{"id":9454,"date":"2021-09-21T13:00:58","date_gmt":"2021-09-21T11:00:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9454"},"modified":"2021-10-05T14:46:17","modified_gmt":"2021-10-05T12:46:17","slug":"regelmaessiger-schul-und-kitabetrieb-wird-weiter-mit-bekannten-massnahmen-gesichert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/09\/21\/regelmaessiger-schul-und-kitabetrieb-wird-weiter-mit-bekannten-massnahmen-gesichert\/","title":{"rendered":"Regelm\u00e4\u00dfiger Schul- und Kitabetrieb wird weiter mit bekannten Ma\u00dfnahmen gesichert"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 23. September und bis zum 20. Oktober gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung. Die Regeln f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb im \u00dcberblick.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet unabh\u00e4ngig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt. \u00bbDer Pr\u00e4senzunterricht bleibt f\u00fcr uns oberste Maxime\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz. Eine versch\u00e4rfte Test- und Maskenpflicht, wie in den ersten zwei Wochen nach dem Schulstart, gilt nicht mehr. Dennoch bleiben regelm\u00e4\u00dfige Testnachweise und das Tragen von Masken in bestimmten Situationen notwendig.<\/p>\n<h2>Testpflicht f\u00fcr den Schul- und Kitabesuch<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Zutritt zum Schul- und Kitagel\u00e4nde m\u00fcssen sich Personen statt bis zu dreimal fortan zweimal w\u00f6chentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist der Test lediglich einmal w\u00f6chentlich notwendig. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, ebenso Kinder in Krippen und Kinderg\u00e4rten.<\/p>\n<h2>Kein Test f\u00fcr Gremiensitzungen und Elterngespr\u00e4che<\/h2>\n<p>F\u00fcr Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Sch\u00fclermitwirkung sowie auch f\u00fcr Eltern-Lehrer-Gespr\u00e4che, die auf dem Schulgel\u00e4nde stattfinden, m\u00fcssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden.<\/p>\n<h2>Ohne Testnachweis kein Schulbesuch<\/h2>\n<p>Wenn Sch\u00fclerinnen oder Sch\u00fcler weder an der Testung in der Schule teilnehmen noch einen Testnachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht nicht m\u00f6glich. Die Kinder oder Jugendlichen werden nach Hause geschickt und k\u00f6nnen ihrer Schulbesuchspflicht nicht gerecht werden. Ebenso wird vorgegangen, wenn Sch\u00fclerinnen oder Sch\u00fcler sich weigern, eine Maske zu tragen, ohne dass eine Befreiung von dieser Pflicht vorliegt. In diesen F\u00e4llen m\u00fcssen keine Aufgaben f\u00fcr das h\u00e4usliche Lernen von der Schule bereitgestellt werden.<\/p>\n<p>Wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden oder sich weigern, eine Maske zu tragen oder an Tests nicht teilnehmen und nach Hause geschickt werden m\u00fcssen: In diesen F\u00e4llen kann eine Verletzung der Schulbesuchspflicht eintreten, was ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen kann.<\/p>\n<h2>Tests an Schulen befreien Sch\u00fcler von weiteren Testnachweisen<\/h2>\n<p>Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht in der Schule nachkommen, ben\u00f6tigen keinen gesonderten Testnachweis beim Besuch von Freizeit- und Sportangeboten, gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen, die sogenannten 3G-Regelungen unterliegen. Ein Bildungsnachweis ist hier nicht zwingend erforderlich, da in Deutschland die Schulpflicht besteht und das Alter somit als Beleg ausreicht. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von weiterf\u00fchrenden allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen kann es dennoch hilfreich sein, einen Sch\u00fclerausweis mitzuf\u00fchren, um diesen auf Nachfrage vorzeigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Maskenpflicht im Unterricht<\/h2>\n<p>Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 m\u00fcssen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in weiterf\u00fchrenden Schulen sowie Lehrkr\u00e4fte eine Maske auch im Unterricht tragen.<\/p>\n<p>Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz stabil den Schwellenwert von 35, entf\u00e4llt die Pflicht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Schul- und Hortpersonal. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske wird aber empfohlen.