{"id":9701,"date":"2022-02-01T13:50:27","date_gmt":"2022-02-01T12:50:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9701"},"modified":"2022-02-08T13:15:22","modified_gmt":"2022-02-08T12:15:22","slug":"schulen-und-kitas-bleiben-weiter-geoeffnet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/02\/01\/schulen-und-kitas-bleiben-weiter-geoeffnet\/","title":{"rendered":"Schulen und Kitas bleiben weiter ge\u00f6ffnet"},"content":{"rendered":"<p>Eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb, Testpflicht, aufgehobene Schulbesuchspflicht: Welche Vorgaben gibt es aktuell f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb? Wir geben einen Gesamt\u00fcberblick zu den wichtigsten Schutzregeln.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Alle bekannten Schutz- und Hygieneregeln gelten mit der Schul- und Kita-Coronaverordnung auch k\u00fcnftig fort. Kultusminister Christian Piwarz stellte nach Ablauf der Verordnung und in Abh\u00e4ngigkeit der weiteren Pandemielage die R\u00fccknahme von Einschr\u00e4nkungen in Aussicht. \u00bbWenn es das Infektionsgeschehen erlaubt, beabsichtigen wir, Anfang M\u00e4rz ein St\u00fcck mehr Normalit\u00e4t in die Schulen und Kitas einkehren zu lassen.\u00ab So k\u00f6nnte die Schulbesuchspflicht wiedereingef\u00fchrt werden und der eingeschr\u00e4nkte Regelbetrieb in Grundschulen, F\u00f6rderschulen und Kindertageseinrichtungen entfallen. Auch Schulfahrten sollen wieder m\u00f6glich gemacht werden.<\/p>\n<p>Die heute vom Kabinett beschlossene Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. M\u00e4rz 2022.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Regeln im \u00dcberblick.<\/p>\n<h2>Gilt in Grundschulen und Kitas eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++ <\/strong><\/p>\n<p>Ja. Der eingeschr\u00e4nkte Regelbetrieb wird in Kitas und Grundschulen fortgesetzt. Das hei\u00dft konkret: feste Klassen und Gruppen mit festen Bezugspersonen.<\/p>\n<h2>Wo und f\u00fcr wen besteht eine Maskenpflicht?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>In Schulgeb\u00e4uden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt grunds\u00e4tzlich eine Maskenpflicht. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab der Klassenstufe f\u00fcnf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. F\u00fcr Sch\u00fcler im Grundschulalter besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht. Ausnahmen gibt es wie bisher auch f\u00fcr F\u00f6rderschulen.<\/p>\n<h2>M\u00fcssen Lehrkr\u00e4fte sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eine FFP2-Maske tragen?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen, aber m\u00fcssen keine FFP2-Maske tragen. Gleiches gilt f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n<h2>Wann muss eine FFP2-Maske getragen werden?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Begleitende Personen m\u00fcssen beim Bringen oder Abholen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bzw. von Kindern eine FFP2-Maske tragen.<\/p>\n<p>Handwerker und Dienstleister m\u00fcssen auf \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Verkehrsfl\u00e4chen in den Geb\u00e4uden von Schulen und Kitas ebenfalls eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen k\u00f6nnen aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen gelten.<\/p>\n<h2>Wie ist die Testpflicht geregelt?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Zutritt zum Schul- und Kitagel\u00e4nde m\u00fcssen sich nicht vollst\u00e4ndig geimpfte Personen <strong>dreimal w\u00f6chentlich<\/strong> auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. <strong>F\u00fcr Geimpfte und Genesene wird die regelm\u00e4\u00dfige Testung empfohlen.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr nicht (vollst\u00e4ndig) geimpfte Lehrerinnen und Lehrer wie auch f\u00fcr sonstiges Personal gilt: Sie m\u00fcssen t\u00e4glich einen negativen Testnachweis vorlegen.<\/p>\n<h2>Bleibt die Schulbesuchspflicht weiterhin aufgehoben?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja, derzeit noch. Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen durch die Erziehungsberechtigten von der Pr\u00e4senzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begr\u00fcndet sein.<\/p>\n<h2>Besteht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die von der Pr\u00e4senzbeschulung abgemeldet worden sind, ein Anspruch auf Beschulung?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Es besteht grunds\u00e4tzlich kein Anspruch auf Beschulung. In diesen F\u00e4llen ist die p\u00e4dagogische Eigenverantwortung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Weitergehende Informationen zu diesem Thema bieten unsere Blogbeitr\u00e4ge <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/01\/20\/faire-bildungsempfehlung-fuer-alle-schueler\/\">Faire Bildungsempfehlung f\u00fcr alle Sch\u00fcler<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/01\/06\/faq-schulbetrieb-2\/\">FAQ: Bildungsempfehlung<\/a>.