{"id":8962,"date":"2021-03-30T10:00:05","date_gmt":"2021-03-30T08:00:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8962"},"modified":"2021-04-08T13:29:08","modified_gmt":"2021-04-08T11:29:08","slug":"regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/03\/30\/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern\/","title":{"rendered":"Regeln f\u00fcr den Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern"},"content":{"rendered":"<p>Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung \u00f6ffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabh\u00e4ngig. Eine Verkn\u00fcpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch versch\u00e4rfte Infektionsschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Schulen und Kitas vorgesehen.<\/p>\n<h2>Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis*<\/h2>\n<p>Fortan k\u00f6nnen Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine \u00e4rztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen k\u00f6nnen, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kinderg\u00e4rten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Geb\u00e4ude hineinbegleiten m\u00f6chte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht \u00e4lter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Gel\u00e4ndes hin.<\/p>\n<h2>Schulbesuch f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an Testungen gebunden<\/h2>\n<p>Bisher mussten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der weiterf\u00fchrenden Schulen nur einmal pro Woche eine \u00e4rztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen k\u00f6nnen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler auf zwei Mal w\u00f6chentlich und auch auf die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung f\u00fcr das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/03\/11\/faq-tests\/\">hier<\/a>.<\/p>\n<h2>Maskenpflicht auch im Unterricht<\/h2>\n<p>Ab Klassenstufe f\u00fcnf m\u00fcssen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Lehrkr\u00e4fte fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95\/N95), jeweils ohne Ausatemventil auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte, sonstiges Personal und Eltern m\u00fcssen auf dem Gel\u00e4nde der Schule und im Schulgeb\u00e4ude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.<\/p>\n<h2>Schulbesuchspflicht wird aufgehoben*<\/h2>\n<p>Konnten bislang lediglich Primarsch\u00fclerinnen und -sch\u00fcler von der Pr\u00e4senzbeschulung schriftlich abgemeldet werden, ist dies nun f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00f6glich. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab-und Anmelden f\u00fcr einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen k\u00f6nnen dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumf\u00e4nglichen Betreuung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler durch Lehrkr\u00e4fte, wie im Pr\u00e4senzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.<\/p>\n<h2>Weiterhin eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb<\/h2>\n<p>In Grund- und F\u00f6rderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen m\u00fcssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.<\/p>\n<h2>Wechselunterricht ab Klassenstufe f\u00fcnf bleibt<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Unterricht ab Klassenstufe f\u00fcnf m\u00fcssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).<\/p>\n<h2>Pr\u00e4senzunterricht f\u00fcr Abschlussklassen bleibt<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Pr\u00e4senz statt und grunds\u00e4tzlich in den F\u00e4chern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlusspr\u00fcfung. Der Pr\u00e4senzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.<\/p>\n<p>Die neue Corona-Schutz-Verordnung gibt es <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf\">hier<\/a>.*<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Ministerschreiben-an-die-Kita-Leitungen-und-paedagogischen-Fachkraefte.pdf\">Ministerschreiben an die Kita-Leitungen und p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>*Die entsprechenden Textpassagen wurden am 31. M\u00e4rz 2021 aktualisiert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln f\u00fcr den Schul- und Kitabetrieb. 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