{"id":8683,"date":"2021-01-08T16:49:28","date_gmt":"2021-01-08T15:49:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8683"},"modified":"2021-01-28T09:50:23","modified_gmt":"2021-01-28T08:50:23","slug":"neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/01\/08\/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb\/","title":{"rendered":"Neue Corona-Schutz-Verordnung \u2013 Fragen und Antworten zum Schulbetrieb"},"content":{"rendered":"<p>Vom 11. Januar bis 7. Februar gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet dies f\u00fcr den Schul- und Kita-Betrieb? Fragen und Antworten gibt es im Blog.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Wie lange bleiben die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen?<\/h2>\n<p>Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 7. Februar geschlossen. Kinder und Jugendliche verbleiben damit in h\u00e4uslicher Lernzeit. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Primarstufe (Grundschule und F\u00f6rderschule Klassenstufe 1 \u2013 4) sowie f\u00fcr Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.<\/p>\n<p>Grund f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme sind die weiterhin anhaltend hohen Infektionszahlen in Sachsen. Der Freistaat ist nach wie vor Corona-Hotspot in Deutschland. Um die Mobilit\u00e4t und damit die Gefahr der Infektion so gering wie m\u00f6glich zu halten, wurde der Lockdown verl\u00e4ngert.<\/p>\n<h2>Was ist mit Abschlussklassen?<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend die meisten Kinder und Jugendlichen in h\u00e4uslicher Lernzeit verbleiben, k\u00f6nnen einzig die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Abschlussklassen die Schulen bereits ab dem 18. Januar wieder besuchen. Das gilt f\u00fcr<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderschulen, die nach den Lehrpl\u00e4nen f\u00fcr die Oberschule unterrichtet werden,<\/li>\n<li>Oberschulen,<\/li>\n<li>Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),<\/li>\n<li>Fachoberschulen (Klassenstufe 12),<\/li>\n<li>Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),<\/li>\n<li>Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),<\/li>\n<li>Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Infektionsschutzgr\u00fcnden wird der Unterricht in geteilten Klassen stattfinden, wenn Mindestabst\u00e4nde nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Warum d\u00fcrfen Berufssch\u00fcler am 18. Januar noch nicht wieder in die Schulen?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Begrenzung der Zulassung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern der Berufsschule, Fachschule und Berufsfachschule war der Infektionsschutz das ausschlaggebende Argument. An den Einrichtungen sollen so wenig Kontakte wie m\u00f6glich stattfinden. Da die einzelnen Klassenstufen bei berufsbildenden Schulen immer einen deutlich h\u00f6heren Anteil an der Gesamtsch\u00fclerzahl haben, als etwa an Gymnasien und Oberschulen, war man aufgrund der aktuellen Infektionslage gezwungen, sich zu beschr\u00e4nken. Letztlich geht es hier um zwei Wochen. Die berufsbildenden Schulen haben ihre Abschlussklassen im Blick und werden hier noch konsequenter die digitalen M\u00f6glichkeiten nutzen, um die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ebenfalls bestm\u00f6glich vorzubereiten.<\/p>\n<p><strong>+++ <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2021\/01\/26\/ab-8-februar-oeffnen-berufsschulen-fuer-abschlussklassen\/\">Die aktuellen Regelungen f\u00fcr Berufssch\u00fclerinnen und Berufssch\u00fcler vom 26. Januar 2021 gibt es hier<\/a> +++<\/strong><\/p>\n<h2>Wer hat Anspruch auf Notbetreuung im Hort und Kita?<\/h2>\n<p>Um die Zahl der Kontakte und damit die Gefahr einer Corona-Infektion auf ein absolutes Minimum zu beschr\u00e4nken, kann eine Notbetreuung nur f\u00fcr einen ganz begrenzten Personenkreis angeboten werden. Die Liste der anspruchsberechtigten Personenkreise und die genauen Voraussetzungen zum Anspruch auf Notbetreuung sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine Notbetreuung gegeben sind, kann <strong>nur durch die Einrichtungen vor Ort<\/strong> f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall getroffen werden.<\/p>\n<h2>Wann wird es Winterferien geben?