<\/p>\n<h2>Sind Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, von Testnachweisen in der Freizeit weiterhin befreit?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. F\u00fcr Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung in der Schule unterliegen, ist in \u00a7 3 Abs. 4 der S\u00e4chsischen Corona-Notfall-Verordnung eine Ausnahme geregelt. Sie m\u00fcssen keinen Testnachweis vorlegen. Dies gilt auch w\u00e4hrend der Ferien. Beim Hortbesuch ist aber auch in den Ferien weiterhin ein Negativtestnachweis erforderlich.<\/p>\n<h2>Sind Schulfahrten an Schulen in \u00f6ffentlicher Tr\u00e4gerschaft weiterhin untersagt?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Ein- und mehrt\u00e4gige Schulfahrten im Inland oder ins Ausland, die bis zum <strong>6. M\u00e4rz 2022<\/strong> stattfinden sollten, m\u00fcssen abgesagt werden. Eventuell entstehende Kosten f\u00fcr die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.<\/p>\n<h2>Sind Sch\u00fclerbetriebspraktika m\u00f6glich?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Sch\u00fclerbetriebspraktika sind weiterhin m\u00f6glich, m\u00fcssen aber nicht verbindlich durchgef\u00fchrt werden. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Betriebspraktikum m\u00fcssen jedoch die Regeln des Hygienekonzepts der jeweiligen Praktikumseinrichtung beachten. Unabh\u00e4ngig davon gilt, dass sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vor Beginn jedes Praktikumstages testen. F\u00fcr die Zeit des Praktikums sind den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern pro Praktikumswoche von den Schulen f\u00fcnf Tests zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die regelm\u00e4\u00dfige Testpflicht am Praktikumsplatz ergibt sich aus einer \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes vom November 2021, wonach an einem Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt. Dort gibt es auch Ausnahmeregeln f\u00fcr Geimpfte und Genesene.<\/p>\n<h2>L\u00e4uft die berufspraktische Ausbildung weiter wie geplant?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsg\u00e4ngen der Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule findet im Rahmen der geltenden Vorschriften (S\u00e4chsische Corona-Notfall-Verordnung und Schul- und Kita-Coronaverordnung) weiterhin statt. Das gilt ebenso f\u00fcr die betriebliche Ausbildung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung sowie die praktische Ausbildung im BVJ und BGJ (Betriebspraktika).<\/p>\n<h2>Sind Ganztagsangebote weiterhin m\u00f6glich?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Ganztagsangebote an den Schulen k\u00f6nnen und sollen durch die externen Partner durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr den jeweiligen Zutritt gelten f\u00fcr die externen Partner die gleichen Regelungen wie f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n<h2>Welche Vorgaben gibt es f\u00fcr das Schulschwimmen?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Schwimmen lernen ist auch in der gegenw\u00e4rtigen Situation enorm wichtig. Das Schulschwimmen ist weiterhin m\u00f6glich. In der Schul- und Kita-Coronaverordnung ist zum Schwimmunterricht in der Primarstufe zudem geregelt, dass von der Ma\u00dfgabe der festen Bezugspersonen im eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb abgewichen werden kann. Dies soll verhindern, dass es erneut zu einer Reduzierung oder zu einem Ausfall des Schwimmunterrichts kommt.<\/p>\n<h2>Welcher Handlungsrahmen besteht f\u00fcr Schulleitungen bei Infektionen hinsichtlich h\u00e4usliche Lernzeit oder Schulschlie\u00dfung?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Frage, ob eine oder mehrere Klassen oder eine Schule insgesamt f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum geschlossen wird, entscheidet das Kultusministerium, meist zusammen mit der Schulleitung. Die jeweilige Entscheidung wird mit Augenma\u00df und abh\u00e4ngig von allen vor Ort vorliegenden Umst\u00e4nden und Bedingungen getroffen.<\/p>\n<h2>Welche Vorgaben gibt es im Hinblick auf Quarant\u00e4nedauer und Absonderung f\u00fcr Sch\u00fclerinnen, Sch\u00fcler und Kinder?<\/h2>\n<p><strong>+++ Wird fortgesetzt +++<\/strong><\/p>\n<p>Das S\u00e4chsische Staatsministerium f\u00fcr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat dazu einen Leitfaden sowie ein Infoblatt erstellt: <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/22_01_28_Leitfaden_Infoblatt_Absonderung_Schulen.pdf\">Leitfaden und Infoblatt zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in s\u00e4chsischen Schulen und Kitas<\/a>.<\/p>\n<p>* Aktualisiert am 8. Februar 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb, Testpflicht, aufgehobene Schulbesuchspflicht: Welche Vorgaben gibt es aktuell f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb? 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