{"id":8178,"date":"2020-08-03T13:30:00","date_gmt":"2020-08-03T11:30:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8178"},"modified":"2020-08-18T12:27:26","modified_gmt":"2020-08-18T10:27:26","slug":"schule-nach-den-ferien-im-normalbetrieb-vier-stufen-plan-fuer-sachsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/08\/03\/schule-nach-den-ferien-im-normalbetrieb-vier-stufen-plan-fuer-sachsen\/","title":{"rendered":"Schule nach den Ferien im Normalbetrieb: Vier-Stufen-Plan f\u00fcr Sachsen"},"content":{"rendered":"<p>Schulen in Sachsen starten am 31. August 2020 in den Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Damit werden 485.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu Beginn des neuen Schuljahres an f\u00fcnf Tagen in der Woche in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrpl\u00e4nen unterrichtet. F\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gilt die uneingeschr\u00e4nkte Schulbesuchspflicht. Die Kitas befinden sich bereits seit dem 29. Juni 2020 im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen.<\/p>\n<p>\u00bbKinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Schulen und Kitas k\u00f6nnen nicht f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit geschlossen bleiben. Die Folgen sind f\u00fcr die Kinder und Familien nicht tragbar. Durch die Schlie\u00dfung verst\u00e4rken sich Bildungsdefizite, soziale Ungleichheiten und leider auch unentdeckte Kindeswohlgef\u00e4hrdungen. Es wird aber immer eine Abw\u00e4gung zwischen Infektionsschutz und Kinderrechten bleiben\u00ab, erkl\u00e4rt Kultusminister Christian Piwarz. \u00bbAuch in Zukunft kann es zu Corona-Infektionen an Schulen und in Kitas kommen. So ehrlich und realistisch m\u00fcssen wir sein. Aber Schulen und Kitas stellen kein gr\u00f6\u00dferes Risiko als andere Bereiche des \u00f6ffentlichen Lebens dar.\u00ab Deshalb ist es wichtig, die Hygieneregeln einzuhalten und bei einer Corona-Infektion an Schule oder Kita schnell zu reagieren: \u00bbJeder Einzelne von uns tr\u00e4gt eine Verantwortung, um die schnelle Ausbreitung von Corona zu verhindern und damit den Regelbetrieb an Schulen und Kitas zu sichern.\u00ab<\/p>\n<p>Um auf das Pandemiegeschehen reagieren zu k\u00f6nnen und eine Ausbreitung zu verhindern, hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden einen Vier-Stufen-Plan vorbereitet, der bei lokalen Ausbr\u00fcchen ein schnelles und sicheres Handeln der Schulen und Kitas erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Sollten Infektionszahlen steigen und eine Kita oder Schule betroffen sein, sieht der Plan vor, dass zun\u00e4chst gestaffelt vorgegangen wird. Die Kontakte werden ermittelt, es wird untersucht und einzelne Kinder oder Gruppen in Quarant\u00e4ne geschickt. Auch lokale Schulschlie\u00dfungen k\u00f6nnen nicht ausgeschlossen werden. \u00bbSchulschlie\u00dfungen wird es auch im neuen Schuljahr geben, aber sie d\u00fcrfen nur die Ultima Ratio sein und nur punktuell oder regional und zeitlich begrenzt erfolgen. Die transparenten Entscheidungsstufen sollen dazu beitragen.\u00ab Allein die Gesundheits\u00e4mter entscheiden, welche Sicherheitsma\u00dfnahmen an den Schulen und Kitas getroffen werden m\u00fcssen und ob eine komplette Schlie\u00dfung notwendig ist.<\/p>\n<p>Kommt es zu Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen oder 14-t\u00e4gigen Schulschlie\u00dfungen erhalten die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Lernaufgaben f\u00fcr zu Hause. Wechselmodelle zwischen Lernen Zuhause und Pr\u00e4senzteilen in der Schule sind aufgrund der K\u00fcrze der Ma\u00dfnahmen nicht sinnvoll.<\/p>\n<p>Die Schulen m\u00fcssen auf die vor\u00fcbergehende Lernzeit zuhause vorbereitet sein. Sie bekommen dazu Handlungsempfehlungen und eine lehrplangerechte Materialsammlung, die \u00fcber eine digitale Bildungsplattform zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<h2>Der Stufenplan<\/h2>\n<p>Der Stufenplan basiert auf folgenden Szenarien und Handlungsoptionen bezogen auf 100.000 Einwohner des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt und einem Zeitraum von 7 Tagen.<\/p>\n<p><strong>1. Bis 20 Neuinfektionen<\/strong><\/p>\n<p>Bei Fallzahlen von bis zu 20 Neuinfektionen ist grunds\u00e4tzlich von einer Normallage auszugehen. In diesem Fall werden allgemeine Ma\u00dfnahmen wie beispielsweise Kontaktnachverfolgung vom Gesundheitsamt ergriffen, um einen weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern.<\/p>\n<p>Wenn Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom Infektionsgeschehen betroffen sind: In der Regel bleiben Kindertageseinrichtungen\/Kindertagespflegestellen und Schulen ge\u00f6ffnet. Es kann aber zur Anordnung von Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen bez\u00fcglich einzelner Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bzw. Besch\u00e4ftigter der Einrichtungen sowie von Gruppen und Klassen kommen. Arbeitet eine Kindertageseinrichtung nach offenem\/teiloffenem Konzept, so kann die gesamte Einrichtung geschlossen werden.