<\/p>\n<p>Es gilt die 5+2-Regel, das hei\u00dft: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz an f\u00fcnf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 oder liegt dar\u00fcber, tritt die Maskenpflicht ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag in Kraft. Gleiches gilt f\u00fcr das Unterschreiten des Wertes.<\/p>\n<h2>Ausnahmen von der Maskenpflicht<\/h2>\n<p>Die Maskenpflicht entf\u00e4llt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Schul- und Hortpersonal<\/p>\n<ul>\n<li>auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<li>in der Primarstufe innerhalb der Unterrichtsr\u00e4ume,<\/li>\n<li>in Horten innerhalb der Gruppenr\u00e4ume,<\/li>\n<li>auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde von Grund- und F\u00f6rderschulen sowie Horten,<\/li>\n<li>im Unterricht an F\u00f6rderschulen der Sekundarstufe I,<\/li>\n<li>im Unterricht der Werkstufe der F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung,<\/li>\n<li>im inklusiven Unterricht f\u00fcr die F\u00f6rderschwerpunkte H\u00f6ren und Sprache,<\/li>\n<li>im Sportunterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<li>zur Aufnahme von Speisen und Getr\u00e4nken im Schulgeb\u00e4ude,<\/li>\n<li>bei der Abnahme von Tests,<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler des Gymnasiums oder des Beruflichen Gymnasiums w\u00e4hrend einer Klausur, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Maskenpflicht entf\u00e4llt auch bei Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Sch\u00fclermitwirkung sowie w\u00e4hrend Eltern-Lehrer-Gespr\u00e4chen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.<\/p>\n<h2>Schulbesuchspflicht gilt<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gilt die Schulbesuchspflicht. Ausnahmen sind lediglich nach Ma\u00dfgabe der Schulbesuchsordnung m\u00f6glich, etwa mit \u00e4rztlichem Attest.<\/p>\n<h2>Fl\u00e4chendeckende Einschr\u00e4nkungen des Schul- und Kitabetriebes nur bei \u00dcberlastung der Krankenh\u00e4user<\/h2>\n<p>Fl\u00e4chendeckende Schlie\u00dfungen von Schulen und Kitas sind nicht vorgesehen. Der Schul- und Kitabetrieb wird jedoch eingeschr\u00e4nkt, wenn die in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegte \u00dcberlastungsstufe der Krankenh\u00e4user erreicht ist. Erst dann m\u00fcssen Kitas, Grundschulen und zum Teil F\u00f6rderschulen in den eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb mit festen Gruppen\/Klassen wechseln. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der weiterf\u00fchrenden Schulen findet Wechselunterricht statt. Keine Einschr\u00e4nkungen gibt es f\u00fcr Einrichtungen der Kindertagespflege. Auch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen k\u00f6nnen weiterhin ihre Schulen besuchen und m\u00fcssen nicht in den Wechselunterricht.<\/p>\n<p>Bei geh\u00e4uften lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium jedoch schulscharfe Schutzma\u00dfnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder tempor\u00e4re Schulschlie\u00dfung anordnen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.smk.sachsen.de\/ppdf\/21_09_21_SchulKitaCoVO_Begr.pdf\">Hier steht die <strong>S\u00e4chsische Schul- und Kita-Coronaverordnung<\/strong> zur Verf\u00fcgung.<\/a><\/p>\n<p>* Aktualisiert am 5. Oktober 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 23. September und bis zum 20. Oktober gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung. Die Regeln f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb im \u00dcberblick.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":7809,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[497,567,196,407,62],"class_list":["post-9454","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bildungspolitik","tag-corona","tag-corona-massnahmen","tag-kita","tag-sachsen","tag-schule"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9454","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9454"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9454\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9477,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9454\/revisions\/9477"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7809"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9454"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9454"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9454"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}