{"id":9409,"date":"2021-09-03T07:58:29","date_gmt":"2021-09-03T05:58:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9409"},"modified":"2021-09-20T14:57:06","modified_gmt":"2021-09-20T12:57:06","slug":"faq-corona-schutzmassnahmen-zum-schuljahresstart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/09\/03\/faq-corona-schutzmassnahmen-zum-schuljahresstart\/","title":{"rendered":"FAQ Corona-Schutzma\u00dfnahmen zum Schuljahresstart"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr 494.500 Sch\u00fcler beginnt am Montag wieder die Schule. Wir w\u00fcnschen allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern und allen Lehrkr\u00e4ften einen guten Start.<\/p>\n<p>Wichtige Informationen rund um den Schulstart sind hier noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:<!--more--><\/p>\n<h2>M\u00fcssen alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wieder zur Schule?<\/h2>\n<p>Ja, die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder f\u00fcr alle. Eine Befreiung ist nur noch f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem \u00e4rztlichen Attest m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Wie sicher sind die Schulen in Sachsen?<\/h2>\n<p>Die Schulen sind vergleichsweise sichere Orte. Wir haben umfangreiche Testm\u00f6glichkeiten, die Impfm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Erwachsenen und Kinder ab 12 Jahren sowie konsequente Hygieneregeln. Zus\u00e4tzlich gibt es in den ersten 14 Tagen nach den Ferien verst\u00e4rkte Schutzma\u00dfnahmen.<\/p>\n<h2>Welche Schutzma\u00dfnahmen gelten zum Schuljahresstart in den Schulen?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die ersten beiden Schulwochen nach den Ferien (6. bis zum 19. September) gibt es besondere Schutzma\u00dfnahmen.<\/p>\n<h3>Tests<\/h3>\n<p>Bei einer Inzidenz unter 10: Zweimalige Testung f\u00fcr die gesamte Schulfamilie<\/p>\n<p>Bei einer Inzidenz \u00fcber 10: Dreimalige Testung f\u00fcr die gesamte Schulfamilie<\/p>\n<h3>Masken<\/h3>\n<p>In den ersten beiden Schulwochen gilt eine versch\u00e4rfte <strong>Maskenpflicht, wenn <\/strong>in Landkreisen und Kreisfreien St\u00e4dten die Inzidenz \u00fcber 10 liegt. In der Grundschule gibt es im Unterricht keine Masken.<\/p>\n<h3>Nach den 2 Wochen<\/h3>\n<p>Test einmal die Woche, wenn die Inzidenz <strong>unter 10<\/strong> liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz dar\u00fcber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt.<\/p>\n<p>Die Maskenpflicht im Unterricht setzt ab einer Inzidenz von <strong>35<\/strong> ein, au\u00dfer in der Grund- und F\u00f6rderschule.<\/p>\n<h2>Wann sind Masken im Schulgel\u00e4nde zu tragen?<\/h2>\n<p>In Schulgeb\u00e4uden, auf dem sonstigen Gel\u00e4nde von Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen gilt ab einer Inzidenz von <strong>35 <\/strong>eine Maskenpflicht <strong>mit folgenden Ausnahmen:<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sch\u00fclerinnen, Sch\u00fcler, schulisches Personal und Hortpersonal<\/p>\n<ul>\n<li>auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<li>in der Primarstufe innerhalb der Unterrichtsr\u00e4ume,<\/li>\n<li>in Horten innerhalb der Gruppenr\u00e4ume,<\/li>\n<li>auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde von Grund- und F\u00f6rderschulen sowie Horten,<\/li>\n<li>im Unterricht an F\u00f6rderschulen der Sekundarstufe I,<\/li>\n<li>im Unterricht der Werkstufe der F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung, im inklusiven Unterricht f\u00fcr die F\u00f6rderschwerpunkte H\u00f6ren und Sprache,<\/li>\n<li>im Sportunterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<li>zur Aufnahme von Speisen und Getr\u00e4nken im Schulgeb\u00e4ude,<\/li>\n<li>bei der Abnahme von Tests sowie<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,<\/li>\n<\/ul>\n<p>entf\u00e4llt die Maskenpflicht.<\/p>\n<h2>Warum m\u00fcssen weiter Masken getragen werden?<\/h2>\n<p>In der Grundschule gibt es im Unterricht keine Masken. In den h\u00f6heren Klassenstufen sind sie momentan als zus\u00e4tzliche Sicherheit noch geboten. Wir werden aber weiter \u00fcberpr\u00fcfen, ob und wie lange bestimmte Schutzma\u00dfnahmen wirklich n\u00f6tig sind.<\/p>\n<h2>M\u00fcssen sich Genesene und Geimpfte testen?<\/h2>\n<p>Nein, eine Testung ist nicht notwendig. Allerdings gelten die Regelungen zur Maske f\u00fcr alle.<\/p>\n<h2>Wird es Schulschlie\u00dfungen geben?<\/h2>\n<p>Eine fl\u00e4chendeckende Schulschlie\u00dfung ist nicht vorgesehen. Oberste Priorit\u00e4t hat der Pr\u00e4senzunterricht.