{"id":9035,"date":"2021-04-21T09:47:11","date_gmt":"2021-04-21T07:47:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9035"},"modified":"2021-04-26T12:41:53","modified_gmt":"2021-04-26T10:41:53","slug":"neue-foerderrichtlinie-sichert-einsatz-von-praxisberatern-und-inklusionsassistenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/04\/21\/neue-foerderrichtlinie-sichert-einsatz-von-praxisberatern-und-inklusionsassistenten\/","title":{"rendered":"Neue F\u00f6rderrichtlinie sichert Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten"},"content":{"rendered":"<p>Der Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern sowie Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an Schulen kann auch im neuen Schuljahr gef\u00f6rdert werden. Das macht eine neue F\u00f6rderrichtlinie m\u00f6glich, die gestern vom Kabinett beschlossen wurde.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die individuelle F\u00f6rderung, die durch diese Richtlinie unterst\u00fctzt wird, richtet sich auf zwei Bereiche: die \u00bbBerufliche Orientierung\u00ab und das \u00bbBegleitete Lernen\u00ab. Der Bereich der \u00bbBeruflichen Orientierung\u00ab beinhaltet den Einsatz von Praxisberatern an Oberschulen und deren Zusammenarbeit mit Berufsberatern sowie die Durchf\u00fchrung von Potenzialanalysen und Werkstatttagen an Gymnasien, F\u00f6rderschulen, Oberschulen und Gemeinschaftsschulen. Dadurch soll die Berufswahlkompetenz gesteigert, das Sammeln von praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt erweitert und der erfolgreiche \u00dcbergang von der Schule in das Arbeitsleben vorbereitet werden \u2013 letztendlich mit dem langfristigen Ziel, Br\u00fcche in den Berufsbiographien zu vermeiden und Fachkr\u00e4fte zu sichern. Der Bereich des \u00bbBegleiteten Lernens\u00ab umfasst den Einsatz von Inklusionsassistenten an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Schulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt Lernen und berufsbildenden Schulen. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf bzw. Behinderung werden so vor allem lernbezogen unterst\u00fctzt. Dar\u00fcber hinaus werden die Lehrkr\u00e4fte durch den Inklusionsassistenten unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>In den beiden F\u00f6rderbereichen sollen die bisherigen Projekte an Schulen fortgef\u00fchrt werden.Derzeit unterst\u00fctzen an 253 Oberschulen Praxisberater die berufliche Orientierung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.\u00a0 Inklusionsassistenten helfen an 235 Schulen Sch\u00fclern mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf beim Lernen. Bislang wurde der Einsatz von Praxisberatern \u00fcber Mittel des Kultusministeriums und der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit sowie den Europ\u00e4ischen Sozialfonds (ESF) und von Inklusionsassistenten \u00fcber den ESF finanziert. Die ESF-F\u00f6rderung endet jedoch am 31. Juli 2021. Der Schwerpunkt f\u00fcr das Schuljahr 2021\/2022 liegt auf der \u00dcberf\u00fchrung der ESF-Projekte in die Landesfinanzierung. Nach Ablauf des ersten Durchf\u00fchrungszeitraumes wird 2023 \u00fcber einen m\u00f6glichen Projektausbau entsprechend Bedarf und Haushaltsmittel entschieden.<\/p>\n<p>\u00bbSchulen ben\u00f6tigen immer st\u00e4rker multiprofessionelle Teams, um die Herausforderungen zu meistern. Der Bedarf wird pandemiebedingt noch steigen, weil auch die Heterogenit\u00e4t der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zunehmen wird. Praxisberater und Inklusionsassistenten leisten hier eine unsch\u00e4tzbare Hilfe\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern sowie Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an Schulen kann auch im neuen Schuljahr gef\u00f6rdert werden. 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