{"id":8886,"date":"2021-03-11T09:50:01","date_gmt":"2021-03-11T08:50:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8886"},"modified":"2021-09-02T12:27:49","modified_gmt":"2021-09-02T10:27:49","slug":"faq-tests","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/03\/11\/faq-tests\/","title":{"rendered":"FAQ: Tests"},"content":{"rendered":"<h2>Hinweis: Dieser Beitrag vom M\u00e4rz 2021 stellt nicht mehr den aktuellen Sachstand dar.<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr rund 240.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der weiterf\u00fchrenden Schulen beginnt am kommenden Montag wieder der Pr\u00e4senzunterricht, vorerst im Wechselbetrieb. Wie auch bei den Schul\u00f6ffnungen der Abschlussklassen und F\u00f6rderschulen stehen am Montag an allen Schulen ausreichend Schnelltests ab Klasse sieben zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Diese Tests werden durch geschultes Personal durchgef\u00fchrt und sind freiwillig. Parallel zu dieser Teststrategie hat das Kultusministerium wie angek\u00fcndigt knapp 1,5 Millionen Selbsttests bestellt, die Ende der Woche geliefert werden. Noch am Wochenende soll die Verteilung an die ersten Schulen erfolgen.<\/p>\n<p>\u00bbDie Tests k\u00f6nnen die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsma\u00dfnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzma\u00dfnahmen flankieren\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<h2>Warum sollen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die am Pr\u00e4senzunterricht teilnehmen, einen Antigen-Selbsttest durchf\u00fchren?<\/h2>\n<p>In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, daf\u00fcr zu sorgen, dass Schule ein m\u00f6glichst sicherer Ort bleibt. Der regelm\u00e4\u00dfige und fl\u00e4chendeckende Einsatz von \u00bbLaienselbsttests\u00ab macht Pr\u00e4senzunterricht wieder m\u00f6glich. Gemeinsam mit den \u00fcbrigen Infektionsschutzma\u00dfnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir in Zeiten der Corona-Pandemie ben\u00f6tigen. Die an den Schulstandorten stattfindenden Selbsttests geben Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie dem gesamten Schulpersonal Klarheit \u00fcber die Infektionslage am Schulstandort. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchf\u00fchrung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eind\u00e4mmung der Pandemie leisten.<\/p>\n<h2>Wie werden die Tests durchgef\u00fchrt?<\/h2>\n<p><strong>UPDATE:<\/strong> Die Tests werden von den <strong>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ab der Primarstufe<\/strong> in der Regel im Klassenverband durchgef\u00fchrt und sind Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer unterst\u00fctzen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. <strong>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie das Schulpersonal f\u00fchren den Test zweimal in der Woche durch.<\/strong><\/p>\n<h2>Was ist der Antigen-Selbsttest?<\/h2>\n<p>Der Antigen-Selbsttest kann im Rahmen seiner Leistungsdaten wie auch andere Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss dar\u00fcber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht. Neu an diesem Schnelltest ist, dass er von der Testperson selbst durchgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p>Mit einem Antigen-Schnelltest k\u00f6nnen vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden \u2013 also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr f\u00fcr das direkte Umfeld ausgeht. Eine hundertprozentige Sicherheit bietet der Test jedoch nicht.<\/p>\n<h2>Welche Tests werden verwendet?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Selbsttestungen werden allen Schulen geeignete durch das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttestkits kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<h2>Wann werden Spuck- oder Lollitests f\u00fcr j\u00fcngere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler angeboten?<\/h2>\n<p>Bei den Testkits, die wir den Schulen bereitstellen, handelt es sich um Selbsttests, die im vorderen Nasenbereich angewendet werden. Zur Beschaffung der Tests ist zun\u00e4chst eine Ausschreibung notwendig. Hier werden verschiedene Angebote unterschiedlicher Unternehmen eingeholt und gepr\u00fcft. Bei der Wahl eines geeigneten Tests sind neben der Verf\u00fcgbarkeit auch die Zuverl\u00e4ssigkeit und Handhabung zu ber\u00fccksichtigen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschaffung gab es auf dem Markt ein deutlich geringeres Angebot an verschiedenen Tests als dies heute der Fall ist. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ist zudem auf einen bestimmten, l\u00e4ngeren Zeitraum festgelegt. Denn hier ist auch zu beachten, dass eine Liefersicherheit gew\u00e4hrleistet werden muss. Der Freistaat Sachsen stellt den Schulen jede Woche ein Kontingent von 1,2 Millionen Testkits zur Verf\u00fcgung. Angesichts dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung ist etwa ein w\u00f6chentlicher Wechsel zwischen Anbietern und damit ein Umstieg auf eine andere Testart bzw. die Verwendung unterschiedlicher Tests f\u00fcr verschiedene Einrichtungen also nicht so einfach m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die zur Verf\u00fcgung gestellten Selbsttests sind unkompliziert anzuwenden und schmerzfrei. Auch Grundsch\u00fclerinnen und Grundsch\u00fcler k\u00f6nnen diese ohne Bedenken selbst mit Unterst\u00fctzung ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers anwenden. Das Erkl\u00e4rvideo zur einfachen Anwendung gibt es <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=8P-izXYIvBQ\">hier<\/a>.<\/p>\n<h2>Warum kann die Testperson den Test selbst durchf\u00fchren?<\/h2>\n<p>Der Tupfer muss nicht mehr tief in die obere Nasenh\u00f6hle eingef\u00fchrt werden, sondern nur etwa zwei Zentimeter tief in jedes Nasenloch. Diese einfache Anwendung erm\u00f6glicht es, dass auch ein Laie den Test durchf\u00fchren kann. Damit hat der Antigen-Selbsttest gegen\u00fcber anderen Schnelltests, die nur von fachlich geschultem Personal vorgenommen werden k\u00f6nnen, einen zentralen Vorteil in der Durchf\u00fchrung.<\/p>\n<h2>Welche Sicherheit bietet ein mehrere Tage alter Antigentest?<\/h2>\n<p>Wenn ein gro\u00dfer Teil der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler regelm\u00e4\u00dfig an diesen Selbsttests teilnimmt, dann entsteht damit \u2013 in Kombination mit den geltenden Hygienema\u00dfnahmen \u2013 ein solides, zus\u00e4tzliches Sicherheitsnetz. Das Ergebnis eines Antigentests ist nur eine Momentaufnahme. Aber eine regelm\u00e4\u00dfige Momentaufnahme von sehr vielen Personen, die viel Zeit miteinander verbringen, tr\u00e4gt zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie bei.<\/p>\n<h2>Werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die zum Zeitpunkt der Tests das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch getestet?<\/h2>\n<p><strong>Ja<\/strong>, dies ergibt sich aus <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf\">\u00a7 1a Absatz 4 Satz 2 der Corona-Schutz-Verordnung<\/a>. Es gibt zwar keine Testpflicht f\u00fcr Kinder unter sieben Jahren. Aber: Das Zutrittsverbot zu Schulen ohne negatives Testergebnis (\u00a7 5a Absatz 4) bleibt unber\u00fchrt. Entsprechend m\u00fcssen auch Kinder unter sieben Jahren ein negatives Testergebnis vorlegen.<\/p>\n<h2>Wer beantwortet den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern Fragen zur Durchf\u00fchrung des Tests, falls es Verst\u00e4ndnisprobleme gibt?<\/h2>\n<p>Diese Aufgabe obliegt der Lehrkraft, die die Selbsttests im Klassenraum beaufsichtigt.<\/p>\n<h2>Warum muss man in der Schule eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein negativer Selbsttest vorliegt?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die M\u00f6glichkeit eines Pr\u00e4senzunterrichts trotz Corona m\u00fcssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen zusammenwirken, desto h\u00f6her ist der Infektionsschutz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme und es werden mit dem Test auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast. Eine Infektion, die kurz zuvor stattgefunden hat oder eine, die schon abgeklungen ist, kann der Test eventuell nicht nachweisen. Der Antigentest kann andere wichtige Hygienema\u00dfnahmen wie das Tragen einer Maske also nicht ersetzen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man sich erst nach einem negativen Test ansteckt.<\/p>\n<h2>M\u00fcssen sich bereits geimpfte Lehrkr\u00e4fte testen?<\/h2>\n<p>So lange nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass auch bereits geimpfte Lehrerinnen und Lehrer das Virus weiter \u00fcbertragen, ist auch diese Personengruppe nicht ausgenommen. Gleiches gilt auch f\u00fcr bereits an Covid-19 erkrankte und wieder genesene Personen.<\/p>\n<h2>F\u00fcr wen werden die Tests zur Verf\u00fcgung gestellt?