{"id":8694,"date":"2021-01-13T11:45:39","date_gmt":"2021-01-13T10:45:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8694"},"modified":"2021-01-27T10:12:35","modified_gmt":"2021-01-27T09:12:35","slug":"kostenlose-corona-schnelltests-fuer-schueler-und-lehrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/01\/13\/kostenlose-corona-schnelltests-fuer-schueler-und-lehrer\/","title":{"rendered":"Kostenlose Corona-Schnelltests f\u00fcr Sch\u00fcler und Lehrer"},"content":{"rendered":"<p>Ab 18. Januar geht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen die Schule wieder los. Zuvor k\u00f6nnen sie sich kostenlos testen lassen. Fragen und Antworten zu den Corona-Schnelltests gibt es im Blog.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Wer kann getestet werden?<\/h2>\n<p>Die Corona-Schnelltests starten ab 18. Januar zun\u00e4chst f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen sowie f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte und das p\u00e4dagogische Personal der betroffenen Schulen. Wenn es die Infektionslage erlaubt und die Schulen nach den Winterferien im Wechselmodell wieder \u00f6ffnen, k\u00f6nnen sich auch alle \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab der Klassenstufe 7 sowie das gesamte p\u00e4dagogische Personal an Schulen freiwillig testen lassen. Das Testangebot ist kostenlos und besteht auch f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Lehrkr\u00e4fte freier Schultr\u00e4ger. Personen, die Covid-19-Symptome aufweisen, k\u00f6nnen nicht an der Testung teilnehmen.<\/p>\n<p>Ab dem 8. Februar k\u00f6nnen sich die Abschlussklassen sowie die Lehrkr\u00e4fte und das p\u00e4dagogische Personal erneut testen lassen. Auch f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Abschlussklassen der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung, der Berufsfachschule und der Fachschule besteht die Testm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<h2>Wird es Sanktionen geben, wenn man sich nicht testen lassen m\u00f6chte?<\/h2>\n<p>Nein. Die Tests sind freiwillig. Es gibt keine Testpflicht. Niemandem drohen Sanktionen, wenn man sich nicht beteiligen m\u00f6chte. Gleichwohl w\u00e4re eine rege Beteiligung zum eigenen Schutz und dem Schutz der Anderen w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen sich auch Erzieherinnen und Erzieher testen lassen?<\/h2>\n<p>Ja, auch f\u00fcr das gesamte p\u00e4dagogische Personal an Kindertageseinrichtungen besteht dieses einmalige, freiwillige und kostenlose Testangebot. Die Betroffenen k\u00f6nnen sich dazu an die niedergelassenen Haus\u00e4rzte wenden.<\/p>\n<h2>Warum wird getestet?<\/h2>\n<p>Neben der Einhaltung der grundlegenden Hygieneregeln haben sich Testungen als wesentliches Element bei der Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie erwiesen. Durch Testungen k\u00f6nnen Infektionsketten fr\u00fchzeitig aufgedeckt und unterbrochen und so die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einged\u00e4mmt werden. Die Tests sollen sicherstellen, dass nach der langen Zeit des Lockdowns nur gesunde Personen die Schulen besuchen. Klar ist aber auch: Die Testergebnisse stellen immer nur eine Momentaufnahme dar.<\/p>\n<h2>Warum werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erst ab der 7. Klassenstufe getestet?<\/h2>\n<p>Kurz gesagt: Je j\u00fcnger die Kinder sind, desto weniger kann man den Testergebnissen vertrauen. Die Sensitivit\u00e4t der Antigen-Tests nimmt mit sinkendem Alter ab. Wissenschaftler empfehlen daher, mit den Tests erst ab der 8. Klassenstufe zu beginnen. Dennoch hat man sich dazu entschieden, bereits ab der 7. Klassenstufe zu beginnen.<\/p>\n<h2>Wie l\u00e4uft ein Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 ab?<\/h2>\n<p>Durchgef\u00fchrt wird ein Antigen-Test. Dabei wird mit einem speziellen Tupfer ein Abstrich an der Rachenhinterwand gemacht. Die Probe von einem Nasen-Rachen-Abstrich wird auf einen Teststreifen gegeben. Getestet werden kann patientennah vor Ort auch au\u00dferhalb von Laboren (Point-of-care-Antigen-Tests). Ein Testergebnis liegt in der Regel nach 20 Minuten vor. Allerdings sind Antigen-Tests (PoC-Test) weniger sensitiv als ein PCR-Test. Es ist eine gr\u00f6\u00dfere Virusmenge notwendig, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Au\u00dferdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test. Deshalb sollte ein positives Antigen-Test Ergebnis mittels PCR best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<h2>Wer f\u00fchrt die Tests durch und wo?<\/h2>\n<p>Durchgef\u00fchrt werden die Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) durch fachlich qualifiziertes Personal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), den Hilfsorganisationen von Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG. Die Test-Teams werden dabei von Lehrkr\u00e4ften unterst\u00fctzt. Die Tests werden meist an den jeweiligen Schulen zeitlich gestaffelt durchgef\u00fchrt. Fragen beantwortet auch der zust\u00e4ndige Standort des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung.<\/p>\n<h2>Was ist zur Teilnahme an den freiwilligen Testungen erforderlich?*<\/h2>\n<p>Zur Teilnahme an den Antigen-Schnelltests ist eine Einwilligungserkl\u00e4rung erforderlich, die vor der Testung ausgef\u00fcllt und unterschrieben vorgelegt werden muss. Den Vordruck finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Einwilligungserklaerung_Testung-1.docx\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/p>\n<h2>Was passiert mit positiv getesteten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern?<\/h2>\n<p>Positiv getestete Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden isoliert, m\u00fcssen von ihren Eltern vom Ort der Testung abgeholt werden und in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne gehen. Vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern wird empfohlen, f\u00fcr diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen. \u00dcber das positive Testergebnis wird das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt informiert. Eine Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht ist nicht m\u00f6glich. Die positiv getesteten Personen sollten Kontakt mit ihrem Hausarzt oder mit dem zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzukl\u00e4ren.<\/p>\n<h2>Bleiben die w\u00f6chentlichen Testm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte bestehen?<\/h2>\n<p>Seit dem Fr\u00fchjahr k\u00f6nnen sich Lehrerinnen und Lehrer \u00f6ffentlicher Schulen beim Hausarzt einmal w\u00f6chentlich kostenlos testen lassen. Diese M\u00f6glichkeit wird es auch weiterhin geben.<\/p>\n<p>* Der Beitrag wurde am 27. Januar 2021 aktualisiert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 18. Januar geht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen die Schule wieder los. Zuvor k\u00f6nnen sie sich kostenlos testen lassen. 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