{"id":8067,"date":"2020-06-23T13:00:57","date_gmt":"2020-06-23T11:00:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=8067"},"modified":"2020-06-24T13:54:23","modified_gmt":"2020-06-24T11:54:23","slug":"regelbetrieb-in-kitas-unter-corona-schutzmassnahmen-wieder-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/06\/23\/regelbetrieb-in-kitas-unter-corona-schutzmassnahmen-wieder-moeglich\/","title":{"rendered":"Regelbetrieb in Kitas unter Corona-Schutzma\u00dfnahmen wieder m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 29. Juni besteht f\u00fcr Kinderkrippen, Kinderg\u00e4rten und die Kindertagespflege wieder die M\u00f6glichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzma\u00dfnahmen zur\u00fcckzukehren. Die wichtigsten Fragen und Antworten im \u00dcberblick.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u00bbNach ausf\u00fchrlicher Beratung mit Infektiologen, Vertretern der Kitapraxis und den Tr\u00e4gern von Kindertageseinrichtungen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Die \u00d6ffnung ist aufgrund des Infektionsgeschehens m\u00f6glich und p\u00e4dagogisch geboten. Die Einrichtungen k\u00f6nnen mit konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzma\u00dfnahmen wieder zu den Regel\u00f6ffnungszeiten zur\u00fcckkehren\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<h2>Bleibt das Gebot der strikten Trennung der Gruppen bestehen?<\/h2>\n<p>Nein. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Geb\u00e4udes und auch auf dem Gel\u00e4nde der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden. Um die R\u00fcckkehr in den Regelbetrieb zu erleichtern und einen abrupten \u00dcbergang zu vermeiden, kann f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit die Gruppenstruktur beibehalten werden.<\/p>\n<h2>Sind offene und teiloffene Betreuungskonzepte wieder m\u00f6glich?<\/h2>\n<p>Ja. Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen umgesetzt werden.<\/p>\n<h2>Welche Veranstaltungen k\u00f6nnen durchgef\u00fchrt werden?<\/h2>\n<p>In den Kindertageseinrichtungen k\u00f6nnen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespr\u00e4che oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgef\u00fchrt werden. Zu bevorzugen sind Veranstaltungen im Freien. Die Entscheidung \u00fcber dar\u00fcberhinausgehende Angebote f\u00fcr die Kinder obliegt der Leitung der Einrichtung und erfolgt gem\u00e4\u00df der p\u00e4dagogischen Konzeption und der Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen.<\/p>\n<h2>Welche Hygienema\u00dfnahmen gelten?<\/h2>\n<p>Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gem\u00e4\u00df Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten.<\/p>\n<h2>Wann muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Kindertageseinrichtung getragen werden?<\/h2>\n<p>Bei Aufenthalt in der Einrichtung ist grunds\u00e4tzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das p\u00e4dagogische Personal und die betreuten Kinder sind davon ausgenommen.<\/p>\n<h2>Bleibt die Gesundheitsbest\u00e4tigung in bekannter Form?<\/h2>\n<p>Bei der Gesundheitsbest\u00e4tigung gibt es eine leichte Lockerung. Eltern von Kindern in Kitas sind verpflichtet, <strong>t\u00e4glich<\/strong> gegen\u00fcber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erkl\u00e4ren, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweisen. F\u00fcr weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Best\u00e4tigung nun nicht mehr erbracht werden.<\/p>\n<h2>Wie gestaltet sich die Bring- und Abholsituation?<\/h2>\n<p>Personen, die ein Kind bringen oder abholen, m\u00fcssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten.<\/p>\n<p>Individuelle Anpassung der Bring- und Abholsituation in den Einrichtungen ist unter der Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern m\u00f6glich. Unter Beachtung dieser Vorgabe kann den Eltern auch das Betreten der Garderobe gestattet werden.<\/p>\n<h2>Was passiert mit Kindern, die Krankheitssymptome aufweisen?<\/h2>\n<p>Das betreuende p\u00e4dagogische Personal kann ein Kind mit Krankheitssymptomen zur\u00fcckweisen bzw. treten im Laufe des Tages Symptome auf, kann die Kita die umgehende Abholung veranlassen. Allerding besteht kein Recht, einen Corona-Test einzufordern. Dies liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h2>M\u00fcssen m\u00f6gliche Infektionsketten zur Nachverfolgung weiterhin dokumentiert werden?<\/h2>\n<p>Ja. Zur Sicherung der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten sind die Gesundheits\u00e4mter darauf angewiesen, zu s\u00e4mtlichen Personen, die sich l\u00e4nger als 15 Minuten in der Kindereinrichtung aufgehalten haben, Kontakt aufnehmen zu k\u00f6nnen. Es ist deshalb eine entsprechende Dokumentation zu f\u00fchren.<\/p>\n<h2>Wie geht es im Bereich Schule weiter?<\/h2>\n<p>Der eingeschr\u00e4nkte Regelbetrieb gilt f\u00fcr den Primarbereich der Grund- und F\u00f6rderschulen, die Horte und die weiterf\u00fchrenden Schulen bis zu den Sommerferien weiterhin.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Grundschulen gelten die neuen Vorgaben f\u00fcr die Gesundheitsbest\u00e4tigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 29. Juni besteht f\u00fcr Kinderkrippen, Kinderg\u00e4rten und die Kindertagespflege wieder die M\u00f6glichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzma\u00dfnahmen zur\u00fcckzukehren. 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