<\/h2>\n<p>Unter \u00bbschulischem Personal\u00ab sind folgende Personengruppen f\u00fcr die Selbsttests ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Lehrkr\u00e4fte, Erzieherinnen und Erzieher an Landesschulen, p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte, Verwaltungspersonal an Landesschulen,<\/li>\n<li>Studienreferendare,<\/li>\n<li>kirchliche Lehrkr\u00e4fte aus Gestellungsvertrag,<\/li>\n<li>Schulverwaltungsassistenten,<\/li>\n<li>Schulassistenten,<\/li>\n<li>ausl\u00e4ndische Lehrerinnen und Lehrer sowie Assistenten aus dem Programmen PAD,<\/li>\n<li>Inklusionsbegleiter, Sprach- und Integrationsmittler,<\/li>\n<li>Personen aus dem Programm Teach First,<\/li>\n<li>Schulsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter, Schulsekret\u00e4rinnen und Schulsekret\u00e4re, Hausmeister, technische Assistenten und<\/li>\n<li>Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie l\u00e4uft die Testung an der Schule ab?<\/h2>\n<p>Die Antigen-Selbsttests werden in der Schule im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgef\u00fchrt. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler f\u00fchren die Tests unter Anleitung von Lehrpersonen selbst durch. Bei der Durchf\u00fchrung sind die Herstellerhinweise entsprechend der Gebrauchsinformation zu beachten.<\/p>\n<p>Wichtig ist, dass der Abstand zur Testperson gew\u00e4hrleistet ist und alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eine Mund-Nasenbedeckung tragen. W\u00e4hrend der Testung wird die Maske nat\u00fcrlich kurz abgenommen.<\/p>\n<h2>Wo finde ich eine Anleitung f\u00fcr die Selbsttests?<\/h2>\n<p>Dar\u00fcber informieren zwei Anleitungsvideos f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=RwYzDr6ebjA\">Lehrerinnen und Lehrer<\/a> sowie f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=8P-izXYIvBQ\">Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/a>.<\/p>\n<h2>Wird f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Antigen-Selbsttests Schutzmaterial ben\u00f6tigt?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Antigen-Selbsttests ist kein Schutzmaterial notwendig.<\/p>\n<h2>Was ist zu tun, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist?<\/h2>\n<p>Wird eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, begibt sich die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler je nach Alter in ein freies Zimmer und wartet dort auf die Abholung durch die Eltern oder verl\u00e4sst selbstst\u00e4ndig die Schule, begibt sich in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne und informiert das Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>Die Schulleitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten und informiert ebenso das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>Die endg\u00fcltige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Ma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, obliegt dem Gesundheitsamt.<\/p>\n<h2>Wie ist bei einem ung\u00fcltigen Testergebnis vorzugehen?<\/h2>\n<p>Bei einem ung\u00fcltigen Testergebnis sollte der Test wiederholt werden.<\/p>\n<h2>Wer tr\u00e4gt die Haftung, wenn beim Testen etwas schiefgeht?<\/h2>\n<p>Sollte wider Erwarten beim Testen etwas schiefgehen, besteht bei Testungen in der Schule f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gesetzlicher Unfallschutzversicherungsschutz.<\/p>\n<p>F\u00fcr fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. H\u00e4ndler.<\/p>\n<h2>Werden die Lehrerinnen und Lehrer f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Tests von der gesetzlichen Arbeitnehmerhaftung durch den Arbeitgeber freigestellt?<\/h2>\n<p>Nein.<\/p>\n<h2>Wie m\u00fcssen die verwendeten Testkarten\/St\u00e4bchen\/R\u00f6hrchen etc. entsorgt werden?<\/h2>\n<p>Das Material der Antigen-Selbsttests ist unmittelbar nach Verwendung in einem robusten, verschlossenen M\u00fcllbeutel \u00fcber den Restm\u00fcll zu entsorgen.<\/p>\n<h2>Wie erfolgt die Testung bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die aufgrund einer Behinderung den Test nicht selbst durchf\u00fchren k\u00f6nnen?<\/h2>\n<p>Bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, bei denen aufgrund ihrer Behinderung ein Schnelltest nicht an der Schule durchf\u00fchrbar ist, ist der Schulbesuch durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer \u00e4rztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h2>Erhalten Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderungen den Selbsttest nicht durchf\u00fchren k\u00f6nnen, das Testkit kostenlos von der Schule zur Durchf\u00fchrung zu Hause?