{"id":8875,"date":"2021-03-05T15:15:31","date_gmt":"2021-03-05T14:15:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8875"},"modified":"2021-03-30T14:20:24","modified_gmt":"2021-03-30T12:20:24","slug":"fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/03\/05\/fahrplan-fuer-schuloeffnungen-steht-fest\/","title":{"rendered":"Fahrplan f\u00fcr Schul\u00f6ffnungen steht fest"},"content":{"rendered":"<p>Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit steht der Fahrplan f\u00fcr weitere Schul\u00f6ffnungen fest. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.<!--more--><\/p>\n<p><strong>+++ HINWEIS: Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Bitte die aktuellen Informationen beachten. +++<\/strong><\/p>\n<p>Bisher konnten lediglich die Abschlussklassen und die Kinder der Primarstufe den Unterricht besuchen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Schulen nun f\u00fcr weitere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ge\u00f6ffnet. Die R\u00fcckkehr zum Pr\u00e4senzunterricht ist f\u00fcr Kultusminister Christian Piwarz aus p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden dringend notwendig.<\/p>\n<blockquote><p>\u00bbWir d\u00fcrfen nicht vergessen, dass es sich um Sch\u00fcler handelt, die drei Monate keine Schule von innen gesehen haben\u00ab,<\/p><\/blockquote>\n<p>so der Minister.<\/p>\n<h2>Wie die weiteren \u00d6ffnungsschritte f\u00fcr Schulen aussehen<\/h2>\n<p>Im ersten \u00d6ffnungsschritt werden ab dem 10. M\u00e4rz die F\u00f6rderschulen f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oberhalb der Primarstufe ge\u00f6ffnet. Bislang konnten nur die Primarsch\u00fcler die F\u00f6rderschulen besuchen. Der Unterricht findet wie auch in den Grundschulen im eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Klassen und Gruppen m\u00fcssen streng voneinander getrennt bleiben. Da die Klassengr\u00f6\u00dfen in den F\u00f6rderschulen klein sind (durchschnittlich 10 Sch\u00fcler), ist eine Teilung der Kassen nicht notwendig.<\/p>\n<p>Ab dem 15. M\u00e4rz k\u00f6nnen auch die \u00fcbrigen weiterf\u00fchrenden Schulen f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ge\u00f6ffnet werden, die in den vergangenen drei Monaten keinen Pr\u00e4senzunterricht hatten. Dabei m\u00fcssen die Klassen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.<\/p>\n<h2>Was f\u00fcr Kindertageseinrichtungen gilt<\/h2>\n<p>In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb statt. Auch hier m\u00fcssen die Gruppen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege kann uneingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb stattfinden.<\/p>\n<h2>Was f\u00fcr Abschlussklassen gilt<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Pr\u00e4senz statt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Pr\u00e4senzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.<\/p>\n<h2>Besondere Zutrittsregelungen f\u00fcr Schulen ab 15. M\u00e4rz<\/h2>\n<p>Ab dem 15. M\u00e4rz ist Personen der Zutritt zum Gel\u00e4nde der Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine \u00e4rztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen k\u00f6nnen, dass keine Infektion besteht. Sch\u00fcler der Primarstufe sind von dieser Regelung ausgenommen. Die \u00e4rztlichen Bescheinigung und die Durchfu\u0308hrung des Tests du\u0308rfen nicht \u00e4lter als drei Tage, fu\u0308r Schu\u0308lerinnen und Schu\u0308ler nicht \u00e4lter als eine Woche sein. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach Betreten der Schule ein Test durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<h2>Wie die Tests voraussichtlich geregelt werden<\/h2>\n<p>Das Kultusministerium ist derzeit mit der Beschaffung der Tests in ausreichenden Mengen besch\u00e4ftigt, damit diese ab dem 15. M\u00e4rz zur Verf\u00fcgung stehen. Sofern Selbsttests erst sp\u00e4ter ausgeliefert werden k\u00f6nnen, gilt das Zutrittsverbot erst mit dem Eintreffen der Selbsttests in hinreichender Anzahl in der jeweiligen Schule. Ab der Klassenstufe 5 m\u00fcssen sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dann einmal pro Woche testen, Lehrkr\u00e4fte und weiteres Schulpersonal zweimal die Woche.<\/p>\n<p>An den Schulen sollen einfache Selbsttests eingesetzt werden, parallel k\u00f6nnen aber auch Schnelltests durch geschultes Personal stattfinden. Bei einem positiven Testergebnis findet der Unterricht in Distanz statt, in dem Fall muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen. Wer sich nicht testen m\u00f6chte, darf nicht am Pr\u00e4senzunterricht teilnehmen.*<\/p>\n<h2>Welche Selbsttests werden eingesetzt?<\/h2>\n<p>Noch steht nicht genau fest, welche Selbsttests eingesetzt werden. Klar ist aber, dass es sich nicht um die Schnelltests handelt, bei denen der zum Teil etwas unangenehme Abstrich weit hinten im Nasen-\/Rachenraum durch geschultes Personal erfolgt. Vermutlich werden Tests eingesetzt, bei denen ein Abstrich am Nasenvorhof gemacht wird. Das St\u00e4bchen verbleibt nur im ganz unteren Teil der Nase. Die Tests sind komplett schmerzfrei. F\u00fcr das Personal wurden Selbsttests schon an drei Schulen erprobt, welche auch aktuell \u00fcber Selbsttestkits verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Die Testung an den F\u00f6rderschulen am 10. M\u00e4rz soll noch durch medizinisch geschultes Personal mit Schnelltests durchgef\u00fchrt werden. Die Auslieferung der einfachen Selbsttests wird voraussichtlich erst ab 15. M\u00e4rz m\u00f6glich sein. Aber auch nach dem 15. M\u00e4rz k\u00f6nnen noch parallel Schnelltests durch geschultes Personal erfolgen.<\/p>\n<h2>Es gilt Maskenpflicht<\/h2>\n<p>Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte, sonstiges Personal und Eltern m\u00fcssen auf dem Gel\u00e4nde der Schule und im Schulgeb\u00e4ude eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum ausgenommen sind Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Grund- und F\u00f6rderschulen.<\/p>\n<h2>Erneute Schlie\u00dfung m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Wie bisher k\u00f6nnen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an f\u00fcnf Tagen andauernd \u00fcberschritten wird. Der Pr\u00e4senzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an f\u00fcnf Tagen unterschritten wird. Neu ist eine \u00bbHotspotregelung\u00ab. Von der notwendigen Schlie\u00dfung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das \u00dcberschreiten des ma\u00dfgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten r\u00e4umlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht.<\/p>\n<p>Die wesentlichen Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb stehen in den \u00a7 5a, \u00a7 5b und \u00a7 5c der Corona-Schutz-Verordnung vom 5. M\u00e4rz. Die Verordnung gibt es <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf\">hier.<\/a><\/p>\n<p>* Aktualisiert am 11. M\u00e4rz 2021.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit steht der Fahrplan f\u00fcr weitere Schul\u00f6ffnungen fest. 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