolliert den Impfstatus (zum Beispiel Masern) und ob chronische oder infekti\u00f6se Erkrankungen vorliegen. Die Kosten der Untersuchung sind von den Eltern zu tragen. Nach der Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten eine Bescheinigung. Diese ist der Leitung der Kita vorzulegen.<\/p>\n<p>Um eine schnelle Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zu erm\u00f6glichen, kann die Bescheinigung auch bis zu vier Wochen nach Beginn der Betreuung vorgelegt werden. Es sollte dann aber mit Beginn der Betreuung zumindest schon ein Termin f\u00fcr die Untersuchung feststehen. Ebenfalls ist der Einrichtung eine Erkl\u00e4rung vorzulegen, ob das Kind gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen hat oder bestimmte Medikamente ben\u00f6tigt. Die Kita entscheidet dann, ob die Betreuung auch ohne Tauglichkeitsbescheinigung beginnen kann. Wichtig ist, dass das Kind vor Aufnahme in einer Kita zumindest einmal gegen Masern geimpft sein muss.<\/p>\n<h2>Wie erfolgt der Unterricht an Schulen?<\/h2>\n<p>Aktuell sind bereits in \u00f6ffentlichen Schulen 383 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler (Stand 25. M\u00e4rz) aus der Ukraine angekommen. Damit hat sich die Zahl der aufgenommenen Kriegsfl\u00fcchtlinge innerhalb einer Woche mehr als verdreifacht. Freie Schultr\u00e4ger haben 98 gefl\u00fcchtete Kinder aufgenommen (Stand 21. M\u00e4rz). In der Regel werden die Kriegsfl\u00fcchtlinge zun\u00e4chst in Vorbereitungsklassen aufgenommen. Bislang stehen noch ausreichend Pl\u00e4tze in \u00f6ffentlichen Schulen zur Verf\u00fcgung. An \u00f6ffentlichen allgemeinbildenden Schulen gibt es rund 3.000 freie Pl\u00e4tze und an berufsbildenden Schulen circa 300 Pl\u00e4tze.<\/p>\n<p>In den Vorbereitungsklassen erlernen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Mit zunehmendem Spracherwerb werden die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den Regelunterricht integriert. Aber auch Angebote, um den ukrainischen Unterricht fortzuf\u00fchren, sind denkbar.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen Lehrmaterialen aus der Ukraine genutzt werden?<\/h2>\n<p>Ja. Auf Initiative von Kultusminister Christian Piwarz konnte das Institut \u00bbFilm und Bild f\u00fcr Unterricht und Wissenschaft\u00ab (FWU) zwischenzeitlich \u00fcber 1.000 digitale Lehrwerke aus der Ukraine sichern, eine Task Force der Kultusministerkonferenz sorgte f\u00fcr die rechtliche Freigabe. Die Lehrwerke stehen jetzt auf der Plattform Mundo, die offene Bildungsmediathek aller Bundesl\u00e4nder, bundesweit zur Verf\u00fcgung stellen. Auch Sachsens Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung stellt die Lehrwerke auf der <a href=\"https:\/\/www.mesax.de\/ukraine\">digitalen Mediendatenbank MeSax<\/a> zur Nutzung bereit.<\/p>\n<p>Zur Unterst\u00fctzung der schulischen Integration gefl\u00fcchteter ukrainischer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler stehen damit zahlreiche ukrainische Lehrwerke in digitaler Form f\u00fcr viele Unterrichtsf\u00e4cher des ukrainischen Schulsystems der Klassenstufen 1 bis 11 zur Verf\u00fcgung. Diese Materialen k\u00f6nnen f\u00fcr den herkunftssprachlichen Unterricht im Wahlbereich sowie f\u00fcr zus\u00e4tzlichen herkunftssprachlichen Angebote genutzt werden.<\/p>\n<h2>Mit wie viel Schutzsuchenden wird gerechnet?