<\/h2>\n<p>Ja, in einem solchen Fall k\u00f6nnen die Eltern die erforderlichen Testkits ausnahmsweise von der Schule zur Verf\u00fcgung gestellt bekommen.<\/p>\n<h2>Welche Daten werden im Zuge des Selbsttests verarbeitet und gespeichert?<\/h2>\n<p>Personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Sch\u00fclerstatus, Testergebnis, Angaben zur Untersuchung) werden f\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Dokumentation des Tests verarbeitet und unverz\u00fcglich gel\u00f6scht, sobald sie f\u00fcr diese Zwecke sowie zur Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr ben\u00f6tigt werden. Dazu m\u00fcssen die Personensorgeberechtigten bzw. die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eine Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung unterzeichnen.<\/p>\n<h2>Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihre Kinder ohne Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung in die Schule schicken bzw. wenn Sch\u00fcler sich weigern, den Selbsttest durchzuf\u00fchren?<\/h2>\n<p>Wenn Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht nicht m\u00f6glich. Die Kinder oder Jugendlichen m\u00fcssen die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumf\u00e4nglichen Betreuung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler durch Lehrkr\u00e4fte, wie zu Zeiten der Schulschlie\u00dfungen oder wie im Pr\u00e4senzunterricht, kann nicht gerechnet werden.<\/p>\n<h2>Wie ist das Zutrittsverbot genau geregelt?<\/h2>\n<p>Der Zutritt auf das Schulgel\u00e4nde gem\u00e4\u00df \u00a7 5a Absatz 5 der S\u00e4chsischen Corona-Schutz-Verordnung ist verboten, wenn nicht durch eine aktuelle \u00e4rztliche Bescheinigung oder durch einen Test mit negativem Ergebnis nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Der Zutritt zur Schule ist hingegen gestattet, wenn unmittelbar nach dem Betreten ein Test durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Das Zutrittsverbot f\u00fcr Personen ohne negativen Tests bzw. ohne \u00e4rztliche Bescheinigung gilt erst dann, wenn ausreichend \u00bbLaienselbsttests\u00ab an der jeweiligen Schule vorliegen. Bis dahin k\u00f6nnen sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab Klassenstufe 7 an der Schule freiwillig von fachlich geschultem Personal testen lassen.<\/p>\n<h2>Kann auch zuhause ein Test durchgef\u00fchrt werden?<\/h2>\n<p><strong>+++ HINWEIS: Die qualifizierte Selbstauskunft wird nicht mehr anerkannt \u2013 <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/05\/11\/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule\/\">die aktuellen Regelungen gibt es hier<\/a> +++<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Dazu sagt die <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf\">Corona-Schutz-Verordnung<\/a>, \u00a7 5a, 4): \u00bbPersonen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kinderg\u00e4rten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Au\u00dfengel\u00e4nde der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gel\u00e4nde von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer f\u00fcr die Abnahme des Tests zust\u00e4ndigen Stelle oder <strong>eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2<\/strong> zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger als drei Tage zur\u00fcckliegen.\u00ab Das Formular gibt es <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf\">hier<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Brief-an-alle-Eltern-und-Schuelerinnen-und-Schueler-der-Oberschulen-Gymnasien-und-berufsbilden-den-Schulen-in-oeffentlicher-Traegerschaft.pdf\">Brief an alle Eltern und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen in \u00f6ffentlicher Tr\u00e4gerschaft<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/Anlage3-Einwilligungserklaerung_Schueler2.pdf\">Einwilligungserkl\u00e4rung Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/a><\/p>\n<p>* Beitrag aktualisiert am 12. Mai 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweis: Dieser Beitrag vom M\u00e4rz 2021 stellt nicht mehr den aktuellen Sachstand dar. &nbsp; F\u00fcr rund 240.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der weiterf\u00fchrenden Schulen beginnt am kommenden Montag wieder der Pr\u00e4senzunterricht, vorerst im Wechselbetrieb. 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