<\/h2>\n<p>Um die Wieder\u00f6ffnung der Schulen mit hohen Pr\u00e4senzzeiten bis Ostern zu erm\u00f6glichen, werden die Winterferien verk\u00fcrzt und deren Zeitraum ver\u00e4ndert. Die Winterferien beginnen am 30. Januar und enden mit dem 6. Februar als letztem Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verl\u00e4ngert. Sie beginnen am 27. M\u00e4rz und enden wie geplant am 10. April.<\/p>\n<h2>Warum hat man die Winterferien \u00fcberhaupt verlegt?<\/h2>\n<p>Nachdem sich Bund und L\u00e4nder nach einer Videokonferenz am 5. Januar darauf verst\u00e4ndigt hatten, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar zu verl\u00e4ngern, kam in einigen Bundesl\u00e4ndern die Diskussion um eine Streichung oder Verlagerung der Winterferien auf. Th\u00fcringen hat die eine Woche Winterferien vorgezogen, Bayern seine Faschingsferien ganz gestrichen, Sachsen-Anhalt \u00fcberlegt noch. F\u00fcr Sachsen h\u00e4tte das Festhalten an der urspr\u00fcnglichen Ferienregelung bedeutet, dass man die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nach einer Woche Unterricht gleich wieder in zwei Wochen Winterferien geschickt h\u00e4tte. Das wollte man aus p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden vermeiden.<\/p>\n<h2>Was ist, wenn man Mitte Februar Urlaub gebucht hat?<\/h2>\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, deren Eltern langfristig f\u00fcr die urspr\u00fcnglichen Winterferien Urlaub gebucht hatten und nicht mehr stornieren k\u00f6nnen, k\u00f6nnen sich mit einem begr\u00fcndeten Antrag bei der Schulleitung vom Schulbesuch beurlauben lassen. Grundlage hierf\u00fcr ist die Schulbesuchsordnung (\u00a73 und \u00a74). Als Gr\u00fcnde sind insbesondere bei der Beurlaubung wichtige pers\u00f6nliche oder famili\u00e4re Gr\u00fcnde zu nennen. Sollten Eltern den geplanten Familienurlaub nicht mehr verlegen k\u00f6nnen, kann ebenso ein Antrag gestellt werden. \u00dcber den Antrag entscheidet die Schulleitung.<\/p>\n<h2>Bildungsempfehlungen, Halbjahresinformationen, Kurshalbjahreszeugnisse: Welche Terminver\u00e4nderungen gibt es?*<\/h2>\n<p>Durch die \u00c4nderung der Ferienregelungen ergeben sich weitere Terminver\u00e4nderungen. Ein \u00dcberblick**:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassenstufe 4 erfolgt am 10. Februar 2021.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten werden die Halbjahresinforma\u00adtionen und Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 10. Februar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgegeben.<\/li>\n<li>Die Ausgabe der Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 11\/1 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 12\/1 am Beruflichen Gymnasium erfolgt am 5. M\u00e4rz.<\/li>\n<li>Die Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 12\/1 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 13\/1 am Beruflichen Gymnasium werden mit Datum vom 15. Januar 2021 ausgestellt und ab 18. Januar 2021 ausgeh\u00e4ndigt.<\/li>\n<li>Das Kurshalbjahr 12\/11 am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 13\/11 am Beruflichen Gym\u00adnasium beginnt am 18. Januar.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Bildungsempfehlungen, Anmeldung an weiterf\u00fchrenden Schulen: Was ist zu beachten?***<\/h2>\n<p>Der Termin zur Erteilung der Bil\u00addungsempfehlung am <strong>10<\/strong><strong>. <\/strong><strong>Februar <\/strong><strong>2021<\/strong> bleibt bestehen.<\/p>\n<p>Da dieser Termin in die Phase der h\u00e4uslichen Lernzeit f\u00e4llt, werden die Schulen gebeten, mit den Eltern zu kommunizieren, wie die \u00dcbersendung bzw. \u00dcbergabe des Ori\u00adginal-Dokuments der Bildungsempfehlung erfolgt. Im Falle einer pers\u00f6nlichen \u00dcbergabe muss der Ablauf so gestaltet sein, dass dem Infektionsschutz Rech\u00adnung getragen wird.<\/p>\n<p>Die Anmeldung an den weiterf\u00fchrenden Schulen bis zum 26. Februar 2021 ist somit nicht in Gefahr.<\/p>\n<p>* Aktualisiert am 11. Januar 2021.<\/p>\n<p>** Hier werden nicht alle Termin\u00e4nderungen aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>*** Aktualisiert am 28. Januar 2021.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vom 11. Januar bis 7. Februar gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet dies f\u00fcr den Schul- und Kita-Betrieb? 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