<\/p>\n<p>Wir haben das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin t\u00e4glich im Blick. So k\u00f6nnen schulscharf Schutzma\u00dfnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder tempor\u00e4re Schulschlie\u00dfung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbr\u00fcche stattfinden.<\/p>\n<h2>Wann ist Wechselunterricht vorgesehen?<\/h2>\n<p>Sachsenweite Einschr\u00e4nkungen des Pr\u00e4senzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der Bettenauslastung in den Krankenh\u00e4usern (\u00dcberlastungsstufe). Erst dann w\u00fcrden alle Kitas, Grundschulen und zum Teil F\u00f6rderschulen in den eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb mit festen Gruppen\/Klassen wechseln. F\u00fcr viele andere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler findet dann Wechselunterricht statt.<\/p>\n<h2>Wo bekomme ich Informationen zu den freiwilligen Impfangeboten an Schulen?<\/h2>\n<p>Jeder kann weiter zu einem sicheren und ungest\u00f6rten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich \u00fcber die Impfungen und w\u00e4gen Sie sorgf\u00e4ltig die Argumente ab. Sie k\u00f6nnen sich und andere sch\u00fctzen. Es bleibt selbstverst\u00e4ndlich eine individuelle und freiwillige Entscheidung. Wir stellen das Angebot und hoffen, dass es von vielen Interessierten wahrgenommen wird, f\u00fcr die die bisherigen Impfangebote nicht erreichbar waren. Die Schulen sind sensibilisiert, damit kein Druck entsteht. Auch eine angemeldete Person kann jederzeit ihre Bereitschaft, sich impfen zu lassen, zur\u00fccknehmen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/impfangebote-schule.html\">Impfangebote an Schulen<\/a><\/p>\n<h2>D\u00fcrfen wieder alle Unterrichtsf\u00e4cher stattfinden?<\/h2>\n<p>Ja, unter Beachtung der Hygieneregeln finden alle Unterrichtsf\u00e4cher wieder statt, auch Sport und Musik.<\/p>\n<h2>D\u00fcrfen wieder Klassenfahrten und Exkursionen stattfinden?<\/h2>\n<p>Im neuen Schuljahr k\u00f6nnen wieder Unterrichtsg\u00e4nge, Exkursionen und Schulfahrten entsprechend der langj\u00e4hrigen Praxis durchgef\u00fchrt werden. Gerade in Zeiten von Corona ist die St\u00e4rkung des sozialen Miteinanders der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von besonderer Bedeutung.<\/p>\n<p>Schulen sind gehalten, sich vor der Buchung von Fahrten ins Ausland auf den RKI-Seiten und der Homepage des Ausw\u00e4rtigen Amtes \u00fcber die m\u00f6gliche Einordnung der Ziell\u00e4nder als Hochrisikogebiete zu informieren. Fahrten in diese L\u00e4nder sind zu unterlassen.<\/p>\n<h2>Gibt es wieder Sch\u00fclerpraktika?<\/h2>\n<p>Im neuen Schuljahr k\u00f6nnen wieder Sch\u00fclerbetriebspraktika, entsprechend den Festlegungen der jeweiligen Schulordnungen, durchgef\u00fchrt werden. Erfolgt die Durchf\u00fchrung in anderen Bundesl\u00e4ndern oder im Ausland, m\u00fcssen die besonderen gesetzlichen Regelungen vor Ort beachtet<\/p>\n<h2>Warum werden keine mobilen Luftfilter in jedem Klassenzimmer aufgestellt?<\/h2>\n<p>Laut Umweltbundesamt ist Sto\u00dfl\u00fcften mindestens genauso effektiv. Das hei\u00dft, der Aufwand und Nutzen muss hier gut abgewogen werden. Mobile Luftfilter sind sinnvoll in schlechtbel\u00fcfteten R\u00e4umen, daf\u00fcr gibt es F\u00f6rdergeld.<\/p>\n<p>Blog: <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/07\/15\/mobile-luftfilter-in-klassenraeumen-nicht-ueberall-sinnvoll\/\">Mobile Luftfilter in Klassenr\u00e4umen nicht \u00fcberall sinnvoll<\/a><\/p>\n<h2>Wie lang gelten die aktuellen Coronaregelungen in Schulen?<\/h2>\n<p>Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 22.9.2021.<\/p>\n<h2>Wie werden die Tests durchgef\u00fchrt?<\/h2>\n<p>Die Tests werden von den <strong>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ab der Primarstufe<\/strong> in der Regel im Klassenverband durchgef\u00fchrt und sind Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer unterst\u00fctzen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=8P-izXYIvBQ&amp;t\">YouTube-Video f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zur Handhabung der Schnelltests<\/a><\/p>\n<h2>Welche Tests werden verwendet?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Selbsttestungen werden allen Schulen geeignete durch das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttestkits kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt. Es handelt sich dabei um die St\u00e4bchentests im vorderen Nasenbereich.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen auch Spucktests zum Einsatz kommen?