<\/p>\n<p>Ausnahme ist auch hier eine Fall-Konstellation, dass sich ein Infektionsgeschehen auf eine Schule bzw. Einrichtung der Kindertagesbetreuung sowie ggf. benachbarte Einrichtungen konzentriert (lokaler Hotspot). Hier wird das Gesundheitsamt fallabh\u00e4ngig auch bei insgesamt niedrigen Fallzahlen \u00fcber eine vorr\u00fcbergehende Schlie\u00dfung der Schulen bzw. Kita\/Kindertagespflegestelle entscheiden. Eine Schlie\u00dfung erfolgt in der Regel \u00fcber 14 Tage.<\/p>\n<p><strong>2. Von 21 bis zu 35 Neuinfektionen<\/strong><\/p>\n<p>Es werden in der Regel die gleichen Ma\u00dfnahmen ergriffen wie in der 1. Phase. Allerdings erfolgt eine Intensivierung der Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Bei diffusem Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt mit Infektionsf\u00e4llen bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, Lehrerinnen und Lehrern bzw. anderen Besch\u00e4ftigten in mehreren Schulen und Kitas\/Kindertagespflegestellen erfolgt in der Regel keine vollst\u00e4ndige Schlie\u00dfung aller Einrichtungen. Ausnahme sind auch hier F\u00e4lle, in denen sich gerade die Neuinfektionen an der jeweiligen Schule bzw. Kita\/Kindertagespflegestelle konzentrieren. Hier entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.<\/p>\n<p>Sollte sich das Infektionsgeschehen auf eine Region innerhalb eines Landkreises bzw. bestimmte Stadtteile einer Kreisfreien Stadt konzentrieren, wird das Gesundheitsamt im Falle der Notwendigkeit Einrichtungen nur in diesem Bereich vorr\u00fcbergehend schlie\u00dfen und ansonsten Schulen und Kitas\/Kindertagespflegestellen ge\u00f6ffnet halten.<\/p>\n<p><strong>3. Von 36 bis zu 50 Neuinfektionen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Neuinfektionsgeschehen und Betroffenheit von einzelnen Schulen und Kindertageseinrichtungen\/Kindertagespflegestellen wird auch eine vor\u00fcbergehende Schlie\u00dfung von Einrichtungen zur Eind\u00e4mmung des Infektionsgeschehens notwendig werden. Das kann auch beinhalten, dass einzelne Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen\/Kindertagespflegestellen geschlossen werden, wenn diese selbst gar nicht bzw. nur geringem Umfang selbst von Neuinfektionen betroffen sind und das Infektionsgeschehen von Betrieben oder anderen Einrichtungen in der Nachbarschaft ausgeht. Schlie\u00dfungen werden zeitlich auf das unbedingt notwendige Ma\u00df beschr\u00e4nkt, in der Regel 14 Tage.<\/p>\n<p>In den Landkreisen bzw. Kreisfreien St\u00e4dten werden die Entscheidungen in Krisenst\u00e4ben vorbereitet. Die Schultr\u00e4ger und die jeweiligen Standorte des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung werden hier ebenso eingebunden, wie auch die kommunalen Verantwortungstr\u00e4ger f\u00fcr die Kindertagesbetreuung (Jugend\u00e4mter und Gemeinden\/Eigenbetrieb Kita).<\/p>\n<p><strong>4. \u00dcber 50 Neuinfektionen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Neuinfektionsgeschehen im Umfang von \u00fcber 50 Neuinfektionen wird regelm\u00e4\u00dfig auch die Schlie\u00dfung von Schulen und Kitas\/Kindertagespflegestellen notwendig sein, um das Neuinfektionsgeschehen einzud\u00e4mmen und wieder zu reduzieren. Dies umfasst auch gro\u00dfr\u00e4umige Schlie\u00dfungen von Schulen und Kitas\/Kindertagespflegestellen und kann auch die Schlie\u00dfung aller Schulen und der Kindertagesbetreuung des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt umfassen.<\/p>\n<p>Die Entscheidungen werden \u00fcber den Krisenstab des Landes vorbereitet unter Einbeziehung des Kultusministeriums und der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde (SSG und SLKT).<\/p>\n<p>\u00dcber die Schlie\u00dfung von Schulen und Kindertageseinrichtungen\/Kindertagespflegest\u00e4tten entscheidet in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ausschlie\u00dflich das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt (Landkreis\/ Kreisfreie Stadt).<\/p>\n<p>Das Gesundheitsamt entscheidet des Weiteren in allen Phasen \u00fcber die Durchf\u00fchrung und Umfang von Tests und Ma\u00dfnahmen der Nachverfolgung.<\/p>\n<p>Eine Notbetreuung bei Schlie\u00dfung von Kita oder Grundschule erfolgt im \u00dcbrigen nur f\u00fcr unmittelbar systemrelevante Berufsgruppen, wenn beide Personensorgeberechtigten in entsprechenden Bereichen t\u00e4tig sind.<\/p>\n<h2>Ausgew\u00e4hlte Hygieneregeln f\u00fcr den Schulbetrieb nach den Sommerferien<\/h2>\n<p>Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt im kommenden Schuljahr f\u00fcr Schulen und schulische Veranstaltungen nicht mehr. Die an der Schule t\u00e4tigen Personen m\u00fcssen t\u00e4glich dokumentiert werden, um Infektionsketten besser nachvollziehen zu k\u00f6nnen. Eine Gesundheitsbest\u00e4tigung, wie sie bisher im eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb an Grundschulen notwendig war, entf\u00e4llt f\u00fcr den schulischen Bereich k\u00fcnftig. Wer die Schule betritt, muss unverz\u00fcglich die H\u00e4nde waschen oder desinfizieren. Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Symptome zeigen, d\u00fcrfen nach wie vor die Schulen nicht betreten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schulen in Sachsen starten am 31. 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