<\/h2>\n<p>Niemand kann derzeit mit Gewissheit sagen, wie viele Kriegsfl\u00fcchtlinge in Sachsen bleiben m\u00f6chten. Die Staatsregierung sch\u00e4tzt die Zahl der Schutzsuchenden zwischen 60.000 bis 80.000. Wie viele davon Schulen oder Kitas besuchen werden, kann nicht seri\u00f6s prognostiziert werden.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen gefl\u00fcchtete P\u00e4dagogen aus der Ukraine eingestellt werden?<\/h2>\n<p>Ja. Gefl\u00fcchtete mit einem p\u00e4dagogischen Abschluss werden dringend gebraucht und k\u00f6nnen eingestellt werden. 200 Stellen stehen zur Verf\u00fcgung. Das Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung hat daf\u00fcr ein unb\u00fcrokratisches Einstellungsverfahren vorbereitet. So k\u00f6nnen fehlende Dokumente, wie etwa Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise, zun\u00e4chst durch eine schriftliche Glaubhaftmachung belegt und sp\u00e4ter nachgereicht werden. Die P\u00e4dagogen werden als Assistenzkr\u00e4fte oder als Lehrkraft zur Unterst\u00fctzung der Integration gefl\u00fcchteter Kinder und Jugendlicher eingesetzt. Erste gefl\u00fcchtete P\u00e4dagogen sind bereits an hiesigen Schulen t\u00e4tig.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ukrainehilfe.sachsen.de\/kinder-und-schule-7892.html\">Weitere Informationen gibt es auf neuen Ukrainehilfe-Website der Staatsregierung: <\/a><a class=\"oajrlxb2 g5ia77u1 qu0x051f esr5mh6w e9989ue4 r7d6kgcz rq0escxv nhd2j8a9 nc684nl6 p7hjln8o kvgmc6g5 cxmmr5t8 oygrvhab hcukyx3x jb3vyjys rz4wbd8a qt6c0cv9 a8nywdso i1ao9s8h esuyzwwr f1sip0of lzcic4wl gpro0wi8 py34i1dx\" tabindex=\"0\" role=\"link\" href=\"http:\/\/www.ukrainehilfe.sachsen.de\/?fbclid=IwAR1R6-IQLJUNo20BNmebNLC27hm0UXByyLOZQ9P0KgiLsAZ94M-QI-A2btY\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\"><strong>www.ukrainehilfe.sachsen.de<\/strong>.<\/a><\/p>\n<h2>Welche M\u00f6glichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?<\/h2>\n<p>Ist das Kind mindestens ein Jahr alt, so hat es einen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflege. Kinder ab drei Jahren k\u00f6nnen bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen. Mit Start des Schulbesuchs ist der Besuch eines Hortes vor und nach dem t\u00e4glichen Schulunterricht m\u00f6glich. \u00dcber das Jugendamt der zust\u00e4ndigen Gemeinde erhalten Gefl\u00fcchtete Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in der N\u00e4he.<\/p>\n<h2>Wie steht es um die Aufnahmekapazit\u00e4t in Kindertageseinrichtungen?<\/h2>\n<p>Auch die Tr\u00e4ger der Kindertageseinrichtungen stellen sich auf eine wachsende Zahl aufzunehmender Kinder ein. Dazu hat das Kultusministerium mit dem Landesjugendamt Regelungen getroffen, die es den Kitatr\u00e4gern erlaubt, sich flexibel auf die jeweilige Situation einzustellen. So k\u00f6nnen Kitas zum Beispiel mit Verweis auf die besondere Notlage von Vorgaben zur Raumnutzung, Gruppenst\u00e4rken, Personalschl\u00fcssel und Schaffung zus\u00e4tzliche Raumkapazit\u00e4ten zeitlich befristet abweichen, solange das Kindeswohl nicht gef\u00e4hrdet wird. An der Mitteilungspflicht gegen\u00fcber der Betriebserlaubnisbeh\u00f6rde wird festgehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bild: Anna | Adobe Stock<\/p>\n<p>* Aktualisierung am 21. April 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Kriegsfl\u00fcchtlinge werden an Sachsens Schulen aufgenommen. Auch die Kitas stellen sich auf eine zunehmende Zahl an gefl\u00fcchteten Kindern ein. 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