<\/h2>\n<p>Die Schulen stellen die Tests (f\u00fcr Nase mit St\u00e4bchen) wie auch schon im vergangenen Schuljahr. Spucktest gibt es nur noch im konkreten Ausnahmefall, nach medizinischem Attest. Ein einfaches Elternschreiben reicht nicht aus. Dann stellen die Schulen auch den Spucktest, den sie in genau diesen Ausnahmef\u00e4llen vom Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung bekommen. Dieses Verfahren hat sich auch im vergangenen Schuljahr bew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Eine allgemeine Wahlm\u00f6glichkeit besteht nicht.<\/p>\n<h2>Was ist zu tun, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist?<\/h2>\n<p>Wird eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, begibt sich die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler je nach Alter in ein freies Zimmer und wartet dort auf die Abholung durch die Eltern oder verl\u00e4sst selbstst\u00e4ndig die Schule, begibt sich in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne und informiert das Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>Die Schulleitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten und informiert ebenso das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>Die endg\u00fcltige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Ma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, obliegt dem Gesundheitsamt.<\/p>\n<h2>Welche Testnachweise werden anerkannt?<\/h2>\n<p>Neben der M\u00f6glichkeit, Tests in den Schulen unter Aufsicht vorzunehmen, k\u00f6nnen in Berufsschulen ggfs. auch Testnachweise im Rahmen einer betrieblichen Testung erfolgen. Diese muss im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die daf\u00fcr erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder von einem Leistungserbringer nach 6 Absatz 1 der Coronavirus\u00ad-Testverordnung vorgenommen oder \u00fcberwacht wurden (u. a. Testzentren, Apotheken).<\/p>\n<p><strong>Update 15.09.2021:<\/strong>\u00a0Festgelegt wurde, dass durch Eltern durchgef\u00fchrte Tests, die diese beispielsweise auf ihrer Arbeit im Rahmen einer betrieblichen Testung durchf\u00fchren, <strong>ab sofort wieder<\/strong> als Testnachweis durch Schulen anerkannt werden k\u00f6nnen. Die \u00a0Betriebsangeh\u00f6rigkeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ist dabei nicht ma\u00dfgebend. Es wird hiermit wieder zu der bisherigen Praxis zur\u00fcckgekehrt. Die Schulen wurden informiert.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Die schulischen Tests gelten in Sachsen analog als Tests im Rahmen einer betrieblichen Testung. Damit fallen sie auch unter \u00a7 2 Nummer 7 Buchstabe b und c SchAusnahmV<em>. <\/em>Sie gelten als solche, da es darum geht, alle in der Schule anwesenden Personen, einschlie\u00dflich des Personals, vor einer Ansteckung zu sch\u00fctzen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben Erfahrungen und Kenntnisse in der Beaufsichtigung der Tests erworben. Ebenso sind die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in die Durchf\u00fchrung eingewiesen. Damit geht einher, dass diese Tests auch noch als Testnachweis au\u00dferhalb der Schule genutzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihre Kinder ohne Test-Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung in die Schule schicken bzw. wenn Sch\u00fclerinnen oder Sch\u00fcler den Test verweigern?<\/h2>\n<p>Wenn Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht nicht m\u00f6glich. Die Kinder oder Jugendlichen werden der Schulbesuchspflicht nicht gerecht und m\u00fcssen zu Hause bleiben. Lernaufgaben werden von der Schule nicht gestellt.<\/p>\n<p>Wir bitten wirklich alle Eltern darum, ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken. Unterricht geh\u00f6rt in das Klassenzimmer und nicht in das Kinderzimmer. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler brauchen den direkten Kontakt mit dem Lehrer und den Mitsch\u00fclern. Das ist f\u00fcr den Lernerfolg und die soziale Entwicklung enorm wichtig. Darum hat der gemeinsame Pr\u00e4senzunterricht f\u00fcr uns Priorit\u00e4t, denn es geht um die Zukunftschancen Ihrer Kinder. Um dies abzusichern, werden auch im neuen Schuljahr Schutzma\u00dfnahmen notwendig.<\/p>\n<p>Wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden oder aufgrund der Verweigerung, eine Maske zu tragen oder an Tests teilzunehmen, nach Haus geschickt werden m\u00fcssen, dann kann in diesem Fall eine Verletzung der Schulbesuchspflicht eintreten. Das kann im Einzelfall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>* Aktualisiert am 15. September 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr 494.500 Sch\u00fcler beginnt am Montag wieder die Schule. 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