{"id":9800,"date":"2022-03-10T13:30:54","date_gmt":"2022-03-10T12:30:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9800"},"modified":"2022-03-18T10:59:39","modified_gmt":"2022-03-18T09:59:39","slug":"faq-was-bedeutet-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-fuer-azubis-schueler-und-lehrkraefte-im-pflege-und-gesundheitsbereich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/03\/10\/faq-was-bedeutet-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-fuer-azubis-schueler-und-lehrkraefte-im-pflege-und-gesundheitsbereich\/","title":{"rendered":"FAQ: Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht f\u00fcr Azubis, Sch\u00fcler und Lehrkr\u00e4fte im Pflege- und Gesundheitsbereich?"},"content":{"rendered":"<p>Ab 16. M\u00e4rz 2022 m\u00fcssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen t\u00e4tig sind, einen g\u00fcltigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus f\u00fcr Azubis, Sch\u00fcler und Lehrkr\u00e4fte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Wer f\u00e4llt unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 20a Infektionsschutzgesetz (lfSG)?<\/h2>\n<p>Zum Personenkreis z\u00e4hlen auch Auszubildende sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Praktikum der beruflichen Orientierung bzw. in der berufs- bzw. fachpraktischen Ausbildung.<\/p>\n<p>Lehrerinnen und Lehrer, die an berufsbildenden Schulen eine Praxisbegleitung \u00fcbernehmen bzw. an der Abnahme praktischer Pr\u00fcfungen in den Praxiseinrichtungen \u00a0beteiligt sind, fallen ebenfalls unter \u00a7 20a lfSG.<\/p>\n<p>Einen \u00dcberblick zu den Einrichtungen und Diensten, in denen nach dem 15. M\u00e4rz 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Anlage_Einrichtungen-und-Dienste.pdf\">gibt es hier<\/a>.<\/p>\n<h2>Welche Nachweise m\u00fcssen ab 16. M\u00e4rz 2022 vorgelegt werden?<\/h2>\n<p>Vorab, <strong>sp\u00e4testens aber unmittelbar vor Beginn des Einsatzes<\/strong>, ist von den t\u00e4tig werdenden Personen einer der drei Nachweise bei der jeweiligen Einrichtungs-, lnstitutions- bzw. Unternehmensleitung vorzulegen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>ein Impfnachweis<\/strong> im Sinne des \u00a7 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzma\u00dfnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung,<\/li>\n<li><strong>ein Genesenennachweis<\/strong> im Sinne des \u00a7 2 Nummer 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung oder<\/li>\n<li><strong>ein \u00e4rztliches Zeugnis<\/strong> dar\u00fcber, dass sie aus medizinischem Grund nicht gegen das Coronavirus geimpft werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Was ist zu tun, wenn die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht oder nicht in g\u00fcltiger Form vorgelegt werden?<\/h2>\n<p>Die Einrichtungs-, lnstitutions- bzw. Unternehmensleitung hat das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen.<\/p>\n<p>Das Gesundheitsamt muss in diesen F\u00e4llen entscheiden, ob ein personenbezogenes Betretungsverbot ausgesprochen wird.<\/p>\n<h2>Welche Folgen hat ein Betretungsverbot?<\/h2>\n<p>Im Falle eines durch das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt ausgesprochenen Betretungsverbotes wegen eines nicht (rechtzeitig) vorgelegten Nachweises kann ein Praktikum bzw. die berufspraktische Ausbildung nicht mehr fortgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>HINWEIS:<\/strong> Ob dieser Ausbildungsabschnitt auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt verlegt oder die berufliche Ausbildung ggf. verl\u00e4ngert werden kann, sollte von den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern bzw. deren Sorgeberechtigten gemeinsam mit der Schule sowie bei beruflicher Ausbildung auch mit dem Tr\u00e4ger der praktischen Ausbildung bzw. mit den Praktikumseinrichtungen vor dem Hintergrund und den M\u00f6glichkeiten der rechtlichen Vorgaben (u. a. Schulordnung, Stundentafel, Berufsgesetze) gepr\u00fcft werden, um die Ausbildung dennoch fortsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Gibt es Ausnahmen, f\u00fcr die kein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann?<\/h2>\n<p>Um die Versorgung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten zu sichern, hat das Gesundheitsministerium <a href=\"http:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html\">\u00bbErmessenslenkende Vollzugshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht\u00ab<\/a> bereitgestellt.<\/p>\n<p>Entsprechend dieser Hinweise kann es f\u00fcr bereits vor dem M\u00e4rz 2022 im Besch\u00e4ftigungs- bzw. Ausbildungsverh\u00e4ltnis stehende Personen \u2013 das \u00bbBestandspersonal\u00ab von Einrichtungen, Institutionen und Diensten \u2013 unter bestimmten Bedingungen dazu kommen, dass vom Gesundheitsamt kein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Das gilt u. a. auch f\u00fcr Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen in laufenden Ausbildungen im Gesundheits- oder Sozialbereich mit einem bereits vor dem 16. M\u00e4rz 2022 geschlossenen Praktikumsvertrag.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Anlage_Flussschema.pdf\">Einen \u00dcberblick bietet das Flussschema.<\/a><\/p>\n<p><strong>HINWEIS:<\/strong> Dennoch steht es den Einrichtungen frei, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Dritten und somit auch Auszubildenden bzw. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen k\u00f6nnen, den Zugang zu ihrer Einrichtung untersagen.<\/p>\n<h2>Was sollten Fachoberschulen und landesrechtlich geregelte Bildungsg\u00e4nge der Berufsfachschule noch beachten?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich soll die Schule alle M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen, um die bildungsgangspezifischen Ausbildungsziele auch im Zeitraum der geltenden Vorgaben nach \u00a7 20a lfSG zu sichern.<\/p>\n<h2>Was gilt f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte, die in der Praxisbegleitung und in praktischen Pr\u00fcfungen in den Einrichtungen zum Einsatz kommen?<\/h2>\n<p>Lehrerinnen und Lehrer, die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im fachpraktischen Teil der Ausbildung bzw. der berufspraktischen Ausbildung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens w\u00e4hrend der Zeit ab 16. M\u00e4rz 2022 praktisch anleiten bzw. begleiten und ab diesem Zeitraum nicht \u00fcber einen der drei lmmunit\u00e4tsnachweise gem\u00e4\u00df \u00a7 20a Absatz 2 lfSG verf\u00fcgen und deshalb dem gesetzlichen Betretungsverbot unterliegen, k\u00f6nnen die Praktikumsbetreuung auch fernm\u00fcndlich organisieren. Erforderliche Lernstandermittlungen vor Ort sowie die Abnahme von praktischen Pr\u00fcfungen sind von der Schule abzusichern.<\/p>\n<h2>Weitere Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen ist Sachsens Sozialministerium zust\u00e4ndig. Fragen k\u00f6nnen an die B\u00fcrgerbeauftragte des Sozialministerium gerichtet werden: <a href=\"mailto:buergerbeauftragte@sms.sachsen.de\"><u>buergerbeauftragte@sms<\/u><u>.<\/u><u>sachsen<\/u><u>.<\/u><u>de<\/u>.<\/a><\/p>\n<h2>Weitere Informationen<\/h2>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit (BMG) gibt auf seiner Internetseite <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus\/faq-covid-19-impfung.html\">Antworten auf Fragen zur COVID-19-lmpfung und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht<\/a>.<\/p>\n<p>Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wieder au\u00dfer Kraft treten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bild: Henrik Dolle | Adobe Stock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 16. M\u00e4rz 2022 m\u00fcssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen t\u00e4tig sind, einen g\u00fcltigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. 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