{"id":8647,"date":"2020-12-11T19:00:08","date_gmt":"2020-12-11T18:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8647"},"modified":"2020-12-14T14:08:20","modified_gmt":"2020-12-14T13:08:20","slug":"harter-lockdown-fuer-schule-und-kita-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/12\/11\/harter-lockdown-fuer-schule-und-kita-beschlossen\/","title":{"rendered":"Harter Lockdown f\u00fcr Schule und Kita beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschlie\u00dflich zum 8. Januar 2021 geschlossen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in h\u00e4uslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird f\u00fcr diese Zeit aufgehoben. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Primarstufe (Grundschule und F\u00f6rderschule Klassenstufe 1 \u2013 4) sowie f\u00fcr Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.<\/p>\n<p>Kultusminister Christian Piwarz warb daf\u00fcr, w\u00e4hrend der h\u00e4uslichen Lernzeit die Online-Angebote des Freistaates zu nutzen. \u00bbWir haben die Zeit seit dem ersten Lockdown genutzt und sind mit unseren digitalen Diensten deutlich besser aufgestellt als im Fr\u00fchjahr\u00ab, stellte der Minister klar. So k\u00f6nnen sich Lehrkr\u00e4fte sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler \u00fcber das zentrale Identit\u00e4tsmanagement <a href=\"http:\/\/www.schullogin.de\">Schullogin<\/a> mit nur einem Login anmelden und direkt auf die Lernplattformen <a href=\"http:\/\/www.lernsax.de\">LernSax<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.opal-schule.de\">OPAL Schule<\/a> und <a href=\"https:\/\/elearn.sachsen.schule\/moodle\/\">Moodle<\/a> zugreifen. Zudem stehen den Schulen mit <a href=\"https:\/\/mesax.edupool.de\/\">MeSax<\/a> und <a href=\"https:\/\/mundo.schule\/\">Mundo<\/a> frei zug\u00e4ngliche Bildungsmediatheken zur Verf\u00fcgung. Um Videokonferenzen schnell und einfach durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, steht allen s\u00e4chsischen Schulen der Videokonferenzdienst <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/10\/01\/neuer-videokonferenzdienst-macht-unterricht-bei-pandemiebedingten-schulschliessungen-moeglich\/\">BigBlueButton<\/a> ebenso zentral \u00fcber Schullogin zur Verf\u00fcgung. Als eines der wenigen Bundesl\u00e4nder bietet Sachsen zudem mit der Online-Lernplattform <a href=\"https:\/\/www.sofatutor.com\/\">sofatutor<\/a> Zugang zu rund 11.000 Lernvideos, 43.000 interaktiven \u00dcbungen und 38.000 Arbeitsbl\u00e4ttern f\u00fcr alle Jahrgangsstufen. \u00bbEs m\u00fcssen aber nicht nur digitale Lernmittel sein. Auch analoge Materialien k\u00f6nnen p\u00e4dagogisch sinnvoll eingesetzt werden. Hier kommt es auf die Mischung an, die von Lehrerinnen und Lehrer aus ihren p\u00e4dagogischen Erw\u00e4gungen heraus vorgenommen werden\u00ab, so der Minister.<\/p>\n<p>\u00bbDer Unterricht in h\u00e4uslicher Lernzeit soll sich grunds\u00e4tzlich weiter an den Lehrpl\u00e4nen orientieren. Wenn die Lehrplaninhalte nicht digital vermittelt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen analoge Wege beschritten werden. In jedem Fall sollen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler R\u00fcckmeldungen f\u00fcr ihre erbrachten Leistungen in h\u00e4uslicher Lernzeit bekommen. Lehrerinnen und Lehrer sollen mit ihren Sch\u00fclern regelm\u00e4\u00dfig in Kontakt bleiben und daf\u00fcr die dienstliche E-Mail-Adresse nutzen. Wer immer noch nicht \u00fcber eine E-Mail verf\u00fcgt, kann diese problemlos bei Schullogin einrichten. Die Eltern k\u00f6nnen und sollen die Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer nicht \u00fcbernehmen und den Unterricht in der Schule ersetzen\u00ab, unterstreicht Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<p>Gleichzeitig bat der Minister um Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das restriktive Vorgehen bei der Notbetreuung. \u00bbDas Ziel des Lockdowns ist die Zahl der Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschr\u00e4nken, deshalb kann eine Notbetreuung nur f\u00fcr einen begrenzten Personenkreis angeboten werden. Nur wenn sich die Gesellschaft zum Wohle der Kinder einschr\u00e4nkt, k\u00f6nnen wir Pr\u00e4senzunterricht in den Schulen und Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 11. Januar wieder erm\u00f6glichen. Die Infektionszahlen m\u00fcssen bis dahin deutlich runtergehen\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<p>Eine Notbetreuung wird in den Grund- und F\u00f6rderschulen f\u00fcr ihre Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und in Horten im Zeitraum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 w\u00e4hrend der \u00fcblichen Unterrichts- und Hortzeiten gestattet. Auch an F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung ist f\u00fcr dort betreute Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 sowie in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung w\u00e4hrend der \u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten eine Notbetreuung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf t\u00e4tig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gr\u00fcnde an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. F\u00fcr bestimmte Berufsgruppen gen\u00fcgt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich t\u00e4tig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Weitere Regelungen sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen. Eine Notbetreuung ist auch m\u00f6glich, wenn das Jugendamt eine drohende Kindeswohlgef\u00e4hrdung feststellt.<\/p>\n<p>Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formbl\u00e4tter zum Nachweis der beruflichen T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Notbetreuung gibt es auf der <a href=\"http:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\">Corona-Website der Staatsregierung<\/a>. Eltern k\u00f6nnen die Formbl\u00e4tter zum Nachweis der beruflichen T\u00e4tigkeit inclusive der Arbeitgeberbest\u00e4tigung bis Dienstag den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschlie\u00dflich zum 8. 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