{"id":9013,"date":"2021-04-19T09:00:44","date_gmt":"2021-04-19T07:00:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=9013"},"modified":"2021-04-21T09:06:28","modified_gmt":"2021-04-21T07:06:28","slug":"kultusministerium-legt-plan-zur-bewaeltigung-von-lerndefiziten-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/04\/19\/kultusministerium-legt-plan-zur-bewaeltigung-von-lerndefiziten-vor\/","title":{"rendered":"Kultusministerium legt Plan zur Bew\u00e4ltigung von Lerndefiziten vor"},"content":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie hat Spuren in der Bildung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Schulschlie\u00dfungen und Distanzunterricht haben zum Teil erhebliche Lerndefizite bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zur Folge. Das Kultusministerium hat nun einen Plan vorgelegt, um die Wissens- und Kompetenzl\u00fccken zu schlie\u00dfen. <!--more--><\/p>\n<p>Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen, immer wiederkehrende und monatelange Phasen der Schulschlie\u00dfungen \u2013 das alles ist nicht ohne Folgen f\u00fcr Kinder und Jugendliche geblieben. \u00bbKein noch so guter Distanzunterricht kann Pr\u00e4senzunterricht ersetzen. Schulschlie\u00dfungen belasten die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nicht nur psychisch, sondern haben auch zu Wissens- und Kompetenzdefiziten gef\u00fchrt. Daf\u00fcr sind die Sch\u00fcler jedoch nicht verantwortlich. Aber sie sind Leidtragende der Pandemie. Es ist unser aller Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen in ihren seelischen N\u00f6ten beizustehen und zu helfen. Wir m\u00fcssen ebenso daf\u00fcr sorgen, die Wissens- und Kompetenzl\u00fccken zu schlie\u00dfen, ohne die Sch\u00fcler mit zus\u00e4tzlichen Aufgaben zu belasten\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr hat das Kultusministerium nun einen Plan vorgelegt. Es ist ein Dreiklang an Ma\u00dfnahmen: Lerndefizite feststellen, Schwerpunkte setzen und daf\u00fcr Freir\u00e4ume in den Lehrpl\u00e4nen schaffen, damit Vers\u00e4umtes nachgeholt werden kann. Wegen der anschlie\u00dfenden \u00dcberg\u00e4nge stehen dabei die allgemeinbildenden Schulen und die studienqualifizierenden Bildungsg\u00e4nge der berufsbildenden Schulen im Fokus.<\/p>\n<h2>Kompetenzdefizite feststellen und abbauen<\/h2>\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler haben die h\u00e4usliche Lernzeit sehr unterschiedlich bew\u00e4ltigt. Die Heterogenit\u00e4t in der Kompetenzentwicklung und im Wissenserwerb hat erheblich zugenommen. Wie gro\u00df die Wissens- und Kompetenzl\u00fccken sind, das soll auch im n\u00e4chsten Schuljahr durch Lernstandserhebungen ermittelt werden. Eine p\u00e4dagogische Diagnostik mit Testaufgaben soll helfen, die Lernausgangslagen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu ermitteln, um dann passende Unterrichtsangebote zu unterbreiten. Daf\u00fcr bekommen die Lehrerinnen und Lehrer im Juli 2021 umfangreiche p\u00e4dagogische Angebote f\u00fcr das n\u00e4chste Schuljahr 2021\/2022 zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Lehrkr\u00e4fte entscheiden selbst, wie sie die Aufgaben zur Bestimmung der Lernausgangslagen einsetzen. Die Aufgaben k\u00f6nnen sowohl zu Beginn des Schuljahres oder im weiteren Verlauf eingesetzt werden. Besonderes Augenmerk bei den Lernstandserhebungen soll auf die \u00dcberg\u00e4nge im Bildungssystem gerichtet werden.<\/p>\n<h2>Schwerpunkte setzen<\/h2>\n<p>Durch die lange Zeit der Schulschlie\u00dfungen k\u00f6nnen nicht alle verpflichtenden Lernbereiche im Unterricht dieses Schuljahres behandelt werden. Deshalb hat das Ministerium <strong>f\u00fcr alle Schularten, Klassenstufen und F\u00e4cher eine Orientierung*<\/strong> erarbeiten lassen, was in diesem Schuljahr behandelt sein sollte. Damit werden einheitliche Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr das kommende Schuljahr geschaffen. Nicht vermittelte Lernbereiche k\u00f6nnen in reduzierter Form im n\u00e4chsten Schuljahr 2021\/2022 nachgeholt werden. Daf\u00fcr wird die Kultusverwaltung den Schulen im Juli 2021 Vorschl\u00e4ge unterbreiten, die mit weiteren Lehrplananpassungen verbunden sind.<\/p>\n<h2>Lehrpl\u00e4ne anpassen und damit Freir\u00e4ume schaffen<\/h2>\n<p>Lehrpl\u00e4ne geben verpflichtende Lernbereiche f\u00fcr rund zwei Drittel der Unterrichtszeit eines Schuljahres vor. Damit besitzen die Lehrpl\u00e4ne relativ gro\u00dfe Freir\u00e4ume. Um zus\u00e4tzlich die vers\u00e4umten, aber notwendigen Lehrplaninhalte im n\u00e4chsten Schuljahr nachholen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Lehrkr\u00e4fte mehr Flexibilit\u00e4t bei der Umsetzung der Lehrpl\u00e4ne. Deshalb werden die Lehrpl\u00e4ne angepasst und bestimmte Inhalte gestrichen oder anders gewichtet. Anpassungen werden f\u00fcr alle F\u00e4cher und alle Klassenstufen und Schularten vorgenommen. Kein Fach soll jedoch komplett wegfallen. Ebenso wird es an den weiterf\u00fchrenden Schulen auch keine Schwerpunktsetzungen geben, sich nur auf bestimmte Unterrichtsf\u00e4cher zu konzentrieren. Die angepassten Lehrpl\u00e4ne werden im Juli 2021 und damit deutlich vor dem neuen Schuljahresbeginn ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h2>Zeugnisse und Benotung im aktuellen Schuljahr<\/h2>\n<p>Die Verantwortung f\u00fcr die Leistungsbewertung liegt bei der einzelnen Schule. Trotz der Einschr\u00e4nkungen durch die Corona-Pandemie sollen Sch\u00fclerleistungen grunds\u00e4tzlich bewertet und Jahreszeugnisse ausgereicht werden. Leistungsbewertungen sollen vorrangig im Pr\u00e4senzunterricht erfolgen. Im Primarbereich sollen Leistungen, die in h\u00e4uslicher Lernzeit erbracht wurden, nicht unbedingt bewertet werden. Ausnahmen sind jedoch m\u00f6glich. Bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern der weiterf\u00fchrenden Schulen k\u00f6nnen Leistungen, die im Distanzunterricht erbracht werden, dagegen benotet werden.<\/p>\n<p>Unterrichtete F\u00e4cher, die nicht benotet werden konnten, erhalten im Zeugnis die Eintragung \u00bbteilgenommen\u00ab. Dies sollte vor allem angewendet werden, wenn der Unterricht zwar teilweise stattgefunden hat, aber eine Benotung nicht m\u00f6glich war. F\u00fcr die Grundschule und die Primarstufe der F\u00f6rderschule werden gesonderte Regelungen getroffen, da sich hier der Unterricht bis zum Ende des Schuljahres im Wesentlichen auf die F\u00e4cher Deutsch bzw. Sorbisch, Mathematik, Sachunterricht sowie Englisch in Klassenstufe 4 konzentrieren wird.<\/p>\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die nicht am Pr\u00e4senz- oder Wechselunterricht teilnehmen, verbringen die Lernzeit zu Hause und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumf\u00e4nglichen Betreuung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler durch die Lehrkr\u00e4fte, wie im Rahmen der h\u00e4uslichen Lernzeit bei Schulschlie\u00dfungen oder wie im Pr\u00e4senz- oder Wechselunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden. \u00dcber m\u00f6gliche Formen der Benotung der Leistungen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler entscheidet die Schule eigenverantwortlich, sofern M\u00f6glichkeiten zum Nachholen von Leistungen nicht gegeben sind. Das kann auch bedeuten, dass angesichts nicht ausreichender M\u00f6glichkeiten zur Benotung die Ausweisung einer Note im Zeugnis unm\u00f6glich wird.<\/p>\n<h2>Klassenstufen wiederholen nur im Einzelfall<\/h2>\n<p>Nur f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen kann im Schuljahr 2020\/21 die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen eine freiwillige Wiederholung zulassen, ohne dass diese auf die Schulbesuchsdauer angerechnet wird. Wichtig ist allerdings, dass diese Entscheidung sp\u00e4testens vor der letzten m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung getroffen wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gilt: Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe wird auf die Schulbesuchsdauer angerechnet und gilt als Nichtversetzung. Wie bisher gelten die Versetzungsregelungen der jeweiligen Schulordnungen. Ma\u00dfgeblich sind die auf den Jahreszeugnissen ausgewiesenen Noten. Die Corona-Pandemie gilt als wichtiger Grund nach dem Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die nicht zu versetzen w\u00e4ren, versetzt werden, wenn sie aufgrund ihrer Leistungsf\u00e4higkeit und bisherigen Gesamtentwicklung den Anforderungen der n\u00e4chsth\u00f6heren Klassenstufe voraussichtlich ge-wachsen sein werden.<\/p>\n<p>Die Erw\u00e4gung einer freiwilligen Wiederholung ist immer eine sehr schwierige Einzelfallentscheidung. Sie muss von Schule gemeinsam mit den Eltern und sehr verantwortungsvoll getroffen werden. Im Regelfall wollen die Sch\u00fcler in ihrer Klasse weiterlernen. Defiziten, die alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klasse betreffen, wird so gemeinsam begegnet.<\/p>\n<p>Zu beachten ist auch, dass sich der Weggang aus der Klassengemeinschaft und von den vertrauten Fachlehrerinnen und -lehrern so demotivierend auswirken kann, dass auch die Wiederholung keinen Erfolg bringt.<\/p>\n<p>Den Anschluss des Einzelnen bei Leistungsschw\u00e4chen an das Klassenniveau kann eine individuelle und zeitlich beschr\u00e4nkte intensive F\u00f6rderung erm\u00f6glichen. Durch die geplanten Lehrplananpassungen und die M\u00f6glichkeit, Unterrichtsstoff zu widerholen bestehen daf\u00fcr sehr gute Voraussetzungen.<\/p>\n<p>*<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Fachbezogene-Hinweise_OS.pdf\">Fachbezogene Hinweise Oberschule<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Fachbezogene-Hinweise_GY.pdf\">Fachbezogene Hinweise Gymnasium<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Fachbezogene-Hinweise_FOES_L.pdf\">Fachbezogene Hinweise Schule mit dem F\u00f6rderschwerpunkt Lernen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Fachbezogene-Hinweise_BGY.pdf\">Fachbezogene Hinweise Berufliches Gymnasium<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie hat Spuren in